Ich sehe das grundsätzlich wie Drullse: Ich kann für etwas, das heute nicht verboten ist, später nicht bestraft werden aufgrund des Rückwirkungsverbots.
Zieh' bitte mal die juristische Studiumsbrille aus. Wir sprechen hier von einer freiwilligen Unterwerfung unter zukuenftige Sanktionen!
Woran willst Du denn das vertragliche Verbot festmachen? Ich kann natürlich reinschreiben, dass ich mich vertraglichen Sanktionen unterwefe, wenn in X Jahren in meinem Blut eine Substanz entdeckt wird, die zum Zeitpunkt ihrer Entdeckung verboten ist....aber das wird doch kein Mensch unterschreiben. Daneben sind einer privatschriftliche Vereinbarung auch Grenzen gesetzt
Das ist doch der Knackpunkt! Die Profis WOLLEN es unterschreiben, weil es der DRINGENST noetigen Glaubwuerdigkeit zutraeglich ist. Das ist fuer einen Profi BARES GELD!
Natuerlich gibt es Grenzen der Vertragsfreiheit, aber welche ist hier denn bitte Ueberschritten?
@HaFu: danke. Wie ist Deine Meinung zum Prozedere generell?
Den Ansatz, Proben einzufrieren, um diese später nachtesten zu lassen, finde ich grundsätzlich gut, weil es den Abschreckungseffekt erhöht.
Entscheidend wird aber sein, wie unabhängig diese Tests tatsächlig ablaufen. Bezahlt werden müssen die Tests ja vom Hauptsponsor, von daher hat dieser (Dresdner Kleinworth) mit Sicherheit auch Einfluss auf Art und Umfang der Tests.
Und ein Sponsor hat bekanntlich niemals ein Interesse daran, dass sein Ruf und das Image seines Sponsorengagements durch positive Tests in Mißkredit gebracht wird. Von daher fürchte ich, dass das Ganze mehr ein Publicity-Gag ist, als ernstgemeinte Dopingbekämpfung.
Ich kann mich erinnern, dass Norman Stadler vor zwei Jahren angekündigt hat, all seine Blutwerte regelmäßig auf seiner Homepage zu veröffentlichen. Das hätte mich damals ernsthaft interessiert, da er zu dieser Zeit Werbung für einen Hersteller von Höhentrainingszelten und -Kammern gemacht hat und ich schon immer gerne gewusst hätte, ob die Benutzung dieser Zelte einen echten nachweisbaren Effekt hat oder nur der Verschleierung von Epobenutzung dienen soll(Jan Ullrich hat ja bekanntlich in den Keller seines Hauses auch eine Höhentrainingskammer einbauen lassen, dann aber in der Praxis doch lieber auf andere Methoden der Epo-Anreicherung zurückgegriffen).
Leider wurde Stadlers Ankündigung mit der größtmöglichen Transparenz und Veröffentlichung von Laborwerten dann doch nie in die Tat umgesetzt.
Zieh' bitte mal die juristische Studiumsbrille aus. Wir sprechen hier von einer freiwilligen Unterwerfung unter zukuenftige Sanktionen!
Wer (zu Ende) lesen kann ist klar im Vorteil, Herr Kollege. Ich habe ja geschrieben "grundsätzlich" und mich auf die Frage von Drullse bezogen. Das wir im vertraglichen bereich ganz andere Spielräume haben ist klar, hatte ich aber schon auch geschrieben
Geändert von friedrichvontelramund (22.04.2008 um 10:00 Uhr).
Das ist doch der Knackpunkt! Die Profis WOLLEN es unterschreiben, weil es der DRINGENST noetigen Glaubwuerdigkeit zutraeglich ist. Das ist fuer einen Profi BARES GELD!
Natuerlich gibt es Grenzen der Vertragsfreiheit, aber welche ist hier denn bitte Ueberschritten?
Ich weiß nicht, ob ich als Profi, der aufs Geld angewiesen, so eine Black Box unterschreiben würde.
Ich hab bewusst keine Grenze genannt, da wir hier erstmal Brainstorming machen. Grundsätzlich erscheint mir eine vertragliche Sanktion, die an ein unbestimmtes Ereignis geknüpft ist bedenklich. Gerade weil die Verträge dann wohl AGB Charakter haben werden. Ist wie gesagt nur ein Gedanke ich bin es gewohnt, erst mal alles (möglich und unmögliche) abzuklopfen.
Wer (zu Ende) lesen kann ist klar im Vorteil, Herr Kollege.
Ich hab's gelesen, aber genau deshalb wundere ich mich. Bitte entschuldige meine harsche Reaktion, aber ich bin schwer allergisch auf Juristen, die unnoetig heisse Luft verbreiten und Erstsemesterwissen unters Volk verteilen. Das braucht wirklich niemand ausserhalb des juristischen Grundstudiums.
Nicht boese sein, bin wohl mit dem falschen Fuss aufgestanden.
Ich weiß nicht, ob ich als Profi, der aufs Geld angewiesen, so eine Black Box unterschreiben würde.
Die Alternative liegt darin, den Kopf in den Sand zu stecken und auf andere zu hoffen, die den Karren aus dem Dreck ziehen. Mit Verlaub, aber das waere der typische Ansatz eines risikoscheuen Juristen.