Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum sich eine handvoll Rennradler über das Gesetz stellen.
Bin ich ein Rennradler wenn ich mit dem Rennrad zur Arbeit fahre?
Bin ich Rennradler wenn ich den gleichen Weg mit dem Trekkingrad mache?
Zitat:
Zitat von Moki
Wenn es den Radweg gibt, dann habe ich diesen zu benutzen.
Nun das gilt schon nur noch mit Einschränkungen.
Als Radfahrer muß ich wenn nötig auf die Fahrbahn ausweichen. Auf jeden Fall nicht auf den Gehweg.
Mirko hat ja schon ein Extrembeispiel erzählt.
Würde mich auch nicht so als Radfahrer verhalten.
Wenn die Zwei für 3-4 Sätze zum Absprechen mal kurz nebeneinander gefahren wären, wäre doch alles in Ordnung.
Zitat:
Zitat von Moki
Und wenn andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, habe ich auf diese auch Rücksicht zu nehmen
Da hast Du natürlich Recht.
So wie ich es eben oben beschrieben habe ist dem doch auch durchaus genüge getan.
Du wirst zugeben daß es bei Rücksichtslosigkeit ja schon Qualitätsunterschiede gibt.
Wenn knapp überholt wird oder gar touchiert wird, egal ob mit oder ohne Radweg neben dran, ist ja nicht nur die Psyche des Radfahrers in Gefahr.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
warum wird eigentlich immer so ein großer Unterschied gemacht zwischen nebeneinander und hintereinander - laut StVO ist beim Überholen 1,50m Seitenabstand einzuhalten. Das heisst für den Autofahrer, dass er auf den allermeisten Landstraßen nur überholen kann, wenn kein Gegenverkehr kommt, egal ob hinter- oder nebeneinander gefahren wird.
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Grüße
Tri-K
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slow is smooth and smooth is fast
swim by feel, bike for show, run to win
Nein! Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern eben auch die Psyche der anderen.
entschuldige bitte meine Ironie: Wie konnte ich nur die Heerscharen traumatisierter Auto- und Motorradfahrer vergessen, die psychisch traumatisiert in Behandlung sind, weil ihnen der vom Gröfaz einst zugesicherte Lebensraum widerrechtlich genommen wird.
Zitat:
Zitat von Moki
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum sich eine handvoll Rennradler über das Gesetz stellen.
Auch wenn ich das nicht für klug halte (s.u.), habe ich da schon ein gewisses Verständnis für, da auch der Radweg des 21. Jahrhunderts nur die einzige Funktion erfüllt, diese verdammte Ökogezuppel von der Fahrbahn zu bekommen, damit die freien Bürger auch weiterhin frei Fahrt haben. Von einer sicheren und schnellen Fortbewegung der Radfahrer kann keine Rede sein:
Eine mehrer hundert Jahre alte Eiche mitten auf dem Radweg in der Kurve
Radwege die im Nichts oder sogar einer Umzäunung enden und eine zur Umkehr zwingen, wenn man diese Falle noch nicht kennt
Kreisverkehre, die für Radfahrer an jeder einmündenden Straße eine doppelte Schikane einschließlich der Vorfahrt für die in den Kreisverkehr einfahrenden Autos bedeuten. (Ein Variante, die ich besonders mag, weil sie immer wieder zu Missverständnissen über die Vorfahrt führt;-)
Kreuzungen, an denen ich mit dem Rad zwei oder sogar drei Ampelphasen benötige, um in die gewünschte Richtung hinüber zu kommen.
usw. usw.
Zitat:
Zitat von Moki
Wenn es den Radweg gibt, dann habe ich diesen zu benutzen. Und wenn andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, habe ich auf diese auch Rücksicht zu nehmen (auch wenn das Powermeter evtl. etwas anderes sagt)!
Richtig!
Das Thema StVO und deren Einhaltung durch Radfahrer taucht hier naturgemäß immer mal wieder auf. Bei diesen Diskussionen plädiere ich immer wieder dafür, diese besonders als Radfahrer einzuhalten. Man stelle sich nur mal vor, beim Crash unseres humorvollen triphils wäre die Schuldfrage wegen nicht StVo-konformer Beleuchtung oder der Nichtbenutzung eines Radweges nicht so eindeutig und es wäre auch noch schlimmer gekommen. Das wäre für die Anwälte der Haftpflicht von Eddie dem Linksabieger (geiler Name übrigens!) ein gefundenes Fressen... Die sind nämlich umso motivierter, je höher der Schaden ist.
Man stelle sich nur mal vor, beim Crash unseres humorvollen triphils wäre die Schuldfrage wegen nicht StVo-konformer .....
Dazu hab ich mal eine ganz ernst gemeinte Frage
Ich habe an einem meiner Rennräder dauerhaft ein winziges (100%ig nicht StVO konforme) Licht an der Sattelstütze. Eigentlich hab ich das nur für den Fall der einsetzenden Dämmerung dabei, und weil ich zu faul bin, es an und abzufummeln.
In die Dämmerung komme ich eigentlich nie und wenn ich das einplane, habe ich auch eine vernünftige Lampe.
Meine Frage ist nun aber, was passiert, wenn ich am hellichten Tag vom Rad geholt werde. Kann mir ein findiger Anwalt einen Strick aus einem nicht StVo zulässigen Licht am Rad drehen, auch wenn zum Unfallzeitpunkt garantiert kein Licht notwendig wäre?
Meine Frage ist nun aber, was passiert, wenn ich am hellichten Tag vom Rad geholt werde. Kann mir ein findiger Anwalt einen Strick aus einem nicht StVo zulässigen Licht am Rad drehen, auch wenn zum Unfallzeitpunkt garantiert kein Licht notwendig wäre?
§ 67 Abs. 2 StVZO gibt das m. E. nicht her, aber wenn jemand tiefer in der Materie steckt, bin ich auch sehr gespannt.
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"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)