Die Dresdner gehörte mal der Allianz und gehört jetzt der Commerzbank. Der Rest war dann auch nicht viel besser. Besser wieder auf die Kernkompetenzen konzentrieren!!
Es war muendlich womit Du zuallermindest ein Beweislastproblem haettest, einen versuchten Betrug nachzuweisen.
Die Frage war nicht, ob dargelegter Sachverhalt gerichtsfest beweisbar ist, sonder ob dargelegter Sachverhalt den 263er Tatbestand erfüllt.
Da du ungestellt auf erste Frage antwortest, darf ich davon ausgehen dass dir zu zweiter kein Gegenargument einfällt?
Zitat:
M.E. spielst Du hier den nicht muendlichen Verbraucher.
ME spiele ich den Verbraucher, der kein Bock hat sich anlügen zu lassen. Natürlich - Trommeln gehört zu Geschäft. Aber zumindest bei Sachaussagen mit eindeutig entscheitbarem Wahrheitswert (Produkt A ist billiger als Produkt B) erwarte ich nicht angelogen zu werden.
Wenn das deine Definition von unmündigkeit ist, dann werde ich kämpfen, mir diese Unmündigkeit möglichst lange zu erhalten
Außerdem meine ich als langjähriger Mathenachhilfelehrer das durchschnittliche Mathematische Bildungsniveau einschätzen zu können. Nach meiner einschätzung hätte eine durchschnittliche mathematische Bildung nicht gereicht, um die Tatsächlichen Kosten errechnen zu können. Diesen Wissensvorsprung derart auszunutzen und aus dem gezielt herbeigeführten Irrtum anderer Geld zumachen halte ich für Betrug im reinsten Sinne.
Zitat:
Aber fremdes Geld leihen wollen!
Zitat:
Zitat von dude
Ach, das Schoene ist doch, dass es freiwillig ist. Wenn man denn unbedingt Geld leihen muss...
Ich befinde mich auf halber Strecke des vereinbarten Disporahmens mit deutlicher Tendenz zur Null und zahle dafür die vereinbarten Zinsen. Nicht ich bin es, der einen weiteren Kredit aufnehmen wollte sondern meine "Berater"in hat unaufgefordert angerufen, versucht mir einen Kredit anzudienen - und mich bei der Gelegenheit um ein betrachtliches Sümmchen versteckter Kosten zu bescheißen.
Gruß Torsten
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Dies ist das Land, in dem man nicht versteht
Dass „Fremd“ kein Wort für „Feindlich“ ist
In dem Besucher nur geduldet sind
Wenn sie versprechen, dass sie bald wieder geh'n
Es ist auch mein Zuhaus, selbst wenn's ein Zufall ist
Und irgendwann fällt es auch auf mich zurück
Die Frage war nicht, ob dargelegter Sachverhalt gerichtsfest beweisbar ist, sonder ob dargelegter Sachverhalt den 263er Tatbestand erfüllt.
Da du ungestellt auf erste Frage antwortest, darf ich davon ausgehen dass dir zu zweiter kein Gegenargument einfällt?
Vorab: ich wuerde mich heute maximal als Schmalspurstrafrechtler bezeichnen.
Vollendung ist nicht gegeben, also kommt nur ein versuchter Betrug in Betracht. M.E. fehlt es hier aufgrund der unabdingbaren Voraussetzung der Schriftlichkeit bereits am Ansatz, weshalb auch versuchter Betrug ausscheidet. Man moege mich korrigieren.
Mein Hinweis auf die gerichtliche Feststellbarkeit hat den Hintergrund, dass dies oftmals ein Anzeichen fuer den juristischen Laien darstellen kann, dass eine Strafbarkeit ueberhaupt nicht gegeben ist. Nicht alles, was dem Einzelnen unmoralisch vorkommt, hat die Gesellschaft als strafbar bestimmt.
Ich habe dies auch gesagt, weil mir das grundlose Herumwerfen mit Straftatbestaenden zuwider ist. Zyniker denken in einem soclhen Fall im naechsten Schritt an Verleumdung, doch dann beissen wir uns von hinten und driften in die Philosophie ab.
Zitat:
Zitat von DragAttack
Ich befinde mich auf halber Strecke des vereinbarten Disporahmens mit deutlicher Tendenz zur Null und zahle dafür die vereinbarten Zinsen. Nicht ich bin es, der einen weiteren Kredit aufnehmen wollte sondern meine "Berater"in hat unaufgefordert angerufen, versucht mir einen Kredit anzudienen - und mich bei der Gelegenheit um ein betrachtliches Sümmchen versteckter Kosten zu bescheißen.
Es geht mich nichts an, warum Du ueberhaupt den Dispo benuetzt hast, aber wer sich wie Du exponiert, muss sich diese Frage eventuell gefallen lassen.