Kinder werden vorurteilsfrei und unschuldig geboren. .
Das sehr wahrscheinlich schon.
Allerdings sollten wir zur Kenntnis nehmen, dass
1. die individuelle genetische Ausrüstung (genetische Dispositionen) und die Eigenheiten der individuellen (vornehmlich vorgeburtlichen und frühen nachgeburtlichen) Hirnentwicklung ca. 50%,
2. die vorgeburtlichen und frühe nachgeburtlichen Erfahrungen ca. 30%
3. die psychosozialen Einflüsse während des Kindes- und Jugendalters ca. 20%
der Persönlichkeit determinieren.
Insofern und anderen Gründen ist Adoption zu Recht ein sehr komplexes und kritisch diskutierbares Thema.
Glaub ich Dir nicht, statistisch unwahrscheinlich.
Ich denke, Du wirst Dir bei den wenigsten Menschen, mit denen Du kommunizierst, Gedanken über deren sexuelle Orientierung und Beziehungsstatus machen.
Was ist daran statistisch unwahrscheinlich? Wer weniger als 10 homosexuelle Paare kennt bei dem ist die statistische Wahrscheinlichkeit höher kein homosexuelles Paar mit Kindern zu kennen. Mir würden auf Anhieb nicht mehr als neun homosexuelle Paare einfallen, die ich kenne Und persönlich kennen würde ich kein einziges homosexuelles Paar mit Kind.
Zitat:
Zitat von Willi
In der Gesellschaft sind gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern nämlich völlig normal. In rund 10% aller gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften Deutschlands leben auch heute schon Kinder - unabhängig davon, ob die Beziehung "verpartnert" ist oder nicht. Umgekehrt leben in rund der Hälfte aller heterosexuellen Beziehungen keine Kinder. Der Unterschied ist also nicht so riesengroß.
Aber vielleicht habe ich in Statistik auch einfach nicht gut genug aufgepasst ... in meiner Erinnerung war der Unterschied zwischen 'unter 50%' und 90% nämlich schon riesengroß
1. die individuelle genetische Ausrüstung (genetische Dispositionen) und die Eigenheiten der individuellen (vornehmlich vorgeburtlichen und frühen nachgeburtlichen) Hirnentwicklung ca. 50%,
2. die vorgeburtlichen und frühe nachgeburtlichen Erfahrungen ca. 30%
3. die psychosozialen Einflüsse während des Kindes- und Jugendalters ca. 20%
der Persönlichkeit determinieren.
Insofern und anderen Gründen ist Adoption zu Recht ein sehr komplexes und kritisch diskutierbares Thema.
... und das bedeutet für die Frage der Kommunikation und Aufklärung nun genau?
Natürlich ist das Thema Adoption grundsätzlich ein sehr komplexes Thema. Das ist hier aber nicht Gegenstand der Diskussion.
In unserem Falle zitiere ich gern mal aus dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die sich das nicht einfach so ausdenken (hier aus dem Urteil des OLG zuvor)
"Es sei davon auszugehen, dass homosexuelle Erwachsene kompetente Eltern seien. Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern seien trotz eines gewissen Risikos, soziale Diskriminierungen zu erleben, in der Regel gut sozial integriert und eher weniger psychiatrisch auffällig. Nicht selten sei bei den Kindern ein starkes Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl sowie ein Erlernen von Bewältigungsstrategien im offenen Umgang mit der Lebenssituation zu beobachten.
33
Eine Adoption durch den eingetragenen Lebenspartner des Adoptivelternteils sei für die Entwicklung des Kindes eher vorteilhaft. Ein fester Rahmen der Familie wirke sich auch auf interne Strukturen aus. Stabilisierend könne insbesondere die rechtliche Gleichstellung beider Elternteile innerhalb der Familie wirken, da Kinder im Alltag durchaus erfassten, wenn ein Elternteil weniger rechtliche Befugnisse habe als der andere; das gemeinsame Sorgerecht der Eltern stärke die Sicherheit der Kinder und der Eltern. Die Adoption durch den Lebenspartner könne zur Bindungssicherheit des Kindes beitragen. Weil die Umstände, die zur Erstadoption führten, für das Kind eine frühe Bedrohung der für seine Entwicklung wichtigen Bindungssicherheit darstellten, sei es wichtig, dass das Kind in seiner jetzigen Familie Annahme, emotionale Sicherheit und Stabilität erfahre. Dies bilde die Grundlage für neue Bindungserfahrung und -sicherheit. Dabei gäben insbesondere die Hauptbezugspersonen dem Kind den Rahmen für seine neuen Bindungs- und Beziehungserfahrungen; von deren sexueller Identität sei das unabhängig. Dies sollte nicht durch ungleiche rechtliche Bedingungen destabilisiert oder gar in Frage gestellt werden. Eine Adoption durch beide Elternteile würde diese auch in den Augen des Kindes gleichstellen, was die gemeinsame Erziehung erleichtere. Stehe das adoptierte Kind des Lebenspartners zu dem anderen Lebenspartner in rechtlich ungleicher Stellung, könne das Kind dies zudem als Abwehr und Ablehnung seiner Person erleben, es fühle sich unter Umständen nicht wichtig genug, um von dem Lebenspartner angenommen zu werden. Der Ausschluss der Sukzessivadoption sei für die betroffenen Kinder in unterhalts- und erbrechtlicher Hinsicht von Nachteil."
BVerfG: Angesichts des Schutzzwecks des Familiengrundrechts ist auch eine aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und einem Kind bestehende, dauerhaft angelegte, sozial-familiäre Gemeinschaft eine Familie im verfassungsrechtlichen Sinne.
__________________
Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Was ist daran statistisch unwahrscheinlich? Wer weniger als 10 homosexuelle Paare kennt bei dem ist die statistische Wahrscheinlichkeit höher kein homosexuelles Paar mit Kindern zu kennen. Mir würden auf Anhieb nicht mehr als neun homosexuelle Paare einfallen, die ich kenne Und persönlich kennen würde ich kein einziges homosexuelles Paar mit Kind.
Voldi, ich gehe einfach mal davon aus, dass Du nur von einem überschaubaren Teil der Menschen in Deinem Umfeld sexuelle Orientierung und Beziehungsstatus kennst. Beides wird nämlich gemeinhin als Privatsphäre angesehen.
... und das bedeutet für die Frage der Kommunikation und Aufklärung nun genau?
Natürlich ist das Thema Adoption grundsätzlich ein sehr komplexes Thema. Das ist hier aber nicht Gegenstand der Diskussion.
In unserem Falle zitiere ich gern mal aus dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die sich das nicht einfach so ausdenken (hier aus dem Urteil des OLG zuvor)
"Es sei davon auszugehen, dass homosexuelle Erwachsene kompetente Eltern seien. Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern seien trotz eines gewissen Risikos, soziale Diskriminierungen zu erleben, in der Regel gut sozial integriert und eher weniger psychiatrisch auffällig. Nicht selten sei bei den Kindern ein starkes Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl sowie ein Erlernen von Bewältigungsstrategien im offenen Umgang mit der Lebenssituation zu beobachten.
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Eine Adoption durch den eingetragenen Lebenspartner des Adoptivelternteils sei für die Entwicklung des Kindes eher vorteilhaft. Ein fester Rahmen der Familie wirke sich auch auf interne Strukturen aus. Stabilisierend könne insbesondere die rechtliche Gleichstellung beider Elternteile innerhalb der Familie wirken, da Kinder im Alltag durchaus erfassten, wenn ein Elternteil weniger rechtliche Befugnisse habe als der andere; das gemeinsame Sorgerecht der Eltern stärke die Sicherheit der Kinder und der Eltern. Die Adoption durch den Lebenspartner könne zur Bindungssicherheit des Kindes beitragen. Weil die Umstände, die zur Erstadoption führten, für das Kind eine frühe Bedrohung der für seine Entwicklung wichtigen Bindungssicherheit darstellten, sei es wichtig, dass das Kind in seiner jetzigen Familie Annahme, emotionale Sicherheit und Stabilität erfahre. Dies bilde die Grundlage für neue Bindungserfahrung und -sicherheit. Dabei gäben insbesondere die Hauptbezugspersonen dem Kind den Rahmen für seine neuen Bindungs- und Beziehungserfahrungen; von deren sexueller Identität sei das unabhängig. Dies sollte nicht durch ungleiche rechtliche Bedingungen destabilisiert oder gar in Frage gestellt werden. Eine Adoption durch beide Elternteile würde diese auch in den Augen des Kindes gleichstellen, was die gemeinsame Erziehung erleichtere. Stehe das adoptierte Kind des Lebenspartners zu dem anderen Lebenspartner in rechtlich ungleicher Stellung, könne das Kind dies zudem als Abwehr und Ablehnung seiner Person erleben, es fühle sich unter Umständen nicht wichtig genug, um von dem Lebenspartner angenommen zu werden. Der Ausschluss der Sukzessivadoption sei für die betroffenen Kinder in unterhalts- und erbrechtlicher Hinsicht von Nachteil."
BVerfG: Angesichts des Schutzzwecks des Familiengrundrechts ist auch eine aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und einem Kind bestehende, dauerhaft angelegte, sozial-familiäre Gemeinschaft eine Familie im verfassungsrechtlichen Sinne.
Dieses Urteil geht in keinem Punkt auf Rechte der Kinder ein.
Dieses Urteil geht in keinem Punkt auf Rechte der Kinder ein.
DOCH tut es! Das habe ich nur nicht mehr mitzitiert, denn der Text ist verdammt lang. Das Urteil habe ich jedoch verlinkt. Im Kern sagt das Urteil, dass dem Kind zwei Elternteile zustehen.
Der Adoptionsprozess ist nicht Gegenstand der Diskussion. Es geht darum, ob gleichgeschlechtliche Paare adoptieren dürfen oder nicht.
Selbstverständlich sind die Rechte der Kinder zu berücksichtigen. Du machst hier eine neue Baustelle auf, die für ALLE Formen der Adoption gelten - sowohl für gleichgeschlechtliche, als auch Hetero-Paare.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Voldi, ich gehe einfach mal davon aus, dass Du nur von einem überschaubaren Teil der Menschen in Deinem Umfeld sexuelle Orientierung und Beziehungsstatus kennst. Beides wird nämlich gemeinhin als Privatsphäre angesehen.
Wiviele homosexuelle Paare mit Kind kennst du denn?