Eine Behinderung des Verkehrs liegt meines Wissens nach vor, wenn nebeneinander fahrende Radler nicht überholt werden können und dies bei hintereinander fahrenden Radlern möglich wäre.
Autofahrer haben dabei 1.5m (innerorts) bzw. 2.0m (außerorts) Seitenabstand einzuhalten. Wo der Platz dafür nicht ausreicht, dürfen Radfahrer nicht überholt werden.
Letzteres hat meiner Meinung nach mit der Realität auf den Straßen nicht viel zu tun.
Autofahrer haben dabei 1.5m (innerorts) bzw. 2.0m (außerorts) Seitenabstand einzuhalten.
Wenn ich so mein Gefühl beim überholt werden überlege, wäre mein Hauptkriterium für den Abstand nicht innerorts oder außerorts, sondern die Geschwindigkeitsdifferenz. Je größer diese ist, desto unangenehmer ist ein nahes Überholen. Bei nur 10 km/h Differenz habe ich auch mit 0,5 m nicht unbedingt Probleme.
Habe das regelmäßig morgens auf einer Kreisstraßen-Brücke, die ziemlich schmal ist. Wenn einer erst mal langsam hinter mir fährt wegen Gegenverkehr, und dann eine kurze Lücke zum Überholen nutzt, schert er meist nicht weit aus, aber da er von meiner Geschwindigkeit losfährt, ist das meist o.k., und ich habe Verständnis, weiche selbst ganz rechts aus. Wenn einer mit gleichem Abstand bei vollem Schwung (80 - 90 km/h) überholt, dann ist es äußerst ungut (und unnötig). Auch Innerorts in Tempo 30 Zonen darf mir einer ggf. mit 1 m oder weniger Abstand vorbeifahren wenn ich mit 20 - 25 dahinbummele, und er auch nur 30 - 35 fährt. Ich selber im Auto tue das (also mit kleinem Abstand vorbeischleichen) allerdings nur, wenn ich den Eindruck habe, daß der Radfahrer halbwegs sicher im Sattel sitzt und geradeausfahren kann.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Wenn ich so mein Gefühl beim überholt werden überlege, wäre mein Hauptkriterium für den Abstand nicht innerorts oder außerorts, sondern die Geschwindigkeitsdifferenz. Je größer diese ist, desto unangenehmer ist ein nahes Überholen. Bei nur 10 km/h Differenz habe ich auch mit 0,5 m nicht unbedingt Probleme.
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Genau deswegen gibt es ja die Innerorts/Ausserorts-Unterscheidung, da in der Regel die Geschwindigkeit innerhalb <50km/h und ausserhalb >50km/h ist.
Klar gibt es Leute die innerhalb 60km/h fahren und ausserhalb 30km/h, aber man muss nicht alles verkomplizieren.
Grundsätzlich müsste der Autofahrer seine Geschwindigkeit so anpassen dass er jederzeit vor einem Hindernis bremsen kann, ...
Nicht nur dies, qua Gesetz sogar innerhalb der halben Sichtweite, denn es könnte ja sein, dass das Hindernis ein entgegenkommendes Fahrzeug ist, so dass die überschaubare Entfernung für beide nicht nur zum (Betätigen der) Bremsen, sondern gar zum Anhalten reichen muss...
(Und ich würde hinzufügen, dass es mir bei meiner Fahrweise absolut problemlos erscheint, sich daran zu halten, obwohl ich in der Regel abseits der Autobahn nicht der langsamste Verkehrsteilnehmer bin. Allerdings ists mir schon mehrfach passiert, dass ich ums Eck geflogen kam und hinter nem Radler verlangsamen musste, weil ich nicht überholen konnte, dies aber hinter mir Fahrenden deutliche Probleme verursacht zu haben schien, nachdem sie aufgeschlossen hatten. Daher hab ich die Theorie, dass das nicht alleine von der Fahrweise und Bremsleistung oder theoretischen Grössen abhängig ist.)
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Ehe wir an künstlicher Intelligenz herumentwickeln, wieso tun wir nicht erstmal was gegen die natürliche Dummheit?
Eigentlich ist meine Frau für den "Grauen Star" zu jung, hat ihn aber trotzdem und wird deshalb behandelt (künstliche Linse), als Begleitperson werd ich in den Praxen sehr oft neben den Raum mit dem Sehtest platziert - was ich damitbekomme führt dazu, dass die Haare abstehen, als ob ich in die Steckdose reingegriffelt hätte.
die Ziffern und Zahlen verstecken sich hinter einem schwarzen Punkt und man müsste jetzt erst warten bis der Punkt weiter gedriftet ist und ja - da kann man die Zeichen deuten....
Da gibt's nichts zu pochen. Nebeneinander fahren ist nur erlaubt, wenn andere nicht behindert werden. Gibt leider viele Radfahrer, die lediglich aufgeschnappt haben nebeneinander fahren sei erlaubt, und nun fröhlich den Verkehr blockieren. Selbst schon erlebt.
Spricht da Deine Rechtskunde oder Dein Gefühl? Hast Du dabei § 27 (1) StVO auf dem Schirm?
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"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)
Spricht da Deine Rechtskunde oder Dein Gefühl? Hast Du dabei § 27 (1) StVO auf dem Schirm?
Dass Verbünde in Zweierreihe fahren dürfen ist seit jeher so. Kenne es nicht anders. Dass einzelne Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, ist relativ neu. Dazu gibt es unzählige Artikel, in denen auch Juristen zu Wort kommen und das ganze erläutern.
Dass einzelne Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, ist relativ neu. Dazu gibt es unzählige Artikel, in denen auch Juristen zu Wort kommen und das ganze erläutern.
Meines Wissens nach durften sie das schon immer, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Um dieses Recht klarer zu formulieren, wurde der entsprechende Satz im Gesetz ganz sachte umformuliert, meint aber dieselbe Sache.
Aktuelle Fassung: Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.
Alte Fassung: Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.