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Zitat von dude
Wieso ist es beihilfe zur Steuerhinterziehung, wenn ein Liechtensteiner Banker einen Deutschen Kunden beraet? Der Kunde hat doch die Pflicht sein Vermoegen zu versteuern, nicht die Bank.
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Ich dachte bei den Beratern auch eher an meine Landsleute. Die drüben sind doch soo korrekt die teilen lt.
Herrn Lauber den ausländischen Anlegern sogar mit, dass sie das Geld im Heimatland versteuern müssen...

; und die älteren Herren haben es dann wohl während der langen Heimfahrt nach der Ankunft zu Hause schlicht vergessen ins Formular der Einkommensteuererklärung zu schreiben.
Nur wenn dem so ist, warum haben die Lichtensteiner Bankiers dann ein Problem auf Nachfrage bzw. bei entsprechendem konkreten Verdacht die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
