Das hatte ich auch gelesen und war mir bekannt. Aber meine vertraglichen Leistungen habe ich bisher eingehalten, da 2 Wochen, in denen ich die Ware bezahlen muss noch nicht um sind.
Da ich ja inzwischen eine weitere Lieferung habe, die passt, muss ich die 49€ ja sowieso zahlen. Also zahle ich auf Grund der ersten Rechnung innerhalb der 14 Tage und hab es somit bezahlt. Und bevor die mir das dann zurück überweisen und ich für die 2. Lieferung ein weiteres mal zahle, könnten die es intern umbuchen-oder sehe ich das falsch?
Aber auch ohne die 2.Lieferung habe ich mich bisher an den Vertrag gehalten, da ich noch ein paar Tage Zeit habe bis die 14 Tage um sind und somit das Zahlungsziel überschritten.
Sehe ich das richtig?
Jetzt kann man auch sagen, das ich mich wegen 4 oder 5 € nicht so anstellen soll...aber ich bin halt der Auffassung das die Lieferung zu Lasten des Verkäufers gehen...auch wenn mich das Porto nicht arm machen würde.
Wie sehr Ihr das?
Es gilt ja, welche Leistung du "zum Zeitpunkt des Widerrufs" erbracht hast und nicht ob du die 14-d-Frist eingehalten hast.
Aber wie gesagt, ich halte die Klausel für unwirksam, da sie im Widerspruch zum EUGH-Recht steht und genau so würde ich es MSF schreiben (wobei sie ja sowieso hier mitlesen) und abwarten, wie sie reagieren.
Wenn sie dann immer noch auf ihren Geschäftsbedingungen beharren, musst du halt entscheiden, ob dir die definitive juristische Klärung den Gang zum Anwalt wert ist oder ob du in Zukunft lieber andere Händler, bei denen der umtausch problemloser läuft und von denen es bekanntwermaßen viele gibt, mit deinen Einkäufen glücklich machst.
Danke für Deine Stellungnahme. Ich werde die Schuhe dann mal auf meine Kosten zurück schicken und auf das Urteil verweisen.
Wenn sie es einsehen und die Gebühr gut schreiben o.ä. oder einen Warengutschein schicken, ist es ok. Ansonsten beim nächsten mal wo es unproblematischer ist. Wie gesagt, geht nicht um die geringen Kosten sondern um grundsätzliche Handhabung. War ja sonst immer zufrieden. Allerdings wollte ich auch noch nie was zurück schicken.
Zitat:
Zitat von Hafu
Es gilt ja, welche Leistung du "zum Zeitpunkt des Widerrufs" erbracht hast und nicht ob du die 14-d-Frist eingehalten hast.
Aber wie gesagt, ich halte die Klausel für unwirksam, da sie im Widerspruch zum EUGH-Recht steht und genau so würde ich es MSF schreiben (wobei sie ja sowieso hier mitlesen) und abwarten, wie sie reagieren.
Wenn sie dann immer noch auf ihren Geschäftsbedingungen beharren, musst du halt entscheiden, ob dir die definitive juristische Klärung den Gang zum Anwalt wert ist oder ob du in Zukunft lieber andere Händler, bei denen der umtausch problemloser läuft und von denen es bekanntwermaßen viele gibt, mit deinen Einkäufen glücklich machst.
Es gibt aber natürlich Versender, die es darauf anlegen, dass man wg. 3-4€ versandkosten sich nicht den Ärger aufhalst, zum Rechtsanwalt oder zu einer Verbraucherschutzorganisation zu rennen. Habe ich als Kunde auch schon erlebt ...
Das ist mir auch schon bei einem großen Versender im Nicht-Sport-Bereich passiert. Irgendwann kam per Post eine Mahnung, dass mein Kundenkonto nicht ausgeglichen wäre und ich konnte nur anhand der Beträge auf dem Kontoauszug erahnen, daß still und heimlich die Versandkosten für 2 vollständige Rücksendungen von vor 1/2 Jahr zu meinen Lasten verbucht waren + Mahngebühren etc.. (was nach dem EuGH-Urteil nicht erlaubt ist).
Ich habe dann die Hotline angerufen und nach den Kosten gefragt und man teilte mir ganz neutral, aber bestimmt mit, dass dies die die entsprechenden Versandkosten seien, die von mir zu tragen wären.
Ich erwähnte darauf am Telefon nur die Stichworte "EuGH-Urteil" und "unzulässige Berechnung von Versandkosten", da sagte die Hotline-Mitarbeiterin ganz schnell, dass sie die Kosten einschließlich aller Mahngebühren gerade storniert hätte und das Kundenkonto damit ausgeglichen sei.
Und die Dame war eine ganz normale Hotline-Mitarbeiterin und die haben normalerweise keinen entsprechenden Entscheidungsspielraum. Auf meine Frage, ob die Firma dies immer so bei allen Kunden probieren würde, wollte sie sich nicht einlassen und sagte nur: "was wollen Sie denn, ich hab's doch storniert."
So war es wohl von der Firma geplant: erst einmal probieren, 80% der Kunden zahlen vielleicht. Wenn der Kunde mit dem EuGH-Urtiel winkt, dann wird's schnell storniert.
Ich war mächtig sauer über so eine Dreistigkeit. Bei dem Laden habe ich natürlich nie wieder etwas bestellt.
Leute, geht doch in den Laden, wenn Euch das Hin- und her zu aufwendig ist bzw. Ihr Euch sonst so aufregen müsst. Ich bestelle nur da online, wo ich gute Erfahrungen mache bzw. durchweg gute Kritiken höre oder lese. Ob es nun bei einem anderen Händler ein paar Euro billiger ist, sehe ich da als vernachlässigbar. Bspw. bei MSF würde ich nie bestellen, da hier schon einige kritische Stimmen gekommen sind. In der heutigen Zeit gibt es einfach ein paar Dinge, auf die man beim Online Handel als Versender achten muss - wenn man diese nicht auf die Reihe bekommt...sorry, no more business!
Offensichtlich liest man hier seitens MSF mit. Ausgerechnet heute Mittag kam eine Rückantwort, dass ich das Trikot zurückschicken soll. So ein Zufall.
Zurück zum Thema: das defekte Trikot (Reissverschluß) wurde nun ersetzt. Allerdings hat sich an der Qualität des Reissverschlusses nichts geändert, so dass das Problem eher aufgeschoben ist.
Aber immerhin anstandsloser Umtausch.
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Das Leben ist ein Zeichnen ohne die Korrekturmöglichkeiten des Radiergummis.
Zurück zum Thema: das defekte Trikot (Reissverschluß) wurde nun ersetzt. Allerdings hat sich an der Qualität des Reissverschlusses nichts geändert, so dass das Problem eher aufgeschoben ist.
Aber immerhin anstandsloser Umtausch.
Für die Qualität des Produktes kannst du aber schwerlich den Laden verantwortlich machen.