Vielleicht sind diese Helferdienste zwar üblich, aber nicht rechtens? In den Regularien der ITU steht:
2 CONDUCT OF ATHLETES 2.1 GENERAL CONDUCT
a) Triathlon and ITU’s other related multisports involve many athletes. Race tactics are part of the interaction between athletes. Athletes will: (...)
(viii) Compete without recieving assistance other than from event personnel and officials;
Sehe ich so nicht interpretierbar.
Die von Dir genannte Regel wird unter 2.2. nochmal aufgegriffen und klar als "Hilfe von außen" konkretisiert. Ansonsten wäre die oben von Dir zitierte Regel nämlich ein klarer Widerspruch zu folgender Regel:
Athletes competing in the same race may assist each other
Explizit ausgenommen ist lediglich die Laufstrecke gemäß Punkt 6 der ITU Competition Rules:
The athletes will:
(vii) Not be accompanied by team members, team managers or other pacemakers on the course;
(viii) Not run together with other athlete/s who is/are one or more laps ahead.
Die von Dir genannte Regel wird unter 2.2. nochmal aufgegriffen und klar als "Hilfe von außen" konkretisiert. Ansonsten wäre die oben von Dir zitierte Regel nämlich ein klarer Widerspruch zu folgender Regel:
Athletes competing in the same race may assist each other
Da hast Du aber etwas abgeschnitten. Der Satz lautet komplett:
Outside assistance:
(...) Athletes competing in the same race may assist each other with incidental items such as, but not restricted to, nutrition and drinks after an aid station and pumps, tubular tires, inner tubes and puncture repair kits;
Athletes may not provide any item of equipment to an athlete competing in the same race which results in the donor athlete being unable to continue with their own race. This includes but is not restricted to shoes, complete bicycle, frame, wheels and helmet. The penalty for this will be disqualification of both athletes.
Hier geht es nicht um gegenseitige Hilfe im Rahmen einer Teamtaktik, wie sie oben zur Diskussion steht. Sondern darum, ob es erlaubt ist, dass ein Athlet einem anderen mit einem Powerbar oder einem Schlauch aushilft.
Der zweite Absatz stellt klar, dass sich ein Athlet nicht für den anderen aufopfern darf: Hilfeleistungen sind verboten, wenn der Helfende dadurch sein eigenes Rennen nicht beenden kann. Es werden dann beide Teilnehmer disqualifiziert.
Du hast es möglicherweise nicht verstanden: Der Kerl, der da vor Dir im Wind fährt, macht das normalerweise nicht, um Dir zum Sieg zu verhelfen. Diese Form von Windschattenfahren ist dann auch okay.
Wie wäre der Nachweis rechtssicher zu erbringen, daß der Athlet tatsächlich lediglich als Helfer agiert hat? Es gibt übrigens noch andere taktische Möglichkeiten als Windschatten spenden um für ein Teammitglied zu fahren.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
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29.10.2017 3:15:05 FfM M
Wie wäre der Nachweis rechtssicher zu erbringen, daß der Athlet tatsächlich lediglich als Helfer agiert hat?
Die Frage des Nachweises spielt aus meiner Sicht hier keine Rolle. Für mein Verständnis wird nur kritisiert, dass die DTU die Helferrolle als Nominierungskriterium heranzieht. Willi hat das soeben nachvollziehbarer ausgeführt, als es mir bisher gelungen ist (hier).
Ich bin übrigens der Ansicht, dass auch die Gegenposition etwas für sich hat. Ich kann die Argumente der DTU, wie sie auch von NBer, HaFu und anderen formuliert werden, ebenfalls nachvollziehen. Lediglich in der Abwägung der beiden Standpunkte gegeneinander halte ich die Entscheidung der Schiedsrichterin für verständlich.
Im Endeffekt müssen die Nominerungskriterien in Zukunft immer einem juristischen Gutachten unterzogen werden, oder man legt diese so streng aus, dass bei Nichteinhalten eines bestimmten Kriteriums eben nicht alle Plätze besetzt werden.
Alternativ wäre es natürlich auch gut, wenn nicht jeder gegen jeden klagen würde, aber Triathlon ist scheinbar wirklich eine knallharte Einzelsportart und kein Teamsport.
Nachdem es dieses Kasperltheater nicht nur im Triathlon sondern auch in anderen Sportarten gibt, wäre es am sinnvollsten das Model der Trials bei den Amerikanern im Schwimmen / LA zu übernehmen. Ein einziger Wettkampf, wer da vorne ist wird nominiert, wer den verhaut hat Pech gehabt (sind in den USA durchaus auch schon große gescheitert). Ist für den Athleten natürlich deppert, aber aus Sicht der Verbände bzw. DOSB deutlich besser als dann jedes Mal ne Klageflut zu haben.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Deshalb berühren Teamtaktiken im Radsport nicht das Fairplay der Teams untereinander, da sie jedem Team offen stehen. Im olympischen Triathlon ist das jedoch anders, und daher auch im Hinblick auf das Fairplay anders zu beurteilen.
Dies stimmt so nicht. Die Topteams dürfen beim Olympischen Radrennen mit 4 Leuten an den Start gehen, schwächere Nationen nur mit 1. Bei WMs sind es sogar noch deutlich mehr Starter.
Die Frage des Nachweises spielt aus meiner Sicht hier keine Rolle.
Wo ist jetzt hier? Du beziehst Dich jetzt auf die Auswahl der Deutschen Starter, daß die nicht nach festen Regeln erfolgte. Meine Stellungnahme bezieht sich auf das von mir Zitierte. Das hattest Du ja sicherlich nicht auf die Auswahlkriterien hin der/des DTU/DOSB gemünzt.
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PB
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