Peter Du hast natürlich recht. Die Gefahr ist aber, daß sich immer wieder Radfahrer im Recht fühlen, wenn sie den (mit blauen Schildern markierten) Schrottweg nicht benutzen. Weil der eben keinerlei Mindestanforderungen erfüllt. Um hier nachträglich recht zu bekommen, muss man vor Gericht ziehen, da die gegnerische Versicherung zwingend auf Teilschuld plädiert. Da ist eben kein Automatismus drin!
Bei fehlendem Schild, gibts bei eindeutiger Vorfahrtslage dann eben keine Teilschuld.
Der hier dargestellte Fall zeigt das doch nur wieder.
Der Weg führt nur über die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht
Venceremos!
