Fährst du mit dem Auto auf eine Ampelkreuzung zu und jemand betritt die Straße: 50% Teilschuld als Autofahrer - ohne jegliche Diskussion, auch wenn man Grün hatte.
Mit Sicherheit nicht. Hatte vor kurzem noch den Fall auf dem Tisch, Autofahrer klar 0%, Fußgänger 100%. Beim KFZ gegen schwächere auch bitte Schuld und Haftung trennen, oft zahlt hier die KFZ-Haftpflicht auch ohne Schuld des Fahrzeugführers aus der Gefährdungshaftung. Andere Baustelle.
Bei Radfahrer/Fußgänger kommt es darauf an. Sollte der Radfahrer tatsächlich nur 15 gefahren sein finde ich es ziemlich unverständlich. Damit hat er doch schon Rücksicht genommen, der Schwächere darf sich doch auch nicht immer mit dem "ich bin der Schwächere und du musst aufpassen" rausreden und irgendwie ohne zu gucken im Straßenverkehr rumrennen.
Glaub aber kaum dass es ein Grundsatzurteil wird, zu unterschiedlich fallen solche Entscheidungen aus. Auch die Sachen mit dem Fahren auf der Straße, mal trägt der Radfahrer die gesamte Schuld weil er nicht auf dem Radweg fuhr, mal keine weil er trotzdem Vorfahrt hat, ... je nachdem welcher Richter auf dem Stuhl/Sattel sitzt
mit Sicherheit doch.
Ampelkreuzung gleich Fußgänger= erhöhter Gefahrenbereich= Autofahrer muss immer damit rechnen, dass ein Fußgänger die Fahrbahn betritt.
Ist wie beim Zebrastreifen (dort noch schlimmer).
Ist so, glaub es oder lass es.
Und der vom OLG Hamm was ich vor kurzem auf dem Tisch hatte hat ebenso ein Fehlurteil gefällt.
Trotzdem kann es bei der HAFTUNG sein dass der Autofahrer aufgrund der Gefährungshaftung zahlen muss obwohl er keine Schuld am Unfall hat. Sind und bleiben zwei verschiedene Dinge.
Zebrastreifen ist eine andere Welt, dort begehst du als Autofahrer gleich eine Straftat nach 315c StGB, das ist kein Verstoß gegen die StVO mehr. Dort hat der Fußgänger aber auch klar Vorrang.
Fahr mal in einer Tempo 30 Zone einen Fugänger mit dem Auto über den Haufen. Der hat sich einfach nur bequemt, zwischen zwei Autos hindurch auf die Straße zu treten.....
Von einem Kind will ich gar nicht reden....
Wie oben bereits erwähnt wurde: Du musst immer in der Lage sein zu bremsen.
Du kannst dann ja gerne sagen, dass es dir mit Tempo 50 nicht möglich war.
Das wird der Richter gerne hören.
Tempo 50 ist nämlich die Obergrenze.
Es gilt immer undzwar immer: Du musst in der Lage sein, das Auto zum Stehen zu bringen (ist wie mit dem Rad im obigen Urteil).
Ansonsten ist deine Geschwindigkeit "nicht angepasst".
Was du dir dabei denkst, ist völlig egal. Auch nicht, was der Realität entspricht.
Es gilt nur diese eine Regel: angepasste Geschwindigkeit.
Und eine Ampelkreuzung ist der Bereich, an dem sich Fußgänger aufhalten.
Die Teilschuld beträgt 50%, denn du musst damit rechnen, dass jemand die Fahrbahn an der Stelle zu früh betritt.
Die Oma war auch nicht mehr in der Lage, rechtzeitig vor dem Radfahrer anzuhalten. Ich tippe mal auf nicht angepasste Geschwindigkeit, auf einem kombinierten Fuß-Radweg muss man bestimmt immer mit 15 km/h schneller Radfahrern rechnen und rechtzeitig vor denen zum Stehen kommen können .
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
wie Sybenwurz schon geschrieben hat - irgendwie paradox, dass wenn der Radfahrer mit 40 Sachen durchgezogen hätte und sich nicht bemerkbar macht während die Oma im Gebüsch hockt die ganze Sache nie passiert wäre...
Was in der Stadt zwangsweise meiner gängigen Technik entspricht - wenn eine Lücke da ist, dann gehts ohne Vorwarnung da durch - bis da eine Reaktion kommt bin ich soweit durch, dass kein Unfall mehr passieren kann.
Macht man sich bemerkbar, weichen die Leute im Zweifelsfall immer auf die falsche Seite aus, bleiben stehen oder zwingen einen sonstwie zum Anhalten - und im schlimmsten Fall darf man sich auf einem reinen Radweg (gibts in Nürnberg entlang der Stadtmauer einige Passagen) auch noch anpöbeln lassen - Nein danke!
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Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt. (Albert Einstein)
Bei Radfahrer/Fußgänger kommt es darauf an. Sollte der Radfahrer tatsächlich nur 15 gefahren sein finde ich es ziemlich unverständlich. Damit hat er doch schon Rücksicht genommen, der Schwächere darf sich doch auch nicht immer mit dem "ich bin der Schwächere und du musst aufpassen" rausreden und irgendwie ohne zu gucken im Straßenverkehr rumrennen.
Na ja, bei einem PKW verlangt man 1.5 m Sicherheitsabstand.
Sollte der Radfahrer die eingehalten haben würde ich dem obigen zustimmen. Wenn der Radfahrer aber mit 50cm Abstand, mit 15km/h an ihre vorbeigefahren ist (was bei üblichen Radwegen wahrscheinlich ist), ist das keine Rücksicht.
Rücksicht heißt nicht ich vermindere meine Geschwindigkeit, Rücksicht heißt ich verhindere dass was passieren kann. Bei zu wenig Abstand kann auch bei 10 km/h was passieren.
Ansonsten meide ich Radwege, wie der Teufel das Weihwasser!
Die Radwegenutzungspflicht muss endlich weg! Der Radfahrer muss selbst entscheiden können, wo das Risiko für ihn und andere Verkehrsteilnehmer zeit- und situationsabhängig am geringsten ist.
Manche Radwege sind selbst für schnelle Radfahrer hervorragend geeignet. Also fahre ich darauf. Außer vielleicht am Wochenende, wenn sich dort massenhaft Ausflügler, Inlineskater und Spaziergänger tummeln. IMO ist es sicherer, wenn ich am Wochenende auf die ohnehin verkehrsärmere Landstraße ausweiche. Dort wird man allerdings häufig von oberlehrerhaften Autofahrern geschnitten.
Besonders schlimm sind parallel zur Straße geführte Fuß-/Radwege in Ortschaften. Die sind vielleicht für Kinder und Familien geeignet. Für zügige Radfahrer aber eine eindeutige Gefährdung.