Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Mal eine Frage an die Juristen: Warum verjähren Straftaten eigentlich überhaupt?
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Ist zwar schon ne Weile her, dass ich mich damit befaßt hab aber mit so einer Frage machste eigentlich ein Faß auf, denn eine Antwort zu geben, bedeutet eigentlich auch erst einmal eine Antwort auf den Sinn und Zweck von Strafrecht zu geben.
Gehen wir mal von der (glaub ich heute noch) herrschenden Meinung aus, dass Strafrecht die Rechtsgüter vor Verletzungen und Gefährdungen schützen soll. Es ist keine "Vergeltung" mehr der begangenen Tat. (Also keine Blutrache, etc.., das ist ja auch häufig das Problem, wenn Betroffene das Strafmaß nicht verstehen können)
Dazu packst Du jetzt noch die weitere Grundforderung, dass Strafe immer einen Zweck verfolgen muß.
Das ist die Richtung in die man bei Strafrecht und Verjährung denken sollte.
Vll. findet sich hier ja noch nen Strafrechtler - oder ich lug mal in die alten Kommentare von damals
Ich weiß die Antwort ist ein wenig dünn - aber Strafrechtstheorien sind nicht ohne und da war ich nie besonders gut drin...