Zitat:
Zitat von jürsche
Ich habe die rechtliche Seite mal ganz bewusst draußen gelassen. Z.B. Anabolika sind ja auch einige Zeit bereits geutzt worden, bevor man sie verboten hat, was aber nichts an der Tat an sich ändert. Bin zwar kein Jurist, aber begeht der STudent im Artikel nicht auch einen Verstoß gegen Arzneimittelrecht, wenn er sich ein verschreibungspflichtiges Medikament ohne Rezept besorgt?
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Die rechtliche Seite kann man aber nicht einfach außen vor lassen, da die moralische einschätzung ebenfalls dadurch beeinflusst wird, ob etwas nun erlaubt ist, oder jemand versucht sich einen unerlaubten Vorteil zu machen.
Das es nicht sonderlich intelligent ist, sich mit Drogen vollzustopfen, die man nicht braucht, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Und klar, das Betäubungsmittelgesetz wird zumindest nicht dem Sinn nach interpretiert - der Arzt muss ja eigentlich erst feststellen, ob der Patient das Mittel wirklich braucht.
FuXX