Ich behaupte nicht, dass der Radfahrer unschuldig an der Situation ist, meine aber dennoch, der Autofahrer hätte umsichtiger sein können. Aus Sicht des Radfahrers handelt es sich eben nicht um eine normale Verkehssituation, sondern um Wettkampf. Oder soll ich jetzt tatsächlich glauben, dass die Mehrzahl der Zeitfahrer stets brems-und reaktionsbereit in jede Kreuzung oder Kurve bügelt. Dann würden wir ja alle ständig aufrecht fahren. Mein Erleben ist ein anderes. Ich zähle mich als mehrfacher Familienvater zu den eher vorsichtigen Fahrern. Im Training riskiere ich nichts und rechne immer mit Fehlern anderer Verkehsteilnehmer. Im Wettkampf aber bremse ich nicht an jeder Kreuzung und schaue, ob von rechts jemand kommt. Und wenn ich mich so umsehe, verhalten sich die Protagonisten um mich herum im Wettkampf sehr ähnlich.
Noch mal zum Video. Der Autofahrer fährt sicher nicht verkehswidrig in den Verlauf der Straße, allerdings hat er doch sicher vorher den Motorradfahrer und den vorausfahrenden Radfahrer gesehen. Die sind ja kurz vor dem Unfall ebenfalls durch die Kurve gefahren. Ein vorausschauender Fahrer hätte ggf. vorher auf der Bremse gestanden und hätte sich vergewissert, dass nichts mehr nachkommt.
Wie schon angemerkt, stand das Fahrzeug beim Zusammenstoß, der Fahrer war wohl entweder bremsbereit oder ist aus anderen Gründen langsam um die Ecke gefahren. wenn der ungebremst um die Ecke gefahren wäre, hätte der Radfahrer wohl auch keine Möglichkeit gehabt, sein Rad halbwegs runterzubremsen.
Dem Autofahrer kann man aus meiner Sicht kaum einen Vorwurf machen. Woher soll er wissen, dass da ein Radrennen stattfindet, deren Teilnehmer sich nicht an die Verkehrsegeln halten? Schau mal in die Straße rein, aus der der Autofahrer kam. Da steht kein Hinweisschild, kein Ordner, nichts. Und ob er aus der Perspektive vorher sehen konnte, dass die Radfahrer und der Motorradfahrer zusammengehören und da ein Rennen läuft, wage ich zu bezweifeln.
Sicherer wäre es gewesen, wenn
1. ein Streckenposten an der Ecke gestanden hätte und/oder
2. ein deutliches Hinweisschild auf ein Radrennen aufgestellt worden wäre
3. an einem solch unübersichtlichen Punkt die Streckenführung bspw. mit Pylonen in der Fahrbahnmitte auf die rechte Fahrbahnseite beschränkt worden wäre.
Aus meiner Sicht eine sehr unglückliche Streckensicherung und natürlich ein Fehlverhalten des Teilnehmers. Der Streckenposten wäre aus meiner Sicht unbedingt nötig, weil die Straße sehr eng ist. Ein größeres Fahrzeug hätte vielleicht vor der Kurve soweit ausgeholt, dass es auf die Gegenfahrbahn gekommen wäre und auch die regelgerecht fahrenden Teilnehmer gefährdet hätte.
Im Wettkampf aber bremse ich nicht an jeder Kreuzung und schaue, ob von rechts jemand kommt.
Ach, also ist bei nicht abgesperrter Strecke im WK die STVO trotzdem aufgehoben?
Ich beobachte das Verhalten in WK zwar auch ,allerdings ist es schon sehr merkwürdig und auch lebensmüde in meinen Augen.
Wenn man schnell fahren will ohne zu schauen, muss man nicht absgesperrte WK meiden, alles andere ist letztlich Selbstmord oder man muss zu dem Risiko was man eingeht stehen und nicht hinterher meckern.
In Polizei-Sprache oder Juristendeutsch ist das aber dann schon direkt mit dem Vorwurf einer Straftat verknüpft.
Na ja, die Geschichte mit der Körperveletzung ist ja leider wahrscheinlich rechtlich betrachtet das kleinere Übel. Auch hier muß die Staatsanawaltschaft ermitteln!
Das unerlaubte entfernen vom Unfallort ist sicher das weitaus interessantere. Wobei ich denke daß die Startnr. ja offensichtlich bekannt war und daher die Personalien bekannt waren. Insofern dürfte auch das unerlaubte entfernen vom Unfallort nicht zu schwer gewichtet worden sein.
Ich frage mich gerade ob der Triathlet Staffelradfahrer und die Unfallbeteiligte zufällig Anja Beranek war?
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PB
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Ach, also ist bei nicht abgesperrter Strecke im WK die STVO trotzdem aufgehoben?
Behaupte ich nicht! Wo hast Du das gelesen?
Zitat:
Zitat von MattF
Ich beobachte das Verhalten in WK zwar auch ,allerdings ist es schon sehr merkwürdig und auch lebensmüde in meinen Augen.
Da bin ich nicht anderer Meinung.
Zitat:
Zitat von MattF
Wenn man schnell fahren will ohne zu schauen, muss man nicht absgesperrte WK meiden, alles andere ist letztlich Selbstmord oder man muss zu dem Risiko was man eingeht stehen und nicht hinterher meckern.
Auch das ist korrekt, auch wenn man sich den Umgang mit dieser Thematik damit sehr leicht macht.
Aber gut, hinterher sind immer alle schlauer und kommen mit "hätte,wäre,wenn". Da nehme ich mich gar nicht raus. Unfälle passieren, weil eben nicht alles perfekt und vorhersehbar läuft. Gut, dass im konkreten Fall nicht mehr geschehen ist.
In diesem Sinne bin ich nun vorerst hier raus.
Unfallfreie Fahrt wünscht N.
Im Wettkampf aber bremse ich nicht an jeder Kreuzung und schaue, ob von rechts jemand kommt.
Äpfel & Birnen sind beides Obst. Das Problem ist doch nicht Kreuzung sondern falsche Fahrbahnseite und das halt in einer Linkskurve. Die Kreuzungen sind ja wohl gesichert gewesen. Dort würde ich dann auch den Veranstalter in die Pflicht nehmen.
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PB
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Ach, also ist bei nicht abgesperrter Strecke im WK die STVO trotzdem aufgehoben?
Das suggeriert das bei abgesperrten Strecken die StVO nicht gültig ist. Das Gegenteil steht doch in jeder Ausschreibung und zumindest in der Sportordnung der DTU.
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PB
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Nicht "schlecht gesichert", sondern eindeutig Schuld des Athleten.
Und mir hätte das möglicherweise auch so gehen können...
Wie es aussieht, ist man eh schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn man sich nicht 100% mit der Gesetz/der Strassenverkehrsordnung auskennt. So z.B. auch einem dänischen Athleten 2014 in Roth passiert. Die Strafverfolgung läuft.
Bis denne, Michael
Sehr interessanter Fall, Michael, von deinem Landsmann.
Dieser Fall würde fast einen eigenen Thread verdienen.
Hab' mir gerade den Link durchgelesen und wenn der Unfall tatsächlich so abgelaufen ist, wie es beschrieben wurde (insbesondere wenn es klar durch Zeugen belegt werden kann, dass dein Landsamnn tatsächlich angehalten hat, sich um das Opfer gekümmert hat und vergewissert hat, dass Hilfe von externer Seite organisiert ist und er die Erlaubnis eines kampfrichters hatte, das Rennen fortzusetzen, dann hat er eigentlich (aus meiner juristischen Laiensicht) nicht viel zu befürchten.
Die staatsanwaltlchen Ermittlungen werden vermutlich eingestellt werden; allerdings kann es nachdem sich das Unfallopfer ja anwaltlich vertreten lässt zu zivilrechtlichen Forderungen kommen wie Erstattung von Behandlungskosten und Schmerzensgeld.
Die Frage ist halt, ob das wirklich so wie geschildert abgelaufen ist oder ob das nur seine persönliche Wahrnehmung der Ereignisse im Rückblick war und ob er nicht doch nach Einschätzung von Unfallzeugen ziemlich schnell weitergefahren ist, ohne sich richtig um das Unfallopfer zu kümmern. Aber ich will hier eigentlich nicht spekulieren. Gehen wir einfach mal davon aus, dass sich der Unfall so zugetragen hat, wie wie es seitens deines Landsmannes im obigen Link geschildert wurde.
Was ich grundsätzlich bedauerlich finde, ist dass deinem Landsmann nicht wenigstens mitgeteilt wurde, dass alle Teilnehmer der challenge Roth über ihren Startpass oder über ihre bezahlte Tageslizenz Verkehrsrechtschutz, Haftpflicht- und Krankenversicherungsschutz über die ARAG-Sportversicherung haben. Die ARAG würde in diesem geschilderten Fall die Anwaltskosten des deutschen Anwalts und höchstwahrscheinlich, wenn es zur Zusprechung einer Schadensersatzzahlung an das Unfallopfer kommt auch diese Zahlung übernehmen (zumindest wenn das damit befasste GEricht keine grobe Fahrlässigkeit feststellt).
Auf diesen inkludierten Versicherungsschutz durch die ARAG hätte das Team Challenge deinen Landsmann eigentlich hinweisen sollen, denn die Challenge Roth ist ja keine wilde Sportveranstaltung sondern offiziell genehmigt und mit umfassenden Versicherungsschutz für alle Teilnehmer und Helfer ausgestattet.
Ich weiß nicht wie die Fristen für die Meldung eines solchen Unfalls liegen, aber vielleicht ist es noch nicht zu spät. Schreib doch deinem Landsmann, er soll den Unfall von 2014 auch jetzt noch an die ARAG melden und sich umfassend über seine Rechte beraten lassen. Zwecks besserer Kommunikation kann das ja evt. auch sein deutscher Anwalt übernehmen.
Das suggeriert das bei abgesperrten Strecken die StVO nicht gültig ist. Das Gegenteil steht doch in jeder Ausschreibung und zumindest in der Sportordnung der DTU.
Das kommt noch dazu
Selbst bei abgesperrter Strecke darf man eigentlich nicht fahren wie es viel tun.