Moin,
Zitat:
Zitat von hazelman
Nu ja, dafür, dass sie während des Rennens nicht mehr nachweisbar sind, ist am Ende der athlet verantwortlich.
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Richtisch, siehe Art. 2.1 und besonders 2.1.1 des
Nada Codes.
Zitat:
Zitat von Rocco69
der Scheiss mit Substanzen, die lediglich im Wettkampf verboten sind, ist, dass sie dir nicht einmal sagen können (wollen?), wann man sie absetzen muss.(...)
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Wegen Art. 2.1.1
brauchen sie das noch nicht mal, denn Du bist schließlich der Verantwortliche.
Ins Deutsche übersetzt heißt Art. 2.1 aber für mich:
§1 Bei einer positiven Dopingprobe ist
immer der
Athlet schuld.
§2 Sollte das einmal nicht der Fall sein, tritt automatisch §1 in Kraft.
Wem das jetzt zu überspitzt interpretiert ist, empfehle ich mal Artikel 4.3 zur Lektüre:
"Die Festlegung der WADA, welche Verbotenen Substanzen und Verbotenen Methoden in die Verbotsliste aufgenommen werden, und die Einordnung der Substanzen in bestimmte Kategorien ist verbindlich und kann weder von Athleten noch von anderen Personen mit der Begründung angegriffen werden, dass die Substanz oder Methode kein Maskierungsmittel ist, nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, kein Gesundheitsrisiko darstellt oder nicht gegen den Sportsgeist verstößt."
Meint: Wenn die Wada mal Traubensaftschorle verbieten sollte, habe ich das mit meiner Unterschrift bei der Anmeldung zu einer Sportveranstaltung oder bei einem Verein anerkannt, und ich habe kein Recht, dagegen vorzugehen.
Viele Grüße,
Christian