Also ich ja glaub nicht, dass die Anwendung simpelster Excel-Funktionen patentrechtlich geschützt werden kann.
im Patenttext (auf Seite 1 hier) steht doch was von "automatischer Anpassung nach jeder Trainingseinheit".
Das steht aber erst in Anspruch 2, nicht in Anspruch 1. Anspruch 2 muss so gelesen werden: Alle Merkmale des Anspruchs 1 und zusätzlich die Anpassung nach jeder Trainingseinheit.
Zur Erklärung: Der Schutzbereich wird eigentlich durch den ersten Anspruch definiert, die weiteren Ansprüche enthalten lediglich speziellere Ausführungsformen, auf die im Prüfungsverfahren zurückgegriffen werden kann (s.u.)
Einfach erklärt (hab' ich aber auch nicht drauf geachtet):
Der Anspruchssatz, den Megalodon gepostet hat, ist der ursprünglich eingereichte Anspruchssatz.
Im Prüfungsverfahren wurde aber wohl Stand der Technik ermittelt, der dem Anspruch 1 entgegenstand. Deshalb wurden weitere Merkmale aus den Unteransprüchen aufgenommen, um sich von diesem abzugrenzen.
Das heißt, der Anspruch 1, den Lidlracer gefunden hat, ist der jetzt erteilte Anspruch, der auch den Schutzbereich des Patents definiert.
Das steht aber erst in Anspruch 2, nicht in Anspruch 1. Anspruch 2 muss so gelesen werden: Alle Merkmale des Anspruchs 1 und zusätzlich die Anpassung nach jeder Trainingseinheit.
zugegeben, ich hab es recht schnell überflogen und bin mangels patentrechtlicher Kenntnis auch nicht wirklich qualifiziert, hier mitzudiskutieren.
Aber das würde doch jedem gesunden Menschenverstand widersprechen
so, und jetzt halt ich mich raus, will nicht stören, lese aber interessiert weiter mit.
Gruß
Michl
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"Ich weiß noch, wie der Jochen kurz vor Brest gekotzt hat"
"Wieso? Hatte er Magenprobleme?"
"Nein, ihm tat das Knie weh."
Das vicsystem vom Röthlin dürfte damit auch so seine Probleme bekommen, nach diesem hab ich mal eine kurze Weile trainiert.
Dachte ich auch erst. Aber gibt es da eine automatische Auswertung von Puls- und Leistungsmess-Daten? Ich glaube nicht. Dürfte also auch nicht betroffen sein.
Die Excel-Tabellen werten ja keine Daten von Messgeräten aus, oder? Somit fallen diese schon nicht unter den Oberbegriff des Patents. Zudem stellt sich die Frage, ob die einmalige Eingabe des Datum und die Anpassung der Datumsspalte als 'dynamische' Anpassung zählt. Wird ja nach der Erstellung des Planes nicht mehr geändert, oder?
Die Excel-Tabellen fallen definitiv nicht darunter, da eine Anpassung des Plans ja garnicht erfolgt, erstrecht keine dynamische Anpassung. Der Plan ist immer der gleiche, egal ob ich am 20. Oktober oder am 15. November anfange, weil ich ein anderes Datum für den Zielwettkampf habe.
Interessant ist das Coaching. Wobei mich ehrlich gesagt schon interessieren würde, wie die das machen. Und genau deshalb ist es übrigens auch nicht patentfähig. Es ist nicht so deutlich offenbart, dass ein Fachmann (wie Arne zB) es ausführen kann. Deswegen (Artikel 83) hätte man ja auch einsprechen können. Abgesehen davon, dass ich der Meinung bin, dass es auch nicht nach Artikel 52 patenfähig ist, weil damit keine Lösung eines technischen Problems verbunden ist, was auch ein Einspruchsgrund ist bzw. ein Argument.
Interessant ist die Einwendung Dritter. Was die zu der Patentanmeldung schreiben, kann mir vielleicht für mein eigenes Training helfen.
zugegeben, ich hab es recht schnell überflogen und bin mangels patentrechtlicher Kenntnis auch nicht wirklich qualifiziert, hier mitzudiskutieren.
Sachkenntnis ist doch nur hinterlich für eine gute Diskussion
Zitat:
Zitat von Nordexpress
Aber das würde doch jedem gesunden Menschenverstand widersprechen
Ist aber so, steht ja jedesmal da: Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass....
Ist gängige Praxis, dadurch zusätzliche speziellere Ausführungsformen zu nennen.
Zitat:
Zitat von Megalodon
Interessant ist das Coaching. Wobei mich ehrlich gesagt schon interessieren würde, wie die das machen. Und genau deshalb ist es übrigens auch nicht patentfähig. Es ist nicht so deutlich offenbart, dass ein Fachmann (wie Arne zB) es ausführen kann. Deswegen (Artikel 83) hätte man ja auch einsprechen können.
Hätte ich bei dem ursprünglichen Anspruch auch gedacht, aber der erteilte Anspruch ist diesbezüglich ja wesentlich umfangreicher und detailierter. Die Frage ist aber, ob ein Trainer in diesem Fall der Fachmann ist oder ein Computerfachmann. Eigentlich geht es ja um eine Software, die Daten (sowohl vom Messgerät als auch vom Bediener) einzulesen und auswerten kann. Höchstens die Randparameter kommen in diesem Fall vom Trainer, der Hauptarbeit dürfte die Programierung sein.
Zitat:
Zitat von Megalodon
Abgesehen davon, dass ich der Meinung bin, dass es auch nicht nach Artikel 52 patenfähig ist, weil damit keine Lösung eines technischen Problems verbunden ist, was auch ein Einspruchsgrund ist bzw. ein Argument.
Trefflicher Punkt zum Streiten Eigentlich geht das Ganze ja meiner Meinung nach sehr in Richtung Computerprogramm, das von der Patentierbarkeit ausgeschlossen wäre. Würde aber zu weit führen...
Trefflicher Punkt zum Streiten Eigentlich geht das Ganze ja meiner Meinung nach sehr in Richtung Computerprogramm, das von der Patentierbarkeit ausgeschlossen wäre. Würde aber zu weit führen... Matthias
Es muss sich bei 2peak um ein Computerprogramm handeln.
Mal ein Beispiel:
Ich hatte heute Mittag Schwimmen im Plan. Insgesamt 60 min. Überwiegend GA 1 mit 4 x 100 m GA2 und 8 Sprints. Mache ich stattdessen nur 45 min. und lasse auch noch GA2 und die Sprints weg (bin ja etwas schlapp heute), gebe unmittelbar nach dem Training die Daten ein, wird ein komplett neuer Plan bis zum Wettkampftag errechnet.
Kann also sein, dass, je nach Erfüllung der Vorgaben, der Plan für 30, 40 oder 80 Tage sofort neu berechnet wird.
Das kann meines Erachtens in der Kürze der Zeit nur ein Programm, oder?