Wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt, ist die Rückzahlung des Startgeldes unabhängig vom Verschulden des Veranstalters. So steht es im Gesetz.
Die Frage nach dem Verschulden des Veranstalters stellt sich, wie oben gesagt, bei der Rückzahlung der Startgelder nicht. Sie wird erst bei darüber hinausgehenden Ansprüchen an den Veranstalter relevant. Beispielsweise könnte ein Teilnehmer vom Veranstalter Schadenersatz für bereits bezahlte Hotel- oder Reisekosten verlangen. Das geht jedoch nur, wenn der Veranstalter die Absage selbst zu verantworten hat.
Erfolgte die Absage des Rennens aufgrund höherer Gewalt?
Ob das Rennen in Roth abgesagt werden musste im Sinne höherer Gewalt, wissen wir meiner Meinung nach zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Es besteht derzeit für den Termin des Rennens keine behördliche Anordnung, das Rennen abzusagen. Ob die Absage unumgänglich war, wissen wir erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sollte beispielsweise der Ironman in Frankfurt stattfinden, werden wir uns fragen, ob das Rennen in Roth unumgänglich hatte abgesagt werden müssen.
Insofern ist es aus meiner Sicht schwierig, bereits jetzt höhere Gewalt in einem rechtlichen Sinne für den Juli vorauszusetzen. Und nur auf das Vorliegen höherer Gewalt bezieht sich der Absatz in den AGBs mit den 90 Euro.
Was passiert mit schon gekauften Tickets?
Wer schon ein Ticket für ein Bundesliga-Spiel oder ein Konzert gekauft hat, braucht sich deswegen keine Sorgen zu machen. Wenn die Veranstaltung ein Geisterspiel ohne Zuschauer oder ganz abgesagt wird, muss der Veranstalter den Ticketpreis zurückerstatten. Das sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Diesen Grundsatz können Veranstalter auch nicht dadurch umgehen, dass sie es im Kleingedruckten anders regeln.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Veranstalter das Event absagt?
Grundsätzlich besteht in solchen Fällen ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis. Denn im Falle einer Absage kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach – unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht. Grundlage dafür ist bei deutschen Verträgen der Paragraph 275 BGB (Unmöglichkeit).
Kurz zusammengefasst: Sagt der Veranstalter das Rennen ab, hat der Teilnehmer nach meiner Einschätzung einen Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen Startgeldes.
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Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung finde ich es gut, Veranstalter zu unterstützen. Sofern man sich das leisten kann – die Verdienstausfälle betreffen bekanntlich nicht nur Veranstalter. Wer der Challenge Roth sein Startgeld ganz oder teilweise überlässt, hat meine Sympathie. Ich habe aber auch Verständnis für jene, denen das nicht möglich ist.
Falls ich persönlich etwas zur Unterstützung der Veranstalter tun kann, will ich das gerne versuchen.
Wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt, ist die Rückzahlung des Startgeldes unabhängig vom Verschulden des Veranstalters. So steht es im Gesetz.
Die Frage nach dem Verschulden des Veranstalters stellt sich, wie oben gesagt, bei der Rückzahlung der Startgelder nicht. Sie wird erst bei darüber hinausgehenden Ansprüchen an den Veranstalter relevant. Beispielsweise könnte ein Teilnehmer vom Veranstalter Schadenersatz für bereits bezahlte Hotel- oder Reisekosten verlangen. Das geht jedoch nur, wenn der Veranstalter die Absage selbst zu verantworten hat.
Erfolgte die Absage des Rennens aufgrund höherer Gewalt?
Ob das Rennen in Roth abgesagt werden musste im Sinne höherer Gewalt, wissen wir meiner Meinung nach zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Es besteht derzeit für den Termin des Rennens keine behördliche Anordnung, das Rennen abzusagen. Ob die Absage unumgänglich war, wissen wir erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sollte beispielsweise der Ironman in Frankfurt stattfinden, werden wir uns fragen, ob das Rennen in Roth unumgänglich hatte abgesagt werden müssen.
Insofern ist es aus meiner Sicht schwierig, bereits jetzt höhere Gewalt in einem rechtlichen Sinne für den Juli vorauszusetzen. Und nur auf das Vorliegen höherer Gewalt bezieht sich der Absatz in den AGBs mit den 90 Euro.
Was passiert mit schon gekauften Tickets?
Wer schon ein Ticket für ein Bundesliga-Spiel oder ein Konzert gekauft hat, braucht sich deswegen keine Sorgen zu machen. Wenn die Veranstaltung ein Geisterspiel ohne Zuschauer oder ganz abgesagt wird, muss der Veranstalter den Ticketpreis zurückerstatten. Das sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Diesen Grundsatz können Veranstalter auch nicht dadurch umgehen, dass sie es im Kleingedruckten anders regeln.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Veranstalter das Event absagt?
Grundsätzlich besteht in solchen Fällen ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis. Denn im Falle einer Absage kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach – unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht. Grundlage dafür ist bei deutschen Verträgen der Paragraph 275 BGB (Unmöglichkeit).
Kurz zusammengefasst: Sagt der Veranstalter das Rennen ab, hat der Teilnehmer nach meiner Einschätzung einen Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen Startgeldes.
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Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung finde ich es gut, Veranstalter zu unterstützen. Sofern man sich das leisten kann – die Verdienstausfälle betreffen bekanntlich nicht nur Veranstalter. Wer der Challenge Roth sein Startgeld ganz oder teilweise überlässt, hat meine Sympathie. Ich habe aber auch Verständnis für jene, denen das nicht möglich ist.
Falls ich persönlich etwas zur Unterstützung der Veranstalter tun kann, will ich das gerne versuchen.
Grüße,
Arne
Ich bin mal gespannt was Ironman bei den Rennabsagen macht. Die Rother 90€ sind dort ja die Active Fee die ja noch über eine Tochterfirma abgerechnet werden.
Ich bin mal gespannt was Ironman bei den Rennabsagen macht. Die Rother 90€ sind dort ja die Active Fee die ja noch über eine Tochterfirma abgerechnet werden.
Das werden wir früher oder später erfahren. Das Standardprozedere ist ja schon auf der Website aufgeführt.
Ich rechne früher oder später mit einer Absage von Klagenfurt und FFM. Hamburg wird es kaum anders sein. Für diese drei gibt es - meines Wissens aufgrund der Veranstaltungskalender der jeweiligen Regionen - keine Möglichkeit das Rennen in den Herbst zu legen. Rennen würde also 2020 komplett ausfallen.
Sollte es so kommen, dann sehe ich auch für Hawaii aus mehreren Gründen schwarz (außer IM zaubert was bis dato völlig Unbekanntes aus dem Hut). Am Ende ist das aber etwas, was IM nicht in der Hand haben wird.
Ironman überträgt bei einem Ausfall das Startrecht automatisch ins nächste Jahr. Scheinbar kostenfrei.
Roth hat Bedenken, das Startrecht zu übertragen. Man kann sich jedoch für 2020 abmelden, kostet 90 € und dann für 2021 neu anmelden. Dann ist das um 80 € erhöhte Startgeld für 2021 fällig. Somit hat man für diese Übertragung 170 € gezahlt. Anders gerechnet zahlen Starter aus 2020 für das Rennen 2021 689 € Startgeld. Die Startgelderhöhung von 2019 auf 2020 in Roth betrug nur 20 €. Das stark erhöhte Startgeld in 2021 wird mit dem Ausfall des Rennens in diesem Jahr begründet.
Unabhängig von Corona kann man bei Ironman für 39 € Gebühr das Startrecht bis zu einem fixen Termin ins Folgejahr zu übertragen. Wer also in Frankfurt oder Hamburg einen Startplatz hat und auf Nummer sicher gehen will, hat aktuell noch diese Möglichkeit.
Wie Ironman sich bei denjenign verhält, die lieber gar nicht starten, scheint aktuell noch unklar zu sein.
Auch nach ein paar Tagen Sackenlassen habe ich hinsichtlich des Umschreibungsprozedere der Challenge Roth nach wie vor ein ungutes Gefühl.
90 EUR Bearbeitungsgebühr plus die gestiegenen Anmeldekosten für 2021 halte ich erst einmal für frech. Die Challenge hat den WK abgesagt und ist damit in der Pflicht, zunächst einmal den Startern das Startgeld zurückzuerstatten. Das ist, wie Arne richtig schreibt, im BGB geregelt. Auch wenn viele Veranstalter das in ihren AGB´s anders geregelt haben: in vielen AGB´s stehen Dinge drin, die rechtlich nicht zulässig sind und höchstrichterlich längst gekippt wurden.
Auf der anderen Seite ist die Challenge ein Wirtschaftsunternehmen. Die Umsätze durch Startgelder und Sponsoreneinnahmen liegen vielleicht sogar im 2-stelligen Millionenbereich. Startgeldeinnahmen kann sich jeder leicht selbst ausrechnen. Als guter Kaufmann muss ich Vorsorge betreiben und wenn ich eine Veranstaltung an der frischen Luft anbiete, dann muss ich immer damit rechnen, daß ein Wettkampf aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht durchgeführt werden kann. Dass dann teilweise auf die Athleten abzuwälzen, hmm, das erzeugt ein ungutes Gefühl. Auf der anderen Seite wird in den sozialen Medien eine moralische Unterstützungsverpflichtung aufgebaut (Spenden, verzichtet auf die Rückerstattung...). Bei Vereinen und Feld-Wald-und Wiesen-Veranstaltungen sehe ich das auch so. Da ist keine und nur eine geringe Gewinnerzielungsabsicht dabei. In diesem Falle (und auch bei Ironman) sehe ich das komplett anders. Deren Solidarität mir als Athleten gegenüber ist Null, wenn ich einen Wettkampf nicht antreten kann. Vor 2 Jahren hatte ich einen Verkehrsunfall und konnte 2 große Wettkämpfe nicht antreten. Weder von Challenge noch von Ironman habe ich einen Cent zurückbekommen. Ich hatte mir leider den Unfall zu kurzfristig vor den Veranstaltungen ausgesucht. Mir ist die moralische Überhöhung der Challenge einfach zu dick. Die Challenge ist ein toller WK und der Felix sicher ein toller Typ; richtig finde ich die vorbehaltlose Zurücküberweisung der Startgelder und es dem Athleten zu überlassen, was er dann 2021 zu welchen Konditionen machen will.
Wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt, ist die Rückzahlung des Startgeldes unabhängig vom Verschulden des Veranstalters. So steht es im Gesetz.
Grüße,
Arne
Hallo Arne,
Danke für die ausführlichen Angaben.
Die Gesetzeslage ist klar und steht in Gegensatz zu den AGB.
Die Frage wäre, ob solche Fälle schon einmal höchstrichterlich entschieden wurden?
Wenn ja, hätte dies, nach meinem Rechtsverständnis zur Folge, dass die gesamten AGB nichtig werden, mit allen Rechtsfolgen. Das wäre nicht gut.
Ironman überträgt bei einem Ausfall das Startrecht automatisch ins nächste Jahr. Scheinbar kostenfrei.
Roth hat Bedenken, das Startrecht zu übertragen. Man kann sich jedoch für 2020 abmelden, kostet 90 € und dann für 2021 neu anmelden. Dann ist das um 80 € erhöhte Startgeld für 2021 fällig. Somit hat man für diese Übertragung 170 € gezahlt. Anders gerechnet zahlen Starter aus 2020 für das Rennen 2021 689 € Startgeld. Die Startgelderhöhung von 2019 auf 2020 in Roth betrug nur 20 €. Das stark erhöhte Startgeld in 2021 wird mit dem Ausfall des Rennens in diesem Jahr begründet.
Unabhängig von Corona kann man bei Ironman für 39 € Gebühr das Startrecht bis zu einem fixen Termin ins Folgejahr zu übertragen. Wer also in Frankfurt oder Hamburg einen Startplatz hat und auf Nummer sicher gehen will, hat aktuell noch diese Möglichkeit.
Wie Ironman sich bei denjenign verhält, die lieber gar nicht starten, scheint aktuell noch unklar zu sein.
Wow, die Preiserhöhung hatte ich gar nicht auf dem Schirm und ist für mich ein echter Faktor, welcher mich überlegen lässt, ob ich mich erneut anmelde
Ich kann nachvollziehen, dass dies wohl nötig ist, aber irgendwann ist für mich das Ende der Fahnenstange erreicht, was meine Schmerzgrenze anbetrifft.
Wenn ja, hätte dies, nach meinem Rechtsverständnis zur Folge, dass die gesamten AGB nichtig werden, mit allen Rechtsfolgen. Das wäre nicht gut.
Nichtig wäre in dem Fall mEn nur die jeweile Klausel.
Andernfalls wäre das für den zahlenden Teilnehmer im Falle einer Absage seitens des Veranstalters in der Tat nicht gut - es wäre sogar ausgesprochen hervorragend.