Zitat:
Zitat von neonhelm
Fällt die nicht unter die WKO oder gibt's dafür ne Ausnahmegenehmigung?
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Du sprichst wahrscheinlich Regel G2 a) an. Ich verstehe "zusätzlich" als "über die vom Hersteller serienmäßg verbauten ..."
In G1 c) steht ja auch, dass man nicht barfuß Rad fahren darf. Schöne Vorstellung, wenn Macca und Co. alle Ihre Schuhe so anziehen wie ich.

Es ist aber doch durchaus konform die Schuhe erst auf'm Rad anzuziehen.
Will sagen: Ich denke schon, dass die Verkleidung der Sattelstütze im Sinne des (Regel)erfinders ist. Bei der Rgel geht es wohl eher um ein paar abgespacete Typen, die halbe Tragflächen oder Spoiler anbauen
