Jedoch kann jeder Verein in der BL sich dafür entscheiden keine solchen Spieler mehr zu verpflichten. Im Radsport scheint es so zu sein, das Athleten die Dopingpraktiken offenlegen keinen Vertrag mehr bekommen.
Der Unterschied ist doch, daß hier die beiden Vertragspartner Arbeitgeber & Arbeitnehmer die Vertragsbedingungen frei verhandeln können und nicht dritte, WADA, in den Vertrag eingreifen wie im Falle der 2 Jährigen Dopingsperre.
Das kann in der Praxis wohl so laufen. Wenn ein Personalchef sich vornimmt, keine Ex-Knackis, FDP-Mitglieder oder Vegetarier anzustellen, wird er das schon irgendwie hinbekommen. Aber die Frage lautet doch: Sollten wir als Gesellschaft ihm dafür applaudieren?
Setzen wir einmal voraus, dass eine Triathlon-Veranstaltung vom Verband genehmigt sei. Dann gelten für diese Veranstaltung die Regeln der DTU. Diese wiederum akzeptiert die Regeln der NADA, welche ihrerseits der WADA untersteht. Ein Teilnehmer der Veranstaltung unterwirft sich durch seine Teilnahme den durch den Verband aufgestellten Regeln. Halten wir gedanklich fest, dass sowohl Veranstalter als auch Teilnehmer an die Regeln des Verbandes gebunden sind.
Der Sport ist weltweit so organisiert, dass es für jede Sportart nur einen einzigen Verband geben soll (Monopolstellung). Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das auch verwirklicht. Auf nationaler Ebene gibt es nur einen einzigen Fußballverband, den DFB, und international die FIFA. Für deutsche Triathleten ist die DTU der einzige existierende Verband. Ein Triathlet, der Wettkämpfe bestreiten will, hat also keine Alternative zur DTU und den dort aufgestellten Regeln.
Dieser Tatsache Rechnung tragend achtet der Staat mit seinen Gesetzen darauf, dass bei den Regeln eines Sportverbandes nicht nur dessen eigene Interessen (des Verbandes), sondern auch die des Sportler berücksichtigt werden. Die Regelungs- und Sanktionshoheit der Verbände findet hier durch den Staat eine harte Grenze. Das bedeutet, dass die Regeln bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen müssen, bei denen auch die Interessen des Sportlers zu berücksichtigen sind.
Ein zentraler Punkt ist dabei die "Angemessenheit der Strafe". Dabei geht es darum, ob die vom Verband gesetzten Regeln im Hinblick auf die Zwecke des Verbands, aber auch im Hinblick auf die Interessen des Sportlers geeignet, erforderlich und angemessen sind. Halten die Regeln eines Verbandes einer solchen Prüfung nicht stand, sind sie nichtig und binden den Sportler nicht (nachzulesen in der oben zitierten Quelle, Seite 204 und 205). Wettkampfsperren von mehr als zwei Jahren bei Ersttätern gelten nach allgemein anerkannter Rechtsprechung als nicht angemessen. Hier stellt sich also der Staat vor den Sportler und begrenzt die Verbandshoheit.
Damit ist klargestellt, dass es nicht genügen würde, die Regeln der Verbände oder der WADA zu verschärfen, um zu einer lebenslangen Wettkampfsperre für Doping-Ersttäter zu gelangen. Es müsste zunächst etwas an den Gesetzen oder der daraus sich ergebenden Rechtsprechung geändert werden, denn beide begrenzen die Strafe für Ersttäter auf maximal 2 Jahre. Längere Strafen sind illegal.
Du hast natürlich recht: Klar kann ein Veranstalter das irgendwie unterwandern, auch wenn das längst nicht so einfach ist, wie hier dargestellt wurde. Zum Beispiel beim Ironman haben die Profis nach Zahlung einer Gebühr freien Zugang zu allen Rennen. Dies im Einzelfall zu verwehren wird nicht so einfach sein. Neben der Frage der Durchsetzbarkeit stellt sich aber auch die Frage, ob wir als Gesellschaft es wirklich wollen, dass Veranstalter etwas durchziehen, was nicht rechtens ist.
Er meint, das jeder der zwei Mal erwischt wurde auch einmal erwischt worden sein muss, sonst könnte er ja nicht zwei mal erwischt werden. Die Zwei folgt ja der Eins, welche nicht zu überspringen ist. Soll witzig sein.
Tatsächlich? Hab ich nicht für möglich gehalten, dachte, es gibt irgend ein krasses Insiderwissen das es mir hier unmöglich macht zu folgen....
Das kann in der Praxis wohl so laufen. Wenn ein Personalchef sich vornimmt, keine Ex-Knackis, FDP-Mitglieder oder Vegetarier anzustellen, wird er das schon irgendwie hinbekommen. Aber die Frage lautet doch: Sollten wir als Gesellschaft ihm dafür applaudieren?
Du schreibst selbst weiter unten, daß die es die Frage ist ob es legal ist oder nicht. Von Applaudieren habe ich nichts geschrieben.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Setzen wir einmal voraus, dass eine Triathlon-Veranstaltung vom Verband genehmigt sei. Dann gelten für diese Veranstaltung die Regeln der DTU. Diese wiederum akzeptiert die Regeln der NADA, welche ihrerseits der WADA untersteht. Ein Teilnehmer der Veranstaltung unterwirft sich durch seine Teilnahme den durch den Verband aufgestellten Regeln. Halten wir gedanklich fest, dass sowohl Veranstalter als auch Teilnehmer an die Regeln des Verbandes gebunden sind.
Das steht doch ausser Frage. Ich bitte zu entschuldigen daß mein Englisch bei weitem nicht ausreicht um Dokumente wie die WADA-Regeln im ganzen zu lesen. Ich habe jedoch in dem von Dude angesprochenen Kontext nicht lesen können, daß der Veranstalter verpflichtet ist nach der Sperre Athleten wieder zuzulassen.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Der Sport ist weltweit so organisiert, dass es für jede Sportart nur einen einzigen Verband geben soll (Monopolstellung). Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das auch verwirklicht. Auf nationaler Ebene gibt es nur einen einzigen Fußballverband, den DFB, und international die FIFA. Für deutsche Triathleten ist die DTU der einzige existierende Verband. Ein Triathlet, der Wettkämpfe bestreiten will, hat also keine Alternative zur DTU und den dort aufgestellten Regeln.
gelten bei WTC-Rennen z.B. nicht abweichende Regeln bezüglich der Wassertemperaturen?
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Was allgemein für Verbände gilt, steht im "Anti-Doping Handbuch, Band 1: Grundlagen" von Rüdiger Nickel und Theo Rous. "Hinsichtlich der Länge einer Dopingsperre gegenüber einem Ersttäter ist der regelaufstellende Verband nicht frei. Vielmehr entspricht es der überwiegenden Auffassung, dass der Entzug der Starterlaubnis für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Ahndung eines erstmaligen Dopingverstoßes das zulässige Höchstmaß dessen ist, was noch innerhalb der grundrechtlich-rechtsstaatlichen Grenzen liegt. Darüber hinausgehende Sanktionen sind grundsätzlich nicht angemessen und daher unwirksam". (Seite 205, Hervorhebung von mir).
Du schreibst selbst, das ist Rechtsprechung für Verbände. Für einen Veranstalter kann die Sache da ganz anders aussehen. Was da Recht ist oder nicht können wir beide erst nach einem entsprechenden Verfahren sehen. Ich bin jedenfalls nicht überzeugt davon daß ein Veranstalter so in seinen Vertragsfreiheit eingeschränkt wird.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Neben der Frage der Durchsetzbarkeit stellt sich aber auch die Frage, ob wir als Gesellschaft es wirklich wollen, dass Veranstalter etwas durchziehen, was nicht rechtens ist.
Na das ist jetzt auch ein wenig tricky ausgedrückt. Wenn es vor Gericht durchsetzbar ist, ist es auch Rechtens.
Beste Grüße.
Peter
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Mir ist diese Diskussion, so hoch das Niveau auch sein mag, teilweise zu selbstgerecht und vor allem zu theoretisch.
In meinem Wertekanon hat Doping keinen Platz.
Wenn ein anderer Mensch zu Doping greift, dann ist er dafür zu bestrafen, da er gegen geltendes Recht verstößt. Im Wiederholungsfall hat er jedes Recht auf Nachsicht verwirkt und ist lebenslang von allen Sportwettkämpfen auszuschließen.
Mir ist es egal ob jemand Profi, Amateur der unter professionellen Bedingungen den Sport ausübt oder reiner Amateur ist, Betrug stellt für mich ein grundsätzliches moralisch-ethisches Vergehen dar.
Trainer und alles andere an Funktionären, die sich im Sport tummeln, die in Doping verwickelt sind, wie in diesem FAZ-Artikel beschrieben, gehören für mein Empfinden ins Gefängnis gesteckt und mit einem Berufsverbot belegt.
Was für mich wirklich zählt, ist die erkennbare Reue eines Dopers. Weiter lügen, leugnen, Halbwahrheiten verbreiten, keine Namen nennen etc. zählt nicht dazu. Ich bin bereit einem Jaschke oder Hamilton die Hand zu reichen, aber nicht einer Nina Kraft, der sicher übel mitgespielt wurde (was unangebracht war) aber trotzdem zum System geschwiegen hat.
Wenn ein anderer Mensch zu Doping greift, dann ist er dafür zu bestrafen, da er gegen geltendes Recht verstößt. Im Wiederholungsfall hat er jedes Recht auf Nachsicht verwirkt und ist lebenslang von allen Sportwettkämpfen auszuschließen.
Das ist doch bereits verwirklicht. Oder verstehe ich Dich falsch?
Du bist aber auch gescheit genug, um zu wissen, dass der persönliche Wertekanon nicht maßgeblich ist - und auch nicht sein kann - für die Entwicklung von Gesellschaft und Recht.
Dazu muss ein allgemeiner Konsens her, und den scheint es nicht zu geben.
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Zitat:
Zitat von captain hook
Heute wird ja schon zum Bikefitter gerannt, bevor man überhaupt weiß, wie man ne Kurbel im Kreis dreht.
Das ist doch bereits verwirklicht. Oder verstehe ich Dich falsch?
Nur in Teilen. Ich möchte das Thema endlich vom Staat behandelt wissen. Der Sport hat hier ganz klar versagt und sollte seine eigene Sportgerichtsbarkeit auf rein sportliche Vergehen beschränken.