Nur beim T3 in Düsseldorf taucht der Verband auch als Ausrichter auf. Veranstalter i.S. der SpO ist für alle in NRW stattfindenden Wettkämpfe immer der NRWTV.
Im Urteil ist aber jeweils vom Veranstalter des Wettkampfes gesprochen, also von Jeksche z.B. als privater Veranstalter. Kann auch sein, dass das Gericht keinen Unterschied zwischen Ausrichter und Veranstalter gemacht hat. Auf jeden Fall wird der NRWTV als Veranstalter gesehen - was er ja auch nach der Veranstalter- und Ausrichterverordnung ist - , der durch die Genehmigung und Durchführung von Wettkämpfen Einnahmen, also wirtschaftliche Vorteile hat.
Interessant finde ich allerdings die Feststellung des Gerichts, dass für die Zahlung der Lizenzgebühren keine Gegenleistung des Verbandes erfolgt.
Schade auch, dass das Gericht sich nicht ansatzweise zur Rechtmäßigkeit eventueller Sperren geäußert hat.
Daß der Verband automatisch Veranstalter wird, war mir neu. Man lernt nie aus.
Wäre er das auch bei einem komerziellen Ausrichter, der eine Genehmigung einholt?
Wenn ich die Veranstalter- und Ausrichterodnung richtig lese, wäre nach der Erteilung der Genehmigung der kommerizelle Organisator nur noch Ausrichter und der Verband Veranstalter, oder?
Wenn ich die Veranstalter- und Ausrichterodnung richtig lese, wäre nach der Erteilung der Genehmigung der kommerizelle Organisator nur noch Ausrichter und der Verband Veranstalter, oder?
Matthias
Richtig. Dies gilt sowohl für kommerzielle wie auch für gemeinnützige Ausrichter.
Die Begriffe Ausrichter und Veranstalter werden häufig synonym verwendet. Die Abgrenzung gibt es wohl auch nur in der Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
Ich findes es nur schade, dass das ganze auf dem Rücken der Sportler ausgetragen wird.
Wenn ich das richtig sehe kann ich ja eigentlich die Gebühr für die Tageslizenz zurückfordern. Da für die Veranstaltung ja eigentlich keine Gebühr abgeführt wird.
Ich findes es nur schade, dass das ganze auf dem Rücken der Sportler ausgetragen wird.
Wenn ich das richtig sehe kann ich ja eigentlich die Gebühr für die Tageslizenz zurückfordern. Da für die Veranstaltung ja eigentlich keine Gebühr abgeführt wird.
Ja, bitte tu das!
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Rule #42: Ones should only run if being chased. And even then, one should only run fast enough to prevent capture.
da haben einige von uns jahrelang immer kohle abgedrückt und das hätten die nicht gemusst?!
warum sollte eigentlich dann beim CTW überhaupt der startpaß pflicht sein? - irgendwas sagt mir, dass ich denen auch gleich 20€ in die hand drücken kann - da haben die anscheinend mehr von...
ich habe nichts dagegen, wenn ein veranstalter keine "gebühren" zahlen muss, wenn er vielleicht einen pauschalbetrag abdrückt, glaubhaft vesichern kann (in roth gibt's sogar ne uni-arbeit zu dem thema), dass die region finaziell davon erheblich profitiert, einen toporganisierten kindertriathlon mit t-shirt, vernünftiger medaile organisiert und die starter nach dem rennen sagen, dass sie eine adäquate gegenleistung für ihr geld bekommen haben...
mir fällt übrigens auf, dass sich ein Kurt D. (damals) und Felix W. (immernoch) hier hin und wieder zu solchen themen zu wort gemeldet haben. aber das sind ja wirklich große events...
Kein Veranstalter muss die Verbandsabgaben bezahlen, nur darf er dann auch keine von den Sportlern kassieren, die keinen Startpass haben und er darf dann auch den Startpass nicht verlangen, weil dieser eine Verbandszugehörigkeit ausweist und die Athleten an vom Verband zugelassene Wettkämpfe bindet.
Also es gibt nur zwei Möglichkeiten:
1. Zugelassener WK mit DTU Kari's und Lizenzpflicht (Tages oder Jahreslizenz(Startpass)) und allem was da vom Verband dazu gehört (Versicherung usw). Verbandsabgabe für die Leistungen der DTu oder deren Landesverbände
2. Nicht zu gelassener Wettkapmf mit eigenen Karis, dann aber keine Lizenzpflicht (Tageslizenz oder Startpass) und keine vom Verband bezahlte Versicherung usw. Bei diesem WK dürfen organisierte Athleten dann nicht starten (Sportordnung der DTU für den Startpass), keine Verbandsabgabe
eine Mischung aus beiden, wie in Köln ist nicht möglich.
Köln ist ein nicht zugelassener Wettkampf, verlangt aber trotzdem die Verbandslizenzabgaben von den Athelten (auch der Startpass kostet ja Geld und wird im Voraus bezahlt) Steckt sich diese Abgaben aber in die eigene Tasche (nur für die Tageslizenzinhaber). An diesem WEttkapmf darf, wei schon mehrfach erwähnt kein Startpassinhaber teilnehmen, sonst droht eine Sperre. Das Einbehalten der als Verbandabgaben gedachten Tageslizenzgebühr ist Betrug im strafrechtlichen Sinne, wenn nicht ausdrücklich vorher klargemacht wurde, dass diese nicht an den Verband abgeführt wird. Und das war zur Zeit meiner Anmeldung zum Beispiel nicht der Fall. Es wird ausdrücklich auf den Besitz einer DTU Lizenz gepocht, aber bezahlen will Jeschke dieses DTU Label für seinen Wettkapmf nicht.