Die Regel kann unmöglich das Windschattenfahren betreffen.
Bei wortwörtlicher Auslegung dieser Regel, so wie du sie vorschlägst, wäre das Windschattenfahren in einer zwei Mann Ausreissergruppe ein Regelverstoß, weil man fremde Hilfe der anderen Athletin annimmt.
Wenn eine Richterin am Sportschiedsgericht, sich aber dazu hinreißen lässt zu behaupten, dass man mit Anwendung von Teamtaktik eine Disqualifikation im Olympischen Triathlon riskieren würde ...
Das "Risiko einer Disqualifikation" ist eine Ausschmückung des Autors der Saarbrücker Zeitung. Es scheint sich dabei nicht um eine Formulierung der Richterin zu handeln.
...
Aber dass zwei Athletinnen mit der eindeutigen Absicht nominiert werden sollten, Anne Haug zu assistieren, ist wohl unstrittig. ..
Das ist nicht unstrittig.
In den DTU-Nominierungskriterien stand wortwörtlich:
Zitat:
Der Verband behält sich grundsätzlich vor, jeweils einen Sportler und eine Sportlerin aus team-taktischen Gründen zur Nominierung vorzuschlagen.
Diese eine Sportlerin war Anja Knapp.
Laura Lindemann wurde aufgrund folgender Regel nominiert:
Zitat:
Falls lediglich zwei, eine oder keine Top 8 Platzierung von einem Athleten bis zum 15.05.2016 in einem WTS-Rennen in 2016 erzielt wird, erfolgt ein Nominierungsvorschlag an den DOSB durch das DTU-Präsidium, unter Einbeziehung der sportfachlichen Beratung durch den DTU-Leistungs-sportausschuss und unter Berücksichtigung der Saisonergebnisse bis zum 16.06.2016.
In den Nominierungskriterien war auch festgelegt, dass die entscheidenden Qualifikationsrennen die WTS-Rennen in Abu Dhabi und Yokohama sein sollten (neben dem Testrennen in Rio 2015). Lindemann war in beiden Rennen vor Robisch plaziert (in Abu Dhabi sogar trotz Sturz) und sie war beim letzten Rennen in Yokohama als 10. sogar beste Deutsche und nur wenige Sekunden von der primären Norm entfernt.
Auch wenn ich die Formulierung "unter Berücksichtigung der Saisonergebnisse" als zu unscharf und interpretationsfähig halte, wie ich weiter oben schon geschrieben habe, ist es trotzdem absolut gerechtfertigt bzw. sogar geboten Lindemann unter Analyse der oben genannten Ergebnisse den Vorzug vor Robisch zu geben und sie zur Nominierung vorzuschlagen.
Die Regel kann unmöglich das Windschattenfahren betreffen.
Bei wortwörtlicher Auslegung dieser Regel, so wie du sie vorschlägst, wäre das Windschattenfahren in einer zwei Mann Ausreissergruppe ein Regelverstoß, weil man fremde Hilfe der anderen Athletin annimmt.
Du hast es möglicherweise nicht verstanden: Der Kerl, der da vor Dir im Wind fährt, macht das normalerweise nicht, um Dir zum Sieg zu verhelfen. Diese Form von Windschattenfahren ist dann auch okay.
Das ist zu unterscheiden von einem fest angestellten Helfer, der nach dem Schwimmen auf Dich wartet und Dich nach vorne schleppt, dabei vielleicht an Hügeln etwas langsamer macht, damit Du nicht abreisst, und dabei auf eigene Siegchancen verzichtet.
In den Nominierungskriterien war auch festgelegt, dass die entscheidenden Qualifikationsrennen die WTS-Rennen in Abu Dhabi und Yokohama sein sollten (neben dem Testrennen in Rio 2015). Lindemann war in beiden Rennen vor Robisch plaziert (in Abu Dhabi sogar trotz Sturz) und sie war beim letzten Rennen in Yokohama als 10. sogar beste Deutsche und nur wenige Sekunden von der primären Norm entfernt.
Auch wenn ich die Formulierung "unter Berücksichtigung der Saisonergebnisse" als zu unscharf und interpretationsfähig halte, wie ich weiter oben schon geschrieben habe, ist es trotzdem absolut gerechtfertigt bzw. sogar geboten Lindemann unter Analyse der oben genannten Ergebnisse den Vorzug vor Robisch zu geben und sie zur Nominierung vorzuschlagen.
Das bestreite ich nicht. Falls die Saisonergebnisse für Lindemann anstelle von Robisch sprechen, ist eine darauf basierende Nominierung für mich nachvollziehbar.
" Compete without recieving assistance other than from event personnel and officials;"
Deine Interpretation kann ich persönlich einfach nicht daraus ableiten.
Wenn man wirklich Teamhilfe durch Windschattenfahren ausschließen will müsste man das wirklich explizit so reinschreiben. Ansonsten kommt noch einer auf die Idee, dass das zurufen von Zeitabständen von einem Trainer auch Untersützung von Außen ist...
Man sollte das in Deutschland einfach mal juristisch klären lassen oder die ITU um Stellungnahme bitten. In anderen Ländern sieht man ja das Problem keineswegs und die Interpretation von Robisch und Ihrem Anwalt löst dort scheinbar nur Kopfschütteln aus.
Du hast es möglicherweise nicht verstanden: Der Kerl, der da vor Dir im Wind fährt, macht das normalerweise nicht, um Dir zum Sieg zu verhelfen. Diese Form von Windschattenfahren ist dann auch okay.
Das ist zu unterscheiden von einem fest angestellten Helfer, der nach dem Schwimmen auf Dich wartet und Dich nach vorne schleppt, dabei vielleicht an Hügeln etwas langsamer macht, damit Du nicht abreisst, und dabei auf eigene Siegchancen verzichtet.
Das was du im zweiten Absatz beschreibst, ist genau das, was Stuart Hayes in London 2012 für Alistair Bronwlee gemacht hat, was die Brownlee-Brüder seit Jahren gegenseitig praktizieren und was jedes Land in gewisser Form bei jedem Olympischen Triathlonrennen und WTS-Rennen versucht zu machen. Das hat noch nie einen Kampfrichter oder irgendjemanden in der Öffentlichkeit gestört, denn es ist gelebte Sportpraxis.
In der Praxis kann man die beiden Formen von Windschatten nicht unterscheiden und deshalb wird es auch nicht geahndet. Es wird nicht im olympischen Radrennen geahndet und auch nicht im olympischen Triathlonrennen. Und bei beiden Wettkämpfen dürfte, um mit Frau Wissers Worten zu reden, derselbe "Olympische Geist" umherschwirren, der scheinbar nichts dagegen hat, dass Teamtaktiken zur Anwendung kommen.
Und wer meint, dass das Radfahren im Olympischen Triathlon etwas ganz anderes sei als das Radfahren im olympischen Straßenradrennen: seit zwei Jahren ist das Regelwerk der ITU, was das Radfahren betrifft explizit und in nahezu allen Passagen meist wortwörtlich an das Regelwerk der UCI angepasst worden. Es gibt in den ITU Classification rules mittlerweile auch den Passus, dass bei allen das Radfahren betreffenden Fragen, die von den ITU-Regeln nicht genau genug erfasst werden, ergänzend die entsprechenden Paragraphen des UCI-Regelwerkes heran zu ziehen sind.
" Compete without recieving assistance other than from event personnel and officials;"
... Wenn man wirklich Teamhilfe durch Windschattenfahren ausschließen will müsste man das wirklich explizit so reinschreiben. ... Man sollte das in Deutschland einfach mal juristisch klären lassen oder die ITU um Stellungnahme bitten.