Zitat:
Zitat von mamoarmin
Das Recht ist hier recht klar, man kann keine Preise seitens des Herstellers bestimmen....
|
Schon richtig, aber imho ein schlichtes Thema der AGB des Lieferanten.
Bei uns kommt der Vertragabschluss beispielsweise erst durch Lieferung oder Lieferungsbestätigung zustande, wir behalten uns ausserdem vor, ohne Angabe von Gründen nicht zu liefern.
(Das ist jetzt vereinfacht dargestellt, rechtssicher formuliert ist das ein etwas längeres Geplänkel)
Wenn ein Händlerkunde mit Preisgeschachere anfängt, suchen wir das Gespräch (da werden natürlich die betreffenden Themen nur durch die Blume angesprochen, aber die betreffenden Kandidaten wissen aus guten Gründen sehr genau, was gemeint ist), wenn er einsieht, dass es auch im seine Kohle geht ists gut, ansonsten fliegt er beim nächsten Mal raus.
Seine Mitbewerber sind da stets sehr wachsam und nachdem wir dann nach einem Schuss vorn Bug wieder alle gemeinsam an einem Strang ziehn, sind die günstigsten Preise im www nichtmal 5% unter UVP, selbst wenn man Tricksereien mit Versandkosten etc. mit einbezieht.
So sind dann sogar noch niedergelassene Händler glücklich.
Ich würde daher wagen zu sagen, es geht, wenn der Lieferant nur will, denn diese (alle anderen-) 'Plattmacher' will niemand haben, egal wieviel Umsatz sie generieren.
Aber gut, anderes Thema.
Vielleicht sollt ich anregen, unsere Ambitionen auf dieses Feld auszuweiten...