Triasven, verstehe ich Dich richtig, dass Du befürchtest, gleichgeschlechtliche Paare könnten anderen Eltern ihre Kinder wegnehmen?
Mir ist nicht klar, worauf Du hinauswillst. Wärst Du so gut, mir das zentrale Argument nochmals kurz zu erläutern?
Da verstehst du mich falsch.
Die zentrale Frage, die ich auch relativ klar formuliert habe:
Steht das Grundrecht des Kindes auf leibliche Eltern über dem Wunch homosexueller Paare auf die Erziehung eines Kindes.
Und wenn 2teres gelten solle, auf welcher grundrechtlichen Entscheidung soll dass entschieden werden.
Gerade im Hinblick darauf, dass für dich gewisse Rechte unverhandelbar sind, halte ich diese Frage für essentiell.
Denn es klärt darüber auf, ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben, oder ob man ihnen diesen Wunsch verwehren kann, ohne sie menschenrechtlich zu diskrimieren
Deine Frage beantwortet das BVerfG folgendermaßen:
"… Bedenken, die sich gegen das Aufwachsen von Kindern in gleichgeschlechtlichen Elterngemeinschaften im Allgemeinen richten, wurden in der ganz überwiegenden Zahl der sachverständigen Stellungnahmen zurückgewiesen."
Das ist ein bemerkenswerter Satz, den ich in dieser Deutlichkeit noch nicht kannte, danke dafür! Das Bundesverfassungsgericht steht nicht gerade im Ruf, übermäßig progressiv zu sein.
Steht das Grundrecht des Kindes auf leibliche Eltern über dem Wunch homosexueller Paare auf die Erziehung eines Kindes.
Und wenn 2teres gelten solle, auf welcher grundrechtlichen Entscheidung soll dass entschieden werden.
Triasven, einer Adoption eines Kindes durch wen auch immer muss immer eine Freigabe zur Adoption vorausgehen.
Falls Du das Recht, ein Kind zur Adoption freizugeben, in Frage stellst - wie willst Du Eltern dazu zwingen, ein Kind aufzuziehen?
Wie gehst Du mit Kindern um, deren Eltern gar nicht bekannt sind (Stichwort: Babyklappe)?
Die zentrale Frage, die ich auch relativ klar formuliert habe:
Steht das Grundrecht des Kindes auf leibliche Eltern über dem Wunch homosexueller Paare auf die Erziehung eines Kindes. Und wenn 2teres gelten solle, auf welcher grundrechtlichen Entscheidung soll dass entschieden werden.
Gerade im Hinblick darauf, dass für dich gewisse Rechte unverhandelbar sind, halte ich diese Frage für essentiell. Denn es klärt darüber auf, ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben, oder ob man ihnen diesen Wunsch verwehren kann, ohne sie menschenrechtlich zu diskrimieren
Tut mir leid, wenn ich da auf dem Schlauch stehe. Ich hatte Dich gefragt, ob Du Dein zentrales Argument für mich nochmals kurz darstellen könntest. Du antwortest mir jedoch mit einer Gegenfrage, deren Sinn mir nicht klar ist, und die ich nicht beantworten kann. Ich habe es daher leider wieder nicht kapiert, sorry. Danke jedenfalls für Deine Mühe!
Vielleicht würde mir ein konkretes Beispiel helfen, falls Du noch den Nerv dafür hast:
Ein Kind hat keine Eltern mehr, deshalb werden Eltern gesucht, die es adoptieren und liebevoll aufziehen können. Ein heterosexuelles und ein homosexuelles Paar bewerben sich darum. Wie führst Du dieses Beispiel weiter, damit ich verstehe, worauf es Dir im Kern ankommt?
Tut mir leid, wenn ich da auf dem Schlauch stehe. Ich hatte Dich gefragt, ob Du Dein zentrales Argument für mich nochmals kurz darstellen könntest. Du antwortest mir jedoch mit einer Gegenfrage, deren Sinn mir nicht klar ist, und die ich nicht beantworten kann. Ich habe es daher leider wieder nicht kapiert, sorry. Danke jedenfalls für Deine Mühe!
Vielleicht würde mir ein konkretes Beispiel helfen, falls Du noch den Nerv dafür hast:
Ein Kind hat keine Eltern mehr, deshalb werden Eltern gesucht, die es adoptieren und liebevoll aufziehen können. Ein heterosexuelles und ein homosexuelles Paar bewerben sich darum. Wie führst Du dieses Beispiel weiter, damit ich verstehe, worauf es Dir im Kern ankommt?
Schon wieder die falsche Richtung:
Ein homosexuelles Paar will ein Kind adoptieren und es wird ihm verweigert. Wie geht das damit um?