Bin aus Neugier mal den Formalien auf den Grund gegangen, Die
Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU besagt Folgendes:
* bei Strecken >1500m 14°C – 21,9°C ist der Neopren ein “kann” (-> trifft also theoretisch auf beide Distanzen zu).
* § 10.1.1 Der Ausrichter kann das Tragen von Kälteschutzanzügen in der Ausschreibung vorschreiben.
Interessant finde ich den Absatz e) von dem ich noch nie zuvor gehört habe:
* Beträgt die Außentemperatur zur Startzeit unter 12 Grad Celsius, ist auf das Schwimmen zu verzichten. Bei einer Außentemperatur von 12 – 14 Grad Celsius erfolgt nach dem Schwimmen eine Pause von 15min. Anschließend wird mit den beim Schwimmen festgestellten Zeiten in entsprechender Reihenfolge gestartet (Gunderson-Methode).
Von einem Triathlon, bei dem sie diese Gunderson-Methode abgewendet haben, habe ich noch nie gehört.

Hat das mal einer mitgemacht?
Bin zum Glück heuer nicht mit von der Partie. Wünsche aber allen Startern einen schönen Wettkampf und dass sie gesund bleiben!