Das würde dann aber Windschatten verbieten. Jeder müsste aus sich aus dem Windschatten der anderen raushalten, wenn Windschatten "assistance" im Sinne dieser Regularien ist.
Normaler Windschatten von Gegnern ist nicht gemeint, dafür gibt es eine eigene Regel.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es unter die oben zitierte Regel fällt, wenn ein Teamkollege auf dem Rad auf mich wartet, um mich dann unter Aufopferung seiner eigenen Siegchancen im Windschatten nach vorne zu fahren. Das ist durchaus die Annahme von Hilfe ("recieving assistance"). Ich würde auch das Geschobenwerden von Teamkollegen beim Laufen dazu zählen.
Vielleicht sind diese Helferdienste zwar üblich, aber nicht rechtens? In den Regularien der ITU steht:
2 CONDUCT OF ATHLETES 2.1 GENERAL CONDUCT
a) Triathlon and ITU’s other related multisports involve many athletes. Race tactics are part of the interaction between athletes. Athletes will: (...)
(viii) Compete without recieving assistance other than from event personnel and officials;
Wenn ein Richter Null Ahnung von Olympischen Triathlon hat und sehr spitzfindig ist, könnte er evt. diese Regel so interpretieren.
Aber eine Regel ist kein Gesetz und die Regel ist Teil eines an die hundertseitigen Regelwerks und darf nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden.
Neben dem Regelwerk gibt es dann immer auch eine gelebte Praxis, die man bei einer Entscheidung auch berücksichtigen muss ebenso, wie die Nominierungspraxis in anderen Ländern, da es sich um einen internationalen Wettkampf handelt und es keinen Grund gibt deutsche Athleten schlechter zu behandeln als ihre internationalen Konkurrenten.
Die USAT-Nominierungskriterien für die Olympischen Spiele reden ganz unverblümt von einem Domestiquen und definieren sehr genau welche Voraussetzungen er erfüllen muss, um nominiert zu werden:
Zitat:
1.5. List the domestique criteria and explain how they will be used (if any):
For selection of an athlete who can substantially assist the gold
medal capable or gold medal potential athletes through specific team
tactics, the following three (3) criteria shall be used. Criteria are
listed in no particular order.
a) Athletes who have the ability to substantially enhance the USA's
chances of a gold medal winning performance through specific
team tactics. This ability may be demonstrated by:
1. A record of consistent first-pack swimming results in
the following events:
i. World Triathlon Series;
ii. World Cups; and
2. A record of superior cycling time-trial ability in nondrafting
events, or draft-legal events; and
3. Demonstrated knowledge of cycling team tactics.
Wenn also die explizite Nominierung eines Helfers tatsächlich dem ITU-REgelwerk widersprechen würde, dann hätte sich mit Sicherheit in den USA schon ein Anwalt gefunden, der den US-Verband wegen dieser veröffentlichten Nominierungspraxis erfolgreich verklagt hätte.
Die ITU-Point-list wird im Zusammenhang mit der Nominierung der Ersatzfrau/ Ersatzmann in den Nominierungskriterien genannt.....
schon klar, aber rebecca klagte auf einen quotenplatz, nicht auf den ersatzplatz.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
.....Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es unter die oben zitierte Regel fällt, wenn ein Teamkollege auf dem Rad auf mich wartet, um mich dann unter Aufopferung seiner eigenen Siegchancen im Windschatten nach vorne zu fahren. Das ist durchaus die Annahme von Hilfe ("recieving assistance"). Ich würde auch das Geschobenwerden von Teamkollegen beim Laufen dazu zählen.
das finde ich wieder sehr konstruiert. wie will man denn das rechtssicher nachweisen, ob jemand langsamer fährt weil er wartet oder nicht schneller kann in dem augenblick.
die regel zielt doch völlig klar auf zb gegenseitiges anschieben, blocken von gegnern oder ähnliches. dort in einem windschattenfreien rennen das herbeiführen und benutzen von windschatten reinzuinterpretieren....nee nee.
das herbeiführen und benutzen einer windschattensituation ist elementarer und sogar namensgebender bestandteil eines windschattenfreien rennens. dabei spielt es keinerlei rolle, von wem dieser windschatten kommt, einem gegner oder einem teammitglied. das kann doch von einer richterin mit triathlonbackround nicht ernthaft angezweifelt werden.
wie will man denn das rechtssicher nachweisen, ob jemand langsamer fährt weil er wartet oder nicht schneller kann in dem augenblick.
die regel zielt doch völlig klar auf zb gegenseitiges anschieben, blocken von gegnern oder ähnliches. dort in einem windschattenfreien rennen das herbeiführen und benutzen von windschatten reinzuinterpretieren....nee nee.
Mag sein, dass im Fall von bewusstem Zurückfallenlassen und Windschattengeben ein Nachweis schwer zu führen wäre.
Aber dass zwei Athletinnen mit der eindeutigen Absicht nominiert werden sollten, Anne Haug zu assistieren, ist wohl unstrittig. Und die oben zitierte Regel sagt, dass die Annahme fremder Hilfe nicht zulässig ist.
Die Nominierungskriterien der USA, auf die Hafu verweist, gehen ein deutsches Schiedsgericht nichts an.
.....Aber dass zwei Athletinnen mit der eindeutigen Absicht nominiert werden sollten, Anne Haug zu assistieren, ist wohl unstrittig. Und die oben zitierte Regel sagt, dass die Annahme fremder Hilfe nicht zulässig ist.....
klugschnacker...ich muss jetzt leider sagen dass ich mittelmäßig entsetzt bin von deiner argumentationsführung. du bist doch auch nicht erst seit gestern im triathlon unterwegs. obige regel zielt doch nie und nimmer auf das windschattenfahren in einem windschattenfreien rennen ab! das ist doch an den haaren herbeigezogen. und ja, frau wisser hat so geurteilt, aber damit hat sie ja noch lange nicht recht.
das bezieht sich doch zb auf das private anreichen von verpflegung, von ersatzmaterialien, das schieben von athleten usw.
in einem windschattenfreien rennen das herbeiführen und benutzen von windschatten als "fremde hilfe" zu deklarieren.....da kann ich echt nur noch den kopf schütteln.
das herbeiführen und benutzen einer windschattensituation ist elementarer und sogar namensgebender bestandteil eines windschattenfreien rennens. dabei spielt es keinerlei rolle, von wem dieser windschatten kommt, einem gegner oder einem teammitglied. das kann doch von einer richterin mit triathlonbackround nicht ernthaft angezweifelt werden.
Maßgeblich scheint hier auch die Chancengleichheit der Teilnehmer zu sein. Jedoch haben manche Nationen drei, andere hingegen nur eine (1) Starterin im Feld. Sofern alle Starterinnen lediglich den Windschatten ihrer Gegnerinnen – das können auch Gegnerinnen der eigenen Nation sein – nutzen, ist die Chancengleichheit gewahrt. Wenn jedoch manche Nationen ihrer Topstarterin zwei Wasserträgerinnen an die Seite stellen, andere hingegen ohne Helferinnen auskommen müssen, ist die Chancengleichheit nicht mehr gewahrt.
Beeinträchtigt werden dabei die Chancen der Teilnehmerinnen ohne Wasserträgerinnen, sowie die Chancen der Wasserträgerinnen selbst.
...Die Nominierungskriterien der USA, auf die Hafu verweist, gehen ein deutsches Schiedsgericht nichts an.
Natürlich sind die Rahmenbedingungen für ein Deutsches Sportschiedsgericht in einem Streitfall wie dem aktuellen die deutschen Nominierungskriterien.
Wenn eine Richterin am Sportschiedsgericht, sich aber dazu hinreißen lässt zu behaupten, dass man mit Anwendung von Teamtaktik eine Disqualifikation im Olympischen Triathlon riskieren würde und dass es "dem Olympischen Geist" widersprechen würde, dann hat sie damit selbst den Rahmen der Analyse schriftlich fixierter nationaler Nominierungsbedingungen verlassen und dann muss man, um eine solche Behauptung nachvollziehen zu können eben doch über den nationalen Tellerrand schauen und vergangene Olympische Rennen z.B. dahingehend analysieren, ob es dort jemals eine Sanktion wegen der von der Richterung beanstandeten angeblich verbotenen Teamtaktik gegeben hat und auch nachsehen, wie andere Nationen, in denen vergleichbare (oder sogar bessere) Rechtsstandards gelten wie in Deutschland, die Nominierung vornehmen.
klugschnacker...ich muss jetzt leider sagen dass ich mittelmäßig entsetzt bin von deiner argumentationsführung. du bist doch auch nicht erst seit gestern im triathlon unterwegs. obige regel zielt doch nie und nimmer auf das windschattenfahren in einem windschattenfreien rennen ab! das ist doch an den haaren herbeigezogen. und ja, frau wisser hat so geurteilt, aber damit hat sie ja noch lange nicht recht.
das bezieht sich doch zb auf das private anreichen von verpflegung, von ersatzmaterialien, das schieben von athleten usw.
in einem windschattenfreien rennen das herbeiführen und benutzen von windschatten als "fremde hilfe" zu deklarieren.....da kann ich echt nur noch den kopf schütteln.
Du redest von Windschatten, ich rede allgemein von der Annahme fremder Hilfe. Auf welche Weise diese Hilfe gewährt wird, lasse ich offen. Ich interpretiere die obige Regel so, dass ganz allgemein fremde Hilfe im Rennen nicht erlaubt ist. Dem stelle ich die Absicht der DTU gegenüber, Helferinnen für Anne Haug zu nominieren.
Ich lasse mich gerne davon überzeugen, dass diese Sichtweise falsch ist, dann aber bitte mit dem Verweis auf eine entsprechende Regel.