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-   -   Das ist der richtige Weg gegen das Dopen (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=3466)

RibaldCorello 21.04.2008 22:55

Das ist der richtige Weg gegen das Dopen
 
Natürlich kannman das Dopen nicht 100 % ausschliesen aber das ist ein guter Ansatz, heute im Spiegel Bericht über das Tria Team der Dresdner Kleinwort, hier kurz mal eine Zusammenfassung:

10-12 unangemeldete Tests,vor jedem Wettkampf ein Test, Blut und Urin, die Proben werden analysiert und eingefroren, um später analysiert zu werden. 20 % des Gehaltes werden eingefroren und erst 3 Jahre nach Austritt aus dem Team nach einem abscliesenden Test ausbezahlt.

drullse 22.04.2008 00:05

Immer vorausgesetzt, das auch alle angewandten Dopingmittel und -methoden zu dem Zeitpunkt nachweisbar sind. Und genau da hakt's.

Im Stern war letztens ein wunderbarer Artikel dazu drin (nachzulesen hier: http://www.extremnews.com/nachrichte...3111faa0bca22).

Ich weiß schon - als sauberer Profi hat man's schwer...

Mystic 22.04.2008 00:12

Ja schon,
aber zumindest die Lagerung der Probenanteile für spätere Tests und die Einbehaltung eines 20% Teiles des Einkommens, sind schonmal ein Risiko, dass eine heute noch nicht nachweisbare Substanz in 24 Monaten entdeckt wird...
Wobei ich es als Pro zum kxxzen fände, auf 20% vorerst zu verzichten nur weil einige Vollidioten Scheiße bauen.

dude 22.04.2008 00:27

Zitat:

Zitat von Mystic (Beitrag 86955)
Wobei ich es als Pro zum kxxzen fände, auf 20% vorerst zu verzichten nur weil einige Vollidioten Scheiße bauen.

Soll das kotzen heissen?

Das ist eben das, was einen modernen Profi ausmacht und seinen Beitrag im Antidopingkampf darstellt. Durch solche Aktionen gewinnt er doch das Vetrauen der Sponsoren. Und dadurch duerfte der "Verlust" von 20% - eigentlich ist es ja nur ein unverzinstes Festgeld - locker gedeckt sein.

drullse 22.04.2008 00:29

Stellt sich die Frage: kann man den Athleten in 2 Jahren für etwas belangen, das heute noch nicht auf der Liste stand?

Das greift ja nur bei Substanzen, die jetzt schon verboten aber nicht nachweisbar sind.

*JO* 22.04.2008 00:36

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 86962)
Stellt sich die Frage: kann man den Athleten in 2 Jahren für etwas belangen, das heute noch nicht auf der Liste stand?

Interesante Frage kann das jmd. beantworten ???????

RibaldCorello 22.04.2008 00:46

Och ich denke das ist alles eine Frage der Vertragsgestaltung und das gilt solange er nicht gegen die guten Sitten verstöst ( Laie habe mal eine Rechtsvorlesung gehört) lasse mich aber gerne von den Rechtsverdrehern(:-) ) hier belehren.


Und auf 20 % mal zu verzichten ist ja auch nicht das schlechteste, das Geld kriegt man ja später ausbezahlt, ist ja ein anreiz um Clean zu sein.


Jedenfalls finde ich das Vorgehen gut !!!

drullse 22.04.2008 00:47

Zitat:

Zitat von *JO* (Beitrag 86968)
Interesante Frage kann das jmd. beantworten ???????

Ich meine, es geht nicht.


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