Wie gesagt, der Verband ist schon mehrfach der Argumentation eines kontaminierten Nahrungsergänzungsmittels gefolgt und hat das Strafmaß reduziert oder von einer Bestrafung abgesehen.
Andersrum kann man, da ja bereits einige Fälle mit verunreinigten NEM bekannt sind und mittlerweile flächendeckend davor gewarnt wird, schon langsam nicht mehr von einem Versehen sprechen, v.a., wenn es sich um Olympiaathleten handelt. Im besten Fall kann man von Naivität ausgehen, im schlimmsten Fall von Vorsatz.
Da aber das Grundproblem der NEM bekannt ist, muss man irgendwann wohl auch die "Rechtsprechung" anpassen, da man mittlerweile kaum noch von einem dummen Versehen ausgehen kann. Wie geschrieben: Wenn NEM weiterhin allgemein als Ausrede gelten, hat bald jeder Sportler ein entsprechendes Repertoire im Schrank stehen.
Wie gesagt, der Verband ist schon mehrfach der Argumentation eines kontaminierten Nahrungsergänzungsmittels gefolgt und hat das Strafmaß reduziert oder von einer Bestrafung abgesehen.
... und so wurde dann das Strafmaß um so kürzer, je prominenter und wichtiger der Athlet für den jeweiligen Verband war. Das kann's ja auch nicht sein.
Ja, aber das ist doch ein wenig weit hergeholt. ....
Das finde ich witzig, dass du in diesem Fall die naheliegende Variante bevorzugst. Was war denn nochmal die wahrscheinlichste Variante im Fall Sachenbacher in Turin? Von x anderen Fällen abgesehen, in denen hier insbesondere von dir die haarsträubendsten Theorien verteidigt wurden, anstatt sich mal der Realität im Hochleistungssport zu stellen.
Ja, bin noch da, mach dir keine Sorgen, den Fall Sachenbacher hat Dude präzise zusammengefasst: "die Richtige fürs Falsche erwischt!"
Man kann davon ausgehen, dass die sympathische Evi nicht ins Bodenlose fällt, nicht beim Rewe an der Kasse arbeiten, in Österreich nicht in einer Hundehütte wohnen muss, dennoch weiterhin für Reit im Winkl werben darf usw....mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Wie gesagt, der Verband ist schon mehrfach der Argumentation eines kontaminierten Nahrungsergänzungsmittels gefolgt und hat das Strafmaß reduziert oder von einer Bestrafung abgesehen.
Dass NEM kontaminiert sein können ist hinlänglich bekannt und Dummheit schützt vor Strafe nicht...
Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit sollte man allerdings tatsächlich differenzieren: 2 Jahre für dumm gedopte halte ich für durchaus angemessen, war ja auch in dieser Höhe für Dopingvergehen angesagt und der Athletin VORHER bekannt.
Am unteren Ende gibt es jenen Tischtennisspieler, der glaubhaft nachweisen (nicht nur behaupten !) konnte, dass das chinesische halbe Hähnchen gedopt war (Freispruch, geht für mich auch in vergleichbaren Fällen ebenfalls in Ordnung !).
Am oberen Ende dann die ultraharten EPO, HGH und sonstwas- Doper, die mit nachhaltiger (!) Leistungssteigerung z.B. heute schon wieder grinsend durch Österreich fahren (und deren Vita m.E. die Diskussion um die künftige 4-Jahres Sperre als Änderung der aktuellen Regelung beschleunigen sollten...)
PS: Ich bekomme die Bilder nicht mehr aus dem Kopf: Stelle mir gerade vor, wie der DOSB mit Honorarkräften eine Hähnchenfarm hochzieht...
Was war denn nochmal die wahrscheinlichste Variante im Fall Sachenbacher in Turin? ... "die Richtige fürs Falsche erwischt!"
"Die Richtige fürs Falsche erwischt!" – So kann man in einem Rechtsstaat nicht argumentieren. Das funktioniert nur, wenn es dem Angeklagten unmöglich gemacht wird, sich zu verteidigen.
"Die Richtige fürs Falsche erwischt!" – So kann man in einem Rechtsstaat nicht argumentieren. Das funktioniert nur, wenn es dem Angeklagten unmöglich gemacht wird, sich zu verteidigen.
Sorry Klugschnacker, hätte sie ein verunreinigtes Steak gegessen (wofür man übrigens einen sehr bekannten Athleten belangte), dann könnte man Deiner Argumentation ggf folgen, weil die Gefahrensituation für sie wirklich nur schwer zu erkennen gewesen wäre.
Da sie aber einen unbekannten EnergyRiegel aus unbekannter Quelle gegessen hat, KANN diese Argumentation für sie nicht gelten. Sie hat genau das getan, wovor immer gewarnt wird. Da muss man keine Sonderlocken braten, Mitleid haben oder Unrecht herbeiahnen. Das ist sowas von selber schuld, das gibt es garnicht.
Wenn sie sich allerdings nachgewiesener Weise getäuscht sieht (weil in dem Riegel etwas war, was nicht darauf deklariert war oder nicht darin hätte sein dürfen), dann steht es ihr sicher frei, den ihr entstandenen Schaden bei dem Hersteller im Rahmen eines Prozesses beizutreiben.
Soweit ich weiß, war soetwas schon einmal erfolgreich. Wurde auch hier im Forum diskutiert. Korrigiert mich, aber ich glaube da ging es um Hammer Nutrition.
@ Klugschnacker: Leider hast du jetzt die Antwort auf die 1. Frage vergessen und vielleicht solltest du nicht aus dem Zusammenhang zitieren. Es war eine Meinungsäußerung von Dude, der ich mich anschließe und seine Meinung wird man in einem Rechtsstaat sagen dürfen.
Konkret zum Fall: 2 Jahre Sperre, völlig korrekt, Zitat: "Jedoch hat die Athletin dem Ausschuss nicht ausreichende Informationen gegeben, um vollends überzeugt davon zu sein, dass sie das Produkt nicht mit der indirekten Absicht nahm, ihre sportliche Leistung zu verbessern."
Deine kreative Lösung für sympathische Sportler trifft aufgrund des fortgeschrittenen Alters unserer Evi auf taube Ohren, Schade! Vielleicht könnte man noch Kronzeugin Petra B. vorm CAS zu Wort kommen lassen, dann wird das noch....
Ich finde das Urteil in dieser Art und Weise nicht richtig. Ich hätte mir gewünscht, dass man zunächst den Sachverhalt aufklärt. Dabei geht es um die Frage, ob Evi Sachenbacher-Stehle die Dopingsubstanz bewusst und willentlich zu sich genommen hat oder nicht.
Evi Sachenbacher-Stehle hatte bei den Anhörungen vor der IOC-Disziplinarkommission und dem IBU-Anti-Doping-Panel sowie ihrer Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft München zu Protokoll gegeben, dass sie die Substanz über ein Nahrungsergänzungsmittel versehentlich und unwissentlich aufgenommen hatte. Unabhängig nachbestellte Vergleichsproben hatten ebenfalls ein positives Ergebnis des Mittels ergeben und die Aussage Sachenbacher-Stehles bestätigt.
Mir ist die Regel der "strikt liability" durchaus bekannt, nach der die Athletin voll verantwortlich ist für alles, was man in ihrem Körper findet. Gleichzeitig muss in einem Rechtsstaat aber auch gelten: Keine Strafe ohne Schuld.
Ich hätte es begrüßt, dass aus diesem Grund nicht die Höchststrafe verhängt worden wäre. Am gestrigen Tag wurde auch das Urteil über eine andere Athletin verkündet. Die hatte bewusst mit Epo gedopt und bekam die gleiche Strafe wie Sachenbacher-Stehle.
Außerdem hätte man noch die Ermittlungsergebnisse der Münchner Staatsanwaltschaft abwarten sollen. Die hatte unmittelbar nach Bekanntwerden des positiven Befundes die Ermittlungen aufgenommen. Allerdings lagen am Tag der verhängten Dopingsperre noch nicht alle Sachverständigengutachten vor. Rechtsstaat geht meiner Meinung nach anders.
Grüße,
Arne
Dass ich mit Arne mal komplett einer Meinung bei der Beurteilung von Dopingfällen bin, kommt selten vor!
Sachenbacher hat einen folgenschweren Fehler begangen, aber sie hat nach meinem Kenntnisstand vorbildlich aktiv mitgeholfen bei der Aufklärung des Falles, hat sämtliche Namen (auch von Lieferanten) auf den Tisch gelegt und sie war - das sollte man trotz der seltsamen Geschichte von Turin nicht vergessen werden- formal Ersttäterin.
Sie hat nicht mit Epo gedopt, sich keine Hormone gespritzt und -wenn man sich ihre ziemlich durchschnittlichen Leistungen in Sootschi ansieht- anscheinend auch keinen wesentlichen Nutzen aus ihrem Doping gezogen.
Ein Freispruch wäre für mich trotzdem undenkbar, selbst wenn man ihr die durchaus plausible Geschichte mit dem versehentlichen Doping abkauft.
Aber unter Berücksichtigung der Gesamtumstände kann es auch nicht sein, dass sie die Höchststrafe erhält geradeso, als wenn sie mögliche Hintermänner geschützt hätte und mit "harten Drogen" gedopt hätte. Da muss es einfach Abstufungen geben.