Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Mollath erstreitet Erfolg vor Bundesverfassungsgericht...
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Bei der ganzen Geschichte könnte man ja auf den Gedanken kommen, dass EntscheidungsträgerInnen im Fall Mollath selber von Aussagen Mollaths betroffen gewesen wären.
Dies trifft bestimmt nicht auf die am Fall Mollath beteiligten Personen zu.
Aber mal rein hypothetisch, wie sähe denn die Rechtslage in einem konstruierten Fall aus?
- Würden Verjährungsfristen trotzdem gelten, obwohl ein Zeuge / eine Zeugin durch Einweisung in die Psychatrie daran gehindert wurde auszusagen?
- Müssten Beamte / Bemtinnen (z.B. vom Finanzamt) von sich aus zur Staatsanwaltschaft gehen, wenn sie nachträglich zur Erkenntnis gelangen, dass EntscheidungsträgerInnen in einem Gewissenskonflikt gestanden haben könnten?
- Was könnte EntscheidungsträgerInnen, denen ein derartiges Fehlverhalten nachgewiesen würde, passieren? Wie könnte das Strafmaß aussehen?
- Gäbe es einen Unterschied, ob der EntscheidungsträgerInnen selber oder Bekannte/Verwandte von unterdrückten Aussagen betroffen gewesen wären?
Zurück zum Fall Mollath:
Ich gehe davon aus, dass keiner der beteiligten EntscheidungsträgerInnen einen persönlichen Vorteil duch die Einweisung hatte.
- Gibt es rechtliche konsequenzen, die einzelne Entscheidungstrger fürchten müssen? Wenn ja, welche wäre das?
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