Edith: Evtl. wäre es ja ein gangbarer Weg, wenn man statt der einzelnen Einzelnen Mittel auf die darin entahltenen Substanzen oder Wirkungsweisen zurück greift... allerdings wird man dann "Neuerfindungen" wohl auch nicht erwischen. Da wären jetzt mal die Biochemiker gefragt..
Dopen kann man nicht nur mit Nahrungsmitteln. Wer weiß heute schon, ob in 2 Jahren Höhenzelte, Unterdruckkammern oder Speedoanzüge verboten sind.
Da stimmt. Meine Gedanken zielten aber auch eher auf das Problem der Nicht-gelistetete Substanzen. Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass ich für nix bestraft werden kann, was heute (zum Zeitpunkt der Ennahme, Anwendung etc.) erlaubt ist
Da stimmt. Meine Gedanken zielten aber auch eher auf das Problem der Nicht-gelistetete Substanzen. Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass ich für nix bestraft werden kann, was heute (zum Zeitpunkt der Ennahme, Anwendung etc.) erlaubt ist
Der Grundsatz bezieht sich doch aber auf die Sanktionierung durch eine öffentliche Institution, wenn ich sowas in einen Vertrag zwischen zwei "Privaten" hineinschreibe, ist es doch zulässig oder?
@HaFu: danke. Wie ist Deine Meinung zum Prozedere generell?
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Woran willst Du denn das vertragliche Verbot festmachen? Ich kann natürlich reinschreiben, dass ich mich vertraglichen Sanktionen unterwefe, wenn in X Jahren in meinem Blut eine Substanz entdeckt wird, die zum Zeitpunkt ihrer Entdeckung verboten ist....aber das wird doch kein Mensch unterschreiben. Daneben sind einer privatschriftliche Vereinbarung auch Grenzen gesetzt
Da stimmt. Meine Gedanken zielten aber auch eher auf das Problem der Nicht-gelistetete Substanzen. Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass ich für nix bestraft werden kann, was heute (zum Zeitpunkt der Ennahme, Anwendung etc.) erlaubt ist
Das Problem der nichtgelisteten Substanzen ist eigentlich in der Praxis keines. Zumindest kein relvantes. Das wollte ich mit meinem Beitrag ja vorhin ausdrücken. Wirkungsanaloge Substanzen sind genauso verboten wie die tatsächlich gelisteten Wirkstoffe!
Es gab in der vergangenheit schon zahlreiche Dopingverfahren wo diese Regel zur Anwendung kam.
Wenn jemand ein neues Anabolikum (er)findet und benutzt handelt er auch im juristischen Sinn genauso illegal, wie wenn er eins der ausdrücklich gelisteten Anabolika oder Testosteron benutzt.
Genauso ist es bei den epo-ähnlichen Substanzen und den Aufputschmitteln.
Gutes Beispiel ist auch Modafinil. Das war vor ein paar Jahren ein völlig neues Mittel gegen Narkolepsie (Schlafanfälle) und wurde kurz nachdem es auf den Markt kam auch schon von Leichtathleteten als Amphetaminersatz missbraucht. Obwohl es damals nicht auf der WADA-Liste stand, wurden trotzdem mehrere Sperren nach positiven Tests ausgesprochen und Medaillen aberkannt, weil es gemäß der Analogsubstanzregel als Aufputschmittel automatisch miterfasst war.
MaW: wer sich natuerlich ernaehrt, hat nichts zu befuerchten.
Dann schau mal hier:
(Zitat von der Nada Seite)
Mohnkuchen
Selbst der Genuss von Mohnkuchen kann zu einer Gefahr für den Sportler werden. Das Institut für Biochemie in Köln wies in einem Versuch nach, dass schon der Verzehr von einem Stück Mohnkuchen zu einem positiven Dopingbefund führen kann. Mohnsamen enthalten unterschiedliche Mengen der im Sport verbotenen Substanz Morphin. Der Morphingehalt ist nirgends angegeben. So kann unter Umständen ein Stück Mohnkuchen, das Mohnsamen mit einem hohen Morphingehalt enthält, zu einem positiven Dopingtest führen (siehe auch: www.dopinginfo.de ) .
Ist zwar ein Extrembeispiel, aber etwas aufpassen muss man eben doch.