Sollte es tatsächlich zu einer Mehrklassensportgesellschaft kommen (selbst ohne oben genannte Sperrmöglichkeit), wäre das meiner Meinung nach nicht im Sinne der Sportler (als Gesamtheit).
Dass das den Einzelnen (Einzelkämpfer) nicht interessiert, ist mir klar. Der Einzelne wundert sich dann eben später, warum Athelt XY irgendwo starten kann, obwohl er woanders als grob unsportlich aufgefallen ist und bei drei anderen Wettkämpfen nicht starten darf, oder warum es drei verschiedene Kreismeisterschaften gibt, oder ob die Windschattenbox 7 oder 10m die richtige ist, warum es keinen Ligabetrieb mehr gibt und ob alle die gleichen Dopingregeln befolgen und ob die dort ausgesprochenen Sperren für alle Veranstaltungen gelten etc.... Aber das wird dann ein ähnlich langer Faden...?
Warum so negativ? Es könnten doch auch Veranstalter kommen, die nach eigenen, aber guten und sinnvollen Regeln ihre Wettkämpfe durchführen. Zum Beispiel, um Windschattenfahren wirkungsvoller zu bekämpfen, als das bisher der Fall war.
Warum sollte ich sportrechtlich als nicht im Verband organisierter Veranstalter mit sportrechtlichen Sanktionen von ihm rechnen müssen?
Das ist genau der Punkt, wo wir schon vor gefühlten 1000 Posts waren.
Der Veranstalter kann tun und lassen was er will, auch wenn der Verband das gerne anders sehen würde, aber es gibt nun mal keine rechtliche Möglichkeit das durchzusetzen.
Der Verband hat versucht den (neuen) Veranstalter von einer Fortführung der jahrlangen Zusammenarbeit zu überzeugen, was nicht gelungen ist.
Die im Verband organisierten Sportler haben in Ihr Regelwerk geschrieben, daß sie sich verpflichten nicht bei 'wilden' Veranstaltungen starten. (Übrigens genau wie die Lizenz-Radfahrer, aber das wüsstest du schon, wenn du hier alles gelesen hättest...)
Ein sachliches Schreiben mit diesen Fakten wurde vom BTV an die Mitgliedsvereine versendet, mit einem Hinweis was ein Start dort bedeuten könnte. Mehr ist nicht passiert. Alles andere wird von vielen hier hineininterpretiert.
Einverstanden, aber ist sie auch für den Veranstalter bindend?
Für nichtkommerzieller Veranstalter, die ja so gut wie immer Sportvereine sind: Ja.
Für kommerzielle Veranstalter: Nein.
Da diese aber ausnahmslos bisher wollen, dass auch DTU-Startpassbesitzer bei Ihnen starten können, schließen diese dann (mit den bekannten zwei Ausnahmen in Bayern) mit dem Landesverband einen Einzelvertrag (sog. "Veranstaltervertrag") ab, in dem die Abgaben und auch die Leistungen des Verbandes (Kampfrichter, Dopingkontrollen usw.) noch einmal einzeln spezifiziert sind.
Auch wenn diese nicht Mitglied in der DTU sind? Und wenn ja, auf welcher Grundlage?
Matthias
Auf der Grundlage des Satzungswerkes des DOSB, auf den sich auch die DTU-Sportordnung beruft. Umgekehrt hat der DOSB die DTU als einzig legitimen Verband zur Vertretung des Triathlons anerkannt.
(Da gab' es in der vergangenheit und ab und zu auch wiederkehrend durchaus Rangeleien, da z.B. der Verband der Modernen Fünfkämpfer auch ganz gerne vom Triathlon-Boom profitieren wollte und die entsprechenden Sportler ganz gerne vertreten würde).
Ein paar Probleme gibt es gelegentlich bei DLRG-Veranstaltungen (ist zwar Verein aber kein Sportverein). da gilt dann dasselbe wie bei kommerziellen Veranstaltern: wenn nicht angemeldet, dürfen Startpassbesitzer dann halt bei solch einem Triathlon nicht starten.
Auf der Grundlage des Satzungswerkes des DOSB, auf den sich auch die DTU-Sportordnung beruft. Umgekehrt hat der DOSB die DTU als einzig legitimen Verband zur Vertretung des Triathlons anerkannt.
(Da gab' es in der vergangenheit und ab und zu auch wiederkehrend durchaus Rangeleien, da z.B. der Verband der Modernen Fünfkämpfer auch ganz gerne vom Triathlon-Boom profitieren wollte und die entsprechenden Sportler ganz gerne vertreten würde).
Ein paar Probleme gibt es gelegentlich bei DLRG-Veranstaltungen (ist zwar Verein aber kein Sportverein). da gilt dann dasselbe wie bei kommerziellen Veranstaltern: wenn nicht angemeldet, dürfen Startpassbesitzer dann halt bei solch einem Triathlon nicht starten.
Nur zum Verständnis: Die Mitgliedsverbände des DOSB erkennen die Satzungen anderer Mitgliedsverbände an oder steht in der DOSB-Satzung drin: "Triathlon darf nur die DTU!" (bzw. Laufen darf nur der DLV, Radsport nur der BDR,...)?
Warum so negativ? Es könnten doch auch Veranstalter kommen, die nach eigenen, aber guten und sinnvollen Regeln ihre Wettkämpfe durchführen. Zum Beispiel, um Windschattenfahren wirkungsvoller zu bekämpfen, als das bisher der Fall war.
Waren halt Aspekte, die mir Spontan eingefallen sind.
Mir geht es auch nicht darum, dass nicht jeder etwas gutes auf die Beine stellen kann, sondern dass es sinnvoll ist, dass es innerhalb eines anerkanten Systems abläuft, um übergreifende Effekte zu vereinheitlichen und am Ende die Fairness zu erhöhen.
Wenn das Ganze umsonst zu bekommen wäre, gäbe es diesen Faden allerdings nicht.
Jeder Startpassstarter hätte das Problem ganz einfach umgehen können, wenn er nicht gestartet wäre! Warum soll der Verband (Sportgericht) keine Sanktion aussprechen wenn gegen Sportrecht verstoßen wurde, welchem der Athlet mit dem Startpasserwerb zugestimmt hat. Man kann als Starter nicht Regeln verletzen, nur weil sie einem nicht passen. Aus meiner Sicht ist es auch ein Problem, dass die wenigsten das Kleingedruckte lesen wenn Sie einen Startpass beantragen. z.B. Wer hat sich zumindest mit den Grundzügen des WADA Codes wirklich auseinandergesetzt?
Ich bin jetzt auch nicht dafür dass man jemanden sperrt, aber ich könnte den Verband verstehen!
Unterschreib. Ich sehe den großen Vorteil des Startpasses in der Versicherung beim Training.
Ob jetzt die Gewinnerin gesperrt wird wäre ja mal konsequent.