Zitat:
Zitat von trailschnecke
Ich dachte diese Regelung gibt es bisher auch schon so (Imo steht, ich darf niemanden behindern. Aber es steht nicht das ich nicht nebeneinander fahren darf. Wenn ich nebeneinander fahre und niemanden behindere, ist doch alles ok, oder?)?.
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Du hast Recht, das ist Heute schon so. Man darf nebeneinander fahren wenn man keinen behindert.
Behinderung beutet im übrigen nicht, dass der Autofahrer ohne jegliche "Probleme" überholen kann.
Wenn Gegenverkehr ist kann er halt nicht überholen, egal ob man nebeneinander fährt oder allein mit 1 m Abstand zum Randstein (zumindest auf 99% aller Straßen).
Behinderung würde bedeuten, der Radfahrer fährt bewusst so, das Kilometerlange und Minutenlang nicht überholt wird und verhindert das Überholen durch den PKW Fahrer bewusst.
Dazu der Sicherheitsabstand muss nur eingehalten werden, wenn man auf der selben Fahrspur fährt.
D.h. wenn ein Autofahrer überholt und die Fahrspur wechselt, muss er nicht nochmal 1.5 m Abstand halten z.b. zur Mittellinie oder halt zum Radfahrer in 2. evtl. sogar 3. Reihe. Das wäre ja unmöglich.
Zur Kontrolle: Natürlich ist das schlecht kontrolliebar, heißt aber nicht dass die Regelung unnötig ist. Erstmal muss es ins Bewusstsein der Autofahrer und dann ist es natürlich auch wichtig nach Unfällen, dass es die Regelung gibt wg. Haftungsfragen.