Hier in dem Fall ist ganz klar die Ware schlecht verpackt worden. Ist ein verdeckter Mangel lt. BGB. Dafür muss der Händler haften und auch gerade stehen
Halte uns unbedingt auf dem Laufenden...
Um was für ein exquisites Modell handelt es sich denn bei dem Rahmen?
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Hier könnte Ihr Wettkampfergebnis stehen!
Da wir die Zeit nicht zurückdrehen können. Da die Ära in der man den Postboten noch persönlich kannte und es nur den einen gab, der die Pakete in einer blauen Uniform, mit dem Stift hinterm Ohr und natürlich als Beamter zustellte vorüber ist...hier werter allesandro einen Tipp, wie man mit den Unbilden des heutigen Lebens umgehen kann.
- Der Händler hat nachlässig gehandelt und ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und trägt das Versandrisiko
- Der Paketdienst hat den Schaden am Karton arglistig verschwiegen, somit ist es m.E. rechtlich ein verdeckter, arglistig verschwiegener Mangel
- Der Händler hat nachlässig gehandelt und ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und trägt das Versandrisiko
- Der Paketdienst hat den Schaden am Karton arglistig verschwiegen, somit ist es m.E. rechtlich ein verdeckter, arglistig verschwiegener Mangel
Wassn ausgemachter Schmarrn!
Der Händler packt garantiert hundertmal so viele Rahmen/Räder in Kisten wie du auspackst.
Dem wirst du schwerlich nachweisen, dass er ausgerechnet deine Rodel zu nachlässig eingewickelt hat, nur weilst verpennt hast, die 'arglistig verschwiegene' Beschädigung bei der Annahme selbst zu sehn.
Ganz grosses Kino!
Hier hat mal ein Kanutourveranstalter nen netten Satz in sein Programm geschrieben:
"Wenn Sie jegliches Risiko ausschliessen wollen oder nur bei anderen die Schuld für alles, was in Ihrem Leben schiefläuft suchen, dann sollten Sie unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen!"
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!