Sorry dude, ich habe Dein Posting jetzt erst gesehen.
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Zitat von dude
Arne, Du hast vor vier Wochen eine Sperre von laenger als zwei Jahren auf Basis einer einzigen Gerichtsentscheidung fuer nicht durchsetzbar empfunden. Glaubst Du, dass die ab 2015 anstehende Vierjahressperre fuer Ersttaeter vor Gericht wieder faellt?
Es war nicht mein Eindruck, dass die Nichtdurchsetzbarkeit lebenslanger Sperren bei Ersttätern auf nur einem einzigen Gerichtsurteil beruht (ich denke, Du beziehst Dich auf das Krabbe-Urteil). Mir schien vielmehr, dass es sich dabei um eine in Deutschland sehr verbreitete Rechtsauffassung handelt. Sie besteht aus folgender zusammengefasster Argumentation:
Jeder Sportverband hat innerhalb Deutschlands ein Monopol. Dafür sorgt der DSB.
Der Sportler muss sich zwangsläufig den Regeln dieses Verbands unterwerfen. Dabei ist er selbst nicht Mitglied des Verbands. Mitglieder sind die Vereine.
Der Staat hat die Verbandsregeln zu überprüfen. Dabei berücksichtigt er die billigen Interessen des Verbandes, aber auch die des Sportlers.
Sanktionen gegen den Sportler müssen zielführend, notwendig und angemessen sein. Es ist stets die kleinstmögliche Strafe anzuwenden, mit der sich die Interessen des Verbandes wahren lassen.
Ob eine zweijährige Sperre für die Wahrung der Verbandsziele nicht mehr ausreicht und stattdessen vier Jahre notwendig sind, kann ich nicht beurteilen. Ich gebe hier nicht meine eigene Rechtsauffassung wieder, sondern die für mein Verständnis derzeit gängige Rechtsauffassung. Persönlich wären mir längere Strafen lieber, allerdings wünsche ich mir mit anwachsender Strafdauer eine gleichermaßen wachsende Irrtumssicherheit bei den Dopinganalysen.
Es war nicht mein Eindruck, dass die Nichtdurchsetzbarkeit lebenslanger Sperren bei Ersttätern auf nur einem einzigen Gerichtsurteil beruht (ich denke, Du beziehst Dich auf das Krabbe-Urteil).
Ja, Krabbe. Da hatte ich einen anderen Eindruck. In jedem Fall wird wohl das Unmachbare (4 Jahre) sehr bald die Regel sein. Gut so.