Heute kam wieder eine Bestellung bei mir an, wie immer alles Bestens, hatte noch nie irgendwelche Probleme. Kann ich nur weiterempfehlen, Preise sind Top.
Also ich bin/war bisher immer zufrieden. Jetzt habe ich mir was schicken lassen, was etwas zu klein ist. Habe daraufhin eine Nummer größer bestellt und es kam schnell und passt.
Nun habe ich einen DHL Freiaufkleber angefordert, um die zuerst mir zu klein gelieferte Ware zurück zu schicken. Als Antwort kam, ich müsste es auf eigene Rechnung schicken, da ich auf Rechnung bestellt habe.
Sieht der Gesetzgeber nicht vor das der Verkäufer in diesem Falle die Kosten trägt, wenn der Wert der Ware eine bestimmte Grenze überschreitet? Unabhängig von der Bezahlart? Und 49€ müssten doch dann auch darüber liegen?
Wäre schön, wenn Ihr mir hierzu ein paar Infos liefern könntet.
(2) Übt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gemäß diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Erstattung hat so bald wie möglich in jedem Fall jedoch binnen 30 Tagen zu erfolgen.
Ich steh grad aufn Schlauch Heisst das nun, das meine Schuhe im Wert von 49€ zu Lasten der Verkäufers zurück gehen?
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
7. Rechtsfolgen des Widerrufs
a) Rücksendung
Gemäß § 357 II BGB ist der Verbraucher bei der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Sache durch Paket Versand werden kann. Ist eine Rücksendung als Paket nicht möglich, so genügt das Rücksendeverlangen des Verbrauchers. Der Unternehmer hat die Ware dann wieder abzuholen.
Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro können dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden. Wichtig ist hier das Wort "vertraglich". Im Vertrag selber, im allgemeinen wird dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, die auch wirksam zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden müssen, kann der Unternehmer vereinbaren, dass bis zu einer Bestellung von 40 Euro der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Fehlt es einer solchen Vereinbarung, wie z.B. dadurch, dass entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen gar nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen wurden, kann der Verbraucher auch bei geringeren Bestellwerten die Ware auf Kosten des Unternehmers zurücksenden. Entscheidend für den Wert von 40 Euro ist der Bestellwert. Werden also für mehr als 40 Euro mehrere Gegenstände bestellt und nur ein Gegenstand im Wert von weniger als 40 Euro zurückgesandt, hat der Verbraucher keine Rücksendekosten zu tragen.
Trotz vertraglicher Vereinbarung der Tragung der Rücksendekosten gilt dies nicht, wenn eine falsche Ware geliefert wurde oder die Sache mangelhaft ist.
.... Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren...
Zitat:
Werden also für mehr als 40 Euro mehrere Gegenstände bestellt und nur ein Gegenstand im Wert von weniger als 40 Euro zurückgesandt, hat der Verbraucher keine Rücksendekosten zu tragen.
Das widerspricht sich aber offensichtlich.
BGH sagt: Hinsendung zahlt Verkäufer, Rücksendung Verbraucher
und im zweiten Zitat zahlt der Verkäufer Hin- und Rücksendung.
(Wenn ich mich richtig erinnere ist, das erste Zitat juristisch korrekt, allerdings übernehmen viele Unternehmen (Amazon) im Sinne der Kundenfreundlichkeit und Kundenbindung auch ungefragt die Kosten für eine Rücksendung, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.)