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Alt 11.06.2014, 09:56   #17
su.pa
Szenekenner
 
Benutzerbild von su.pa
 
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: Bavaria
Beiträge: 2.542
Wir haben mal einen Bericht dazu gesehen.

Da hieß es, man solle einfach nicht zahlen und eine Rechnung verlangen. Z.T. seien die Schlüsseldienste aber dann sogar so dreist, dass sie versuchen einen soweit zu nötigen, dass man sofort zum Bankautomaten fährt. Dazu haben sie aber kein Recht. Dann solle man das dem Verbraucherschutz melden und über einen Anwalt regeln. Über 400 € ist definitiv zu viel und damit käme er nie durch.

Da bei Dir jedoch das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, da Du schon bezahlt hast, ist es evtl. schon zu spät. Aber ich würde trotzdem zum Verbraucherschutz gehen und bei bestehender Rechtsschutzversicherung auch zum Anwalt.

Oder hast Du vielleicht eine Zeitung in der Nähe, die darüber berichten will? Dann ist es zumindest eine Warnung für die Leute in Deiner Umgebung und auch wenn keine Namen genannt werden, kann man das sicherlich so bringen, dass man weiß wer gemeint ist.
su.pa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 10:08   #18
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.544
Gibt es da nicht so eine Formulierung, dass, wenn kein Preis vereinbart wurde, der "marktübliche" Preis gilt? Vielleicht ergibt sich daraus ein Ansatzpunkt. Hier gibt es mehr dazu:

http://www.kostenlose-urteile.de/topten.wucher.htm

http://www.sueddeutsche.de/geld/ausg...ucher-1.566766

http://www.sueddeutsche.de/bayern/sc...cher-1.1598438
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 10:26   #19
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 9.405
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Gibt es da nicht so eine Formulierung, dass, wenn kein Preis vereinbart wurde, der "marktübliche" Preis gilt?

§ 612 BGB Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 10:36   #20
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
90 Tagessätze, das nenne ich mal angemessen auf die Fresse gekriegt .
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 10:55   #21
MarionR
Szenekenner
 
Benutzerbild von MarionR
 
Registriert seit: 24.08.2007
Ort: Hinter den 7 Bergen
Beiträge: 2.157
Zu einer ehemaligen Nachbarin, deren Kind mal versehentlich Sonntags die Tür zugezogen und den Schlüssel drinnen gelassen hatte während alle anderen ohne Schlüssel draußen waren, kam erst gar kein Schlüsseldienst... Der eine war im Krankenstand, der andere macht sonntags nichts (obwohl er sich im Telefonbuch als Notdienst beworben hat) und dem 3. war die Anfahrt zu weit...
Erst der Hausmeister konnte mit seinem Reserveschlüssel Stunden später aufschließen...
__________________
[leaving] extending the comfort zone
MarionR ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 11:13   #22
much
Szenekenner
 
Benutzerbild von much
 
Registriert seit: 06.09.2013
Ort: Worms
Beiträge: 70
Ich hab mal einen Beitrag dazu im Fernsehen geschaut.
Das sind keine Einzelfälle, sondern organisierte Abzocke.

Schlüsseldienst-Mafia
__________________
I don't have a Facebook or a Twitter account, so I just go around announcing out loud what I'm doing at random times... I've got 3 followers so far, but I think 2 are cops.
much ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 12:01   #23
highlander
Szenekenner
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rodgau
Beiträge: 542
Zur aktuellen Frage, ob man im Nachhinein Geld zurückfordern kann, hab ich leider keine Info.
Aber als Feuerwehrmann, der (leider) ab und zu auch mal ne Tür öffnen muss hier ein paar allgemeine Infos.
Prinzipiell ist es so, das wir als Feuerwehr nur tätig werden dürfen, wenn Gefahr für Leib und Leben (oder so ähnlich) besteht.
z.B. Die Wohnungstür fällt zu, drinnen in der Wohnung befindet sich ein Kleinkind und der Herd ist an..
Wir dürfen allerdings als Feuerwehr nicht in Konkurenz zu Privatfirmen auftreten, das heisst wenn keine unbedingte Eile für das Öffnen geboten ist, muß ein Schlüsseldienst etc. gerufen werden.
Wenn ihr jemanden bei der Feuerwehr kennt und das quasi intern ablaufen kann...
Wenn nur die Tür ins Schloss gefallen ist, ist eine Öffnung eher unproblematisch, weil der obere Teil die "Falle" sich leicht zurückdrücken lässt.
Die Technik mit z.B. dem Blech wurde schon erklärt. Dazu braucht man ein dünnes Blech, das in etwa die Kontur der Zarge hat. (Meist kann man die Tür oben oder unten an der Ecke etwas nach innen drücken um die Kontur bzw. die Maße der Tür zu erkennen.)Dann drückt man oben in der Ecke die Tür etwas weg um das Blech hineinzuschieben und zieht es die Zarge entlang nach unten zur Falle, ein kurzer Schlag auf´s Blech und das war´s dann eigentlich. (Ev das Blech leicht anschrägen oder wenn es genügend Luft hat etwas schräg halten)
Ne andere Variante ist z.B. falls unten an der Tür ein kleiner Spalt ist, das man sich einen Draht biegt mit dem man den Türgriff an der Innenseite der Tür nach unten ziehen kann. Der Draht hat quasi folgenden Verlauf und muss dann so gebogen werden.
Eine runde Schlaufe, die um den Türgriff geht, dann senkrecht nach unten und unter der Tür durch und wieder auf der anderen Seite ein Stück nach oben. Ist ein wenig Geduldsspiel die Schlaufe quasi über den Türgriff einzufädeln.
Übler wird es dann leider, wenn der Riegel geschlossen ist, dann hilft nur Aufbohren, Ziehfix Sperrpistolen etc.
Alternativ kann man sich dann auch mal umsehn, ob z.B. irgendwo ein halbwegs zugängliches Fenster gekippt ist.
Das kann man mit Hilfe von zwei dünnen Seilen öffnen. (Einfach mal googeln)

Was halt auch wichtig ist: Erstmal Ruhe bewahren und überlegen wie ihr prinzipiell an Hilfe kommen könnt.
highlander ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2014, 12:43   #24
Walfanggegner
 
Beiträge: n/a
@ highlander:

Guter Punkt, das mal zu erwähnen das die Feuerwehr da nur bei Gefahr in Verzug tätig wird.

Ich war selbst jahrelang bei der Freiwilligen Feuerwehr, ich finde daher auch die Tipps mit dem "kleinen Dienstweg", also inoffiziell Feuerwehr obwohl kein Gefahr in Verzug ist fragwürdig.
Nur ungern würde ich wegen freundschaftlicher Hilfe den Türöffnungssatz mal kurz vom Rüstwagen "borgen" und die Gefahr eingehen, dass er in eben dieser Zeit notfallmäßig gebraucht wird.

Back to Topic, da es ja eigentlich darum geht, ob da was zu machen ist. Bei Bestehen einer Rechtsschutz ohne Selbstbehalt würde ich das auf jeden Fall prüfen lassen.
Spannend ist da natürlich - wie ich schon schrieb - wie detailliert die Rechnung aufgebaut ist, ob du einen Rapportzettel oder ähnliches unterschrieben hast usw.
Verbraucherschutz ist natürlich auch ein guter Tipp.
Versuch es, wer nicht wagt der nicht gewinnt.
Wenn du nichts unternimmst ist und bleibt das Geld weg.

Viel Glück!
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