Du meinst ein Veranstalter kann sich aussuchen, wen er - aus welchen Gründen auch immer - lieber nicht am Start haben will ?
Dann frag' mal im Kaiserwinkl nach, wie das damals bei der Erstauflage war. Oder täusche ich mich da gerade.
Er kann sich auf jeden Fall aussuchen, wem er wieviel Kohle hinterherwirft.
Egal, wie man zu Lance Armstrong und den Dopingvorwürfen steht. Eines hat er wieder geschafft: Einen riesigen PR-Wirbel um seine Person zu machen. Hauptsache, in den Schlagzeilen bleiben, egal wie.
Viel interessanter wäre doch, er würde irgendwo antreten und die Medien würden ihn komplett ignorieren.
Von mir aus kann er übrigens bei so vielen Wettkämpfen mitmachen, wie es ihm Spaß macht, solange er nicht in W55 antritt.
Geändert von Troedelliese (15.06.2012 um 09:11 Uhr).
Das wird aber genau SO praktiziert Auf die Straße setzen heißt dann eben nicht "kündigen", sondern man kann einen Mitarbeiter auch bis auf weiteres "beurlauben". Kostet halt den Unternehmer dann etwas mehr. Aber das sind ja ganz andere Grundsatzdiskussionen.
... hmmpf... so jetzt geh ich mal an die Arbeit *Stress* ... Ich lese dann später die nächsten XX Seiten nach
__________________
Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Frage: wenn es von 2009+ 2010 angeblich positive Proben gibt, warum wurde er dann nicht schon früher von der amerikanischen Anti-Doping-Komission angeklagt?
Das find ich ein bissl merkwürdig!
Oder hab ich was verpasst?
__________________
Einfach Spass an der Bewegung haben!
Der Rest kommt von allein....
Die Vorwürfe der USADA gegen Armstrong im Einzelnen (Zitat):
(1) Gebrauch und/oder versuchter Gebrauch von verbotenen Substanzen und/oder Methoden inklusive EPO, Bluttransfusionen, Testosteron, Kortikosteroiden und Maskierungsmitteln
(2) Besitz von verbotenen Substanzen und/oder Methoden inklusive EPO, Bluttransfusionen und dazugehöriger Ausrüstung (wie Nadeln, Blutbeuteln, Lagerungsbehältern und anderem Bluttransfusions- und analysezubehör), Testosteron, Kortikosteroiden und Maskierungsmitteln
(3) In-Verkehr-Bringen von EPO, Testosteron und Kortikosteroiden [...]
(4) Zufuhr und/oder versuchte Zufuhr von EPO, Testosteron und Kortison bei anderen [Sportlern]
(5) Assistenz, Ermutigung, Hilfestellung, Unterstützung, Vertuschung und andere Komplizenschaft bei einer oder mehreren Verletzungen des Anti-Doping-Regelwerks und/oder bei deren Versuch
(6) Verschärfende Umstände, die eine längere als die [per Regelwerk vorgesehene] Sperre rechtfertigen
Was habt Ihr eigentlich immer mit der Unschuldsvermutung, die ist hier doch völlig fehl am Platz.
1. Die Unschuldsvermutung gilt nicht für Privatleute.
2. Die Unschuldsvermutung gilt nur begrenzt für Geschäftsleute. 3. Die Unschuldsvermutung bezieht sich nur auf das Verfahren/Urteil, sonstige vorläufige Maßnahmen sind davon unbetroffen.
Beispiele zu 3.:
- Bei der Bewerbung in den Staatsdienst, wird nicht nur nach Vorstrafen gefragt, sondern auch, ob derzeit ein Verfahren offen ist.
- Verdachtskündigung ist nun wirklich nichts ungewöhnliches, da gibt es auch kein "in dubio pro reo".
- Jeder kann sich aussuchen, mit wem er Geschäfte macht. Wenn mir die Nase vom Eisverkäufer nicht gefällt oder ich den völlig unbegründet für einen Mörder halte, dann darf ich beim Konkurrrenten einkaufen und verstoße damit nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz oder die Unschuldsvermutung.
Und um es mal ganz deutlich zu machen:
- Angenommmen, der Verdacht besteht, jemand hat sich an Kindern vergangen. Der darf bis zum Urteil ganz sicher nicht mehr im Kindergarten arbeiten.