Kuendigungsfristen dienen in erster linie den vermeintlich schwaecheren, also dem Arbeitnehmer. Die Grundlage hierzu liegt im Kuendigungsschutzgesetz. Daran muss sich der arbeitgeber halten. Abweichende regelungen sind nur zu Gunsten eines Arbeitnehmers moeglich(z.B im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag) Diese regelungen duerfen aber niemals schlechter sein als das Gesetz. Eine verlaengerte Kuendigungsfrist ist wie im vorliegenden FAll nicht immer besser, sondern schlechter und wuerde den Arbeitnehmer hindern andere Arbeitsstellen anzutreten. Welcher Arbeitgeber sucht schon in 4 Monaten einen neuen Mitarbeiter? Nein, meist zum naechsten Monat. Das Gesetz sieht demnach fuer Arbeitnehmer stets 4 Wochen vor, waehrend sich der Arbeitgeber an die nach Betriebszugehoerigkeit gestaffelten Fristen halten muss. Meist kann man die Zeit dann mit Resturlaub ueberbruecken.
Viel erfolg
... und "vielleicht" noch Absatz 5, längere Kündigungsfristen können vereinbart werden. Das Sklaventum ist abgeschafft, kündigen kann man natürlich jederzeit, Wirkung hat das allerdings nur nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Mit Halbwahrheiten kommt man da nicht wirklich weiter, wenn man Druck aufbauen will. Der ist im übrigen auch nicht konstruktiv.
gemeint war wohl Absatz 6. Bevor der Unsinn hier ins Bodenlose abtrifftet: § 622 Abs. 6 BGB:
Zitat:
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehnmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Dh, selbstverständlich kann in dem Arbeitsvetrag für den Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist vereibart werden als die gesetzliche nach § 622 Abs. 1 oder 2 BGB, sie darf nur nicht länger sein, als die für den Arbeitgeber. Höchstgrenze liegt bei 5 Jahren eventuell auch etwas niedriger nach der Rsp. Wenn jemand eine Frist von drei Jahren hat und raus will, kann er sich bei mir melden, wäre ein Fall für das BAG
EDamit könnte man einen AG unter Druck setzen.
Vielleicht wurde das Gehalt falsch abgerechnet, oder der Urlaub rechtswidrig gehandhabt, oder man findet aus der Sphäre des AG einen außerordentlichen Kündigungsgrund.
Jetzt muss ich erstmal nach Luft schnappen. Das ist ja tatsächlich unglaublich.
Probleme gehören 1:1 geregelt - straight forward. Wenn es ein Urlaubsproblem gibt, gehört das Urlaubsproblem geregelt. Wenn es ein Problem damit gibt, dass man den Vertrag vorzeitig beenden will, gehört das geregelt und keinesfalls irgendwie um irgendwelche "advokatischen Winkel" herum von hinten durch die Brust ins Auge.
AN und AG sind Geschäftspartner, deren Zusammenarbeit durch Vertrauen und - in letzter Konsequenz - durch einen Vertrag geregelt ist. Man muss sich auf beides verlassen können.
Weil es solches - aus meiner Sicht unglaubliches - Gedankengut gibt, verzichten Unternehmer darauf Menschen fest anzustellen und setzen lieber auf Leiharbeit anstatt ihnen langfristige Perspektiven zu geben. Das wird auch so bleiben, egal wie teuer das noch wird. Der hohe Preis ist gerechtfertigt, weil in Fällen solch eines Gedankengutes das Risiko einer Festanstellung für den Unternehmer einfach zu hoch ist.
Für mich sind solche Sichtweise das wirklich allerletzte - völlig asozial. Du soltest Dich schämen und mit Dir alle aus Deinem Berufsstand, die ebenfalls so denken.
Gott sei Dank gibt es Anwälte, die nicht so denken und Probleme direkt und offen mit den Mandanten und der anderen Partei angehen und Lösungen finden. Das sind wirkliche Fürsprecher.
Ach komm, Helmut, als RA bin ich Dienstleister. Wie ich vorgehe, bestimmt der Mandant, natürlich innerhalb gewisser Grenzen. Und was macht der AG, der nen AN loswerden will: Klar, Tankquittungen, Spesen etc. kontrollieren. Da wird auf beiden Seiten mal ins Klo gegriffen und auf beiden Seiten vernünftig 1:1 alles geregelt.
Das "Schmeissen mit Dreck" find ich auch nicht toll, aber der Mandant bestimmt, wie vorgegangen wird und ob "advokatische Winkelzüge" genutzt werden un dals Dienstleister hab ich in erster Linie meinem Mandanten Möglichkeiten zu eröffnen.
Ich werd ihm aber natürlich auch meine Ansicht mitteilen und dazu gehört, mal abgesehen von den rein emotionalen Dingen, die Du ansprichst, dass man sich oft mehrmals sieht. Da gibt's zunächst das Zeugnis, dass bei konträrem Ausscheiden im besten Fall nach Streit akzeptabel gefasst ist. Und dann kommt die nächste Bewerbung: Kurzer Rückruf des neuen AG vor der Einstellung beim alten AG und schon kriegt man das beste für den weiteren Lebensweg gewünscht und zwar ohne Begründung, d.h. man hat nicht mal ein Feedback. Zum Dritten wird der AG natürlich "zurückschlagen" und eben die Spesenabrechnungen kontrollieren. Da mag jeder in sich gehen, ob da wirklich über Jahre noch nie was gelaufen ist, was nun in einem Rechtstreit anders darstellbar ist.
Für mich sind solche Sichtweise das wirklich allerletzte - völlig asozial. Du soltest Dich schämen und mit Dir alle aus Deinem Berufsstand, die ebenfalls so denken.
Na - jetz mach doch die Anwälte nicht gleich alle schlecht.
Die denken nun mal so weil sie es müssen.
Und schießlich herrscht in Sachen advokatischer Winkelzüge ja durchaus Ausgeglichenheit.
Oder glaubt Du tatsächlich, daß ein Arbeitgeber gezwungen ist, einen Mitarbeiter aus wirtschaftichen Gründen zu entlassen nachdem der ne Frikadelle aus der Mülltonne gempost hat.
1Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart
werden,...
Wenn einzelvertraglich ne kürzere Frist nur unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden kann, kann ne längere Frist als die gesetzliche offensichtlich vereinbart werden. Dabei ist dann die Grenze des VI einzuhalten.
Zitat:
Zitat von wodu
Kuendigungsfristen dienen in erster linie den vermeintlich schwaecheren, also dem Arbeitnehmer. Die Grundlage hierzu liegt im Kuendigungsschutzgesetz. Daran muss sich der arbeitgeber halten. Abweichende regelungen sind nur zu Gunsten eines Arbeitnehmers moeglich(z.B im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag) Diese regelungen duerfen aber niemals schlechter sein als das Gesetz. Eine verlaengerte Kuendigungsfrist ist wie im vorliegenden FAll nicht immer besser, sondern schlechter und wuerde den Arbeitnehmer hindern andere Arbeitsstellen anzutreten. Welcher Arbeitgeber sucht schon in 4 Monaten einen neuen Mitarbeiter? Nein, meist zum naechsten Monat. Das Gesetz sieht demnach fuer Arbeitnehmer stets 4 Wochen vor, waehrend sich der Arbeitgeber an die nach Betriebszugehoerigkeit gestaffelten Fristen halten muss. Meist kann man die Zeit dann mit Resturlaub ueberbruecken.
Viel erfolg
Sind nette Argumente, die aber mit der tatsächlichen Rechtsprechung nix zu tun haben. Das KSchG ist auf Erhalt des Arbeitsplatzes und nicht auf Wechsel angelegt.
Ach komm, Helmut, als RA bin ich Dienstleister. Wie ich vorgehe, bestimmt der Mandant, natürlich innerhalb gewisser Grenzen. [...]
Das "Schmeissen mit Dreck" find ich auch nicht toll, aber der Mandant bestimmt, wie vorgegangen wird
Zunächst hat jeder Mensch die Möglichkeit Nein zu sagen und selbst zu entscheiden. Sich selbst als "gesteuertes Opfer" des Mandanten zu sehen ist eine reichlich passive Haltung. Es gibt Geschäfte, die macht man als Unternehmer nicht. Es gibt genug Geschäfte, die sauber und in Ordnung sind.
Das Du Grenzen siehst ehrt Dich und unterscheidet Dich von einigen RAe die ich kenne.
Zitat:
Zitat von KalleMalle
Na - jetz mach doch die Anwälte nicht gleich alle schlecht. Die denken nun mal so weil sie es müssen.
1. Mach ich nicht. 2. Nein, die denken so, weil sie - egal wie - Geld verdienen wollen. Das ist ein feiner Unterschied.
Zitat:
Zitat von KalleMalle
Und schießlich herrscht in Sachen advokatischer Winkelzüge ja durchaus Ausgeglichenheit.
Oder glaubt Du tatsächlich, daß ein Arbeitgeber gezwungen ist, einen Mitarbeiter aus wirtschaftichen Gründen zu entlassen nachdem der ne Frikadelle aus der Mülltonne gempost hat.
Ich lehne diese Art der Vorgehensweise auf's Schärfste ab - auf beiden Seiten und nein, das glaube ich nicht.
Beispiel aus dem realen Unternehmerleben: Ich hab ne Mitarbeiterin fristlos entlassen, weil sie Kohle aus ner "Kasse" geklaut hat. Die Kohle gehörte der Gemeinschaft, sie wurde von den MA gesammelt um nen Ausflug zu machen. Die Gute hat das vor Zeugen zugegeben, die Kündigung und das Vorgehen war juristisch einwandfrei - es schien alles ok.
Sie is dann zu nem Anwalt, der mich/uns mit irgendwelchem Scheiß zugemüllt hatte. Ein Zeitdieb - mehr nicht. Nach Rücksprache mit meinem/unserem Anwalt: Die haben keine Chance aber es kann sich ziehen. Fazit: Ich/Wir haben Geld gezahlt, damit wir unsere Ruhe haben und nicht Zeit aufwenden müssen, die wir besser in unsere Kunden investieren wollten - man sollte ja Geld verdienen, wenn es das Unternehmen, das eingesetzte Eigenkapital, das beliehene Häuschen und die Arbeitsplätze morgen noch geben soll.
In anderen Worten: Die Mitarbeiter in unserem Unternehmen sind beklaut worden und wir haben Geld bezahlt damit wir uns in Ruhe weiter unserem Geschäft widmen konnten. Das man für solche Sachen einen Anwalt finden ist eine Unverschämtheit! Dem ging es nur darum durch "zumüllen" eine Zahlung rauszuholen. Der wusste genau, das man in nem KMU was anderes zu tun hat als sich vor Gericht zu tummeln. So ein Kerl ist eine Schande für die zivilisierte Menschheit.
Zunächst hat jeder Mensch die Möglichkeit Nein zu sagen und selbst zu entscheiden. Sich selbst als "gesteuertes Opfer" des Mandanten zu sehen ist eine reichlich passive Haltung. Es gibt Geschäfte, die macht man als Unternehmer nicht. Es gibt genug Geschäfte, die sauber und in Ordnung sind.
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In anderen Worten: Die Mitarbeiter in unserem Unternehmen sind beklaut worden und wir haben Geld bezahlt damit wir uns in Ruhe weiter unserem Geschäft widmen konnten. Das man für solche Sachen einen Anwalt finden ist eine Unverschämtheit! Dem ging es nur darum durch "zumüllen" eine Zahlung rauszuholen. Der wusste genau, das man in nem KMU was anderes zu tun hat als sich vor Gericht zu tummeln. So ein Kerl ist eine Schande für die zivilisierte Menschheit.
Wir sind ja im Ergebnis nicht bzw. nicht weit auseinander und "gesteuert" bin ich schon gar nicht. Es ist und bleibt - auch in Deinem Beispiel - allerdings so, dass der Mandant erst mal die Entscheidung trifft. Wenn in Deinem Beispiel die ANin sich gesagt hätte, "ok, die haben mich erwischt, da bin ich weg", wäre kein RA auf die Idee gekommen, Dich zuzumüllen. Und als RA hätte ich Ihr mal was von den strafrechlichen Konsequenzen gesagt, die es wenn möglich zu vermeiden gilt, statt Ansprüche geltend zu machen.
Ich bleibe jedoch dabei, dass ich grundsätzlich (d.h. bei Juristen: Es gibt Ausnahmen) verpflichtet bin, meinem Mandanten ALLE in seinem Sinne erfolgversprechenden Möglichkeiten des Vorgehens aufzuzeigen.
Wenn ich mir die Produkte und Dienstleistungen in D so anschaue, sind die RAe im Ergebnis nicht besser oder schlechter als alle anderen Branchen.