Ich sags mal so: Solang ihr nicht direkt im produzierenden Gewerbe oder in der direkten Dienstleistung (Friseur, Maler, Handwerker...) tätig seid (wie übrigens immer weniger Menschen in Deutschland und Europa), dann lebt ihr selbst genau davon, dass Dinge eben nicht zum Herstellungspreis verkauft werden. Und zwar ihr alle - ohne jede Ausnahme :-D
Bitteschön: könnemer machen, da gibts halt nen Chinaschrottrahmen dabei, wir schreiben 2000 drauf, streichens durch und gebens für 1099 her.
Ist das eigentlich zulässig? §5 (4) UWG...
Edit: Was ich damit sagen will, es ist völlig peinlich, sich im Konzert der Gier-Kritiker und Kritiker ungebildeter Kunden einzureihen, wenn man diese Gier bewusst und vorallem wettbewerbswidrig ausnutzt. Ob Ihr das in Eurem Laden macht? Keine Ahnung. Dein Kommentar klingt zumindest so.
Edit: Was ich damit sagen will, es ist völlig peinlich, sich im Konzert der Gier-Kritiker und Kritiker ungebildeter Kunden einzureihen, wenn man diese Gier bewusst und vorallem wettbewerbswidrig ausnutzt. Ob Ihr das in Eurem Laden macht? Keine Ahnung. Dein Kommentar klingt zumindest so.
ist das bei bulls nicht usus? ich habe noch nie ein bulls ohne einen nachlass irgendwo gesehen
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
UWG
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
(1) 1Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. 2Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
1. die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
2. den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils, den Preis oder die Art undWeise, in der er berechnet wird, oder die Bedingungen, unter denen dieWare geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird;
3. die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status,
Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs;
4. Aussagen oder Symbole, die im Zusammenhang mit direktem oder indirektem Sponsoring stehen oder sich auf eine Zulassung des Unternehmers oder der Waren oder Dienstleistungen
beziehen;
5. die Notwendigkeit einer Leistung, eines Ersatzteils, eines Austauschs oder einer Reparatur;
Abs. 4 seh ich jetzt nicht, allenfalls den besonderen Preisvorteil in Abs. 2, aber das Verfahren ist absolut üblich. Daher dürfte wohl kein "besonderer" Preisvorteil vorliegen. Dazu müßten wohl "Mondpreise" als UVP behauptet werden, die sich nie am Markt realisieren lassen. Das dürfte hier aber nicht reichen, meine ich.
Abs. 4 seh ich jetzt nicht, allenfalls den besonderen Preisvorteil in Abs. 2, aber das Verfahren ist absolut üblich. Daher dürfte wohl kein "besonderer" Preisvorteil vorliegen. Dazu müßten wohl "Mondpreise" als UVP behauptet werden, die sich nie am Markt realisieren lassen. Das dürfte hier aber nicht reichen, meine ich.
Ich meinte den Absatz 4 nicht die Aufzählungnr. 4 in Absatz 1.
Also §5 (4) und nicht §5 (1) Nr. 4
Formal gesehen hast Du recht, dass natürlich Nr. 2 einschlägig ist und (4) nur eine Beweislast regelt.
Wer ein Fahrrad für 5 Minuten (oder gar nicht) zu 2000 Euro anbietet, diesen Preis dann durchstreicht und 1099 dranschreibt, der macht irreführende Werbung.
Ebenso wie noam schrieb: Es gibt diese durchgestrichenen Preise tatsächlich nie und nirgendswo.
Natürlich, haste ja auch geschrieben.
Abs. (4) 1Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. 2Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat.
Allerdings müßte der Wettbewerber dann erst mal vortragen, wann welcher Preis vom Wettbewerber verlangt wurde und ein Auskunftsanspruch besteht wohl nicht. Scheint also nach erstem Überfliegen schwierig zu sein, so was durchzusetzen, mal davon abgesehen, dass man selbst ja auch "vernünftig" werben will.
Nach dem Wortlaut, brauchst Du nur in den Laden reinzugehen und Dir durchgestrichene Preise angucken. Dann kannste abmahnen.
Der Durchstreichende müsste den Nachweis erbringen, wann er den nicht durchgestrichenen Preis tatsächlich verlangt hat.
Um die Überleitung zum eigentlichen Thema zu schaffen:
Die Einzelhändler preisen meiner Meinung nach zu hoch aus, um dann großzügig Rabatte gewähren zu können. Viele Hersteller spielen mit der UVP dieses Spiel mit.
Es wird ein Produkt, dass für 1,99 UVP für 1,49 verkauft wird, wahrscheinlich öfter über die Theke gehen als das exakt gleiche Produkt, dass unrabattiert für 1,49 raus geht.
Die Räder sind somit zum UVP wirklich zu teuer, nach der Rabattrunde haben sie dann ihren Marktwert erreicht (werden schließlich dann ja auch erst gekauft).
Naja, es weiß ja eigentlich jeder, was gespielt wird. Kann man sich ja drauf einstellen.
Respekt: Ich kenn keinen der so blöd ist. BTW: In Deutschland gibt es wohl aufgrund der schlechten Eigenkapitalausstattung des Mittelstandes kaum ein "Familienunternehmen" bei dem der Mittelständler nicht sein Häuschen bei der Bank verpfändet hat.
Nee, ich kenne zwo, drei (kannte...) die pfiffigerweise nen Jungunternehmerkredit kriegten. Häuschen der Eltern in die Waagschale werfen, gutes Konzept und Vorschau schreiben, die Gabe der Rede beherrschen.
Sonst halt nix auf der Naht, und nie gewohnt kleine Brötchen zu backen, also mitm gebrauchten Caddy anfangen statt mit ner dicken Karosse.
Designermässige Ladeneinrichtung, immer einen auf dicke Hose, aber am Jahrsende nix am Konto.
Das isses auch, was meiner Meinung nach wieczorek meinte: du kannst so viel Umsatz machen, wie du willst, letztlich zählt aber, was du danach in der Tasche hast.
Zitat:
Aber nen Radladen mache die alle nicht auf.
Wennst richtig Geld verdienen willst, kannst sicherlich ne Menge unternehmen, aber nen Radladen sollte man besser nicht aufmachen...
Zitat:
Zitat von FinP
Ist das eigentlich zulässig? §5 (4) UWG..
Ob Ihr das in Eurem Laden macht? Keine Ahnung. Dein Kommentar klingt zumindest so.
Nein, wir kalkulieren unsere Preise fair und schlagen nicht erst Nachlässe, die wir dann "grosszügig" gewähren, auf.
Und wir behandeln alle gleich, bestenfalls jene, die seit 25Jahren regelmässig die Räder und Zubehör für die komplette Grossfamilie kaufen, etwas gleicher.
Aber es gibt keine Rabatte, weil jemand bei x oder y arbeitet oder in diesem oder nenen Verein ist (Ausnahmen: Inspektion via VCD oder ADFC, das bieten die aber an und weniger wir, weil wir gute Kerle wären)
Liebe Freunde, die Welt istnicht rosarot wie es da steht.
Schaut euch doch mal mit offenen Augen um: es gibt tausend tricks, dank derer uns keiner an den Karren fahren könnte.
Hausmarke: bleibt vollkommen uns überlassen, wie wir die kalkulieren. Zu Hausmarken gehörten auch Marken, von denen niemand weiss, dass wir die Namensrechte besitzen...
Exklusivmodelle: die meisten denken, die wären besonders gut ausgestattet fürs Geld und das wird auch über nen angeblich ehemaligen VK sugeriert. Meist ist eher das Gegenteil der Fall und alleine die Änderung eines einzelnen Ausstattungsdetails entzieht das Modell nem Vergleich mit dem identischen Rad des Herstellers, welches dieser über die Fachhandelsschiene vertreibt.
Das sind nur zwei der gängigsten Tricks und selbst die Branche interveniert gegen Mitglieder, die sich mit Dauerpreisreduzierungen wie im Möbel- oder Teppichmarkt hervorheben.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!