Zitat:
Zitat von Bommel91
. Ich kann dir genauso gut Beispiele gelungener Integration oder was auch immer zeigen.
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Dann frag doch einmal die gut integrierten, was diese von den Exzessen ihrer Landsleute bzw. Mitasylbewerbern halten. Denn genau das sind die, die unter denen am meisten Leiden. Man stelle sich vor man könne alle Mühen, die an nicht integrationswillige verschwendet wird, denen die hier ein „normales“ Leben führen wollen zu Gute kommen lassen.
Ich finde auch, dass du deine Wortwahl überdenken solltest. Von „Menschenverachtung“ sind die Ausführungen von Schwarzfahrer doch noch n gutes Stück entfernt. Und jetzt beamen wir uns wieder in eine perfekte Welt und in der haben wir eine effiziente und auch effektive Justiz, in der Kriminelle eben entsprechend abgeurteilt und auch bestraft werden. In der der Einstellungsgrund „Mengenrabatt“ nach 154 StPO nur noch ein schlechter Witz und nicht der meistgenutzte Einstellungsgrund bei konkretem Tatverdacht ist. Dann finden wir auch wieder dahin, dass Rechtsanwälte dafür Sorge tragen, dass ihr Mandant ein faires Strafverfahren zu Teil wird und nicht wie derzeit damit beschäftigt sind Zeugen zu diskreditieren um ihre Mandanten freizuboxen. Rechtsanwälte haben doch durch ihre Verzögerungstaktiken im Hinblick auf zB die 18 Monatsfrist bei Dublin II Abschiebungen einen nicht unerheblichen Anteil an der Ineffizienz der Verfahrensführung, da das Ziel eben nicht das Anfechten der Rechtmäßigkeit der Anschiebung an sich ist, sondern nur die Durchführung der Abschiebung durch Hinauszögern zu verhindern ( böse Unterstellung). In dieser perfekten Welt gäbe es viele der Probleme, die wir hier haben, nicht. Um einfach zu bleiben, derjenige, der aus einem unsicheren Land kommt, aber durch sein Verhalten dazu beiträgt, dass Deutschland zu einem unsicheren Land wird, sollte eben auch dahin angeschoben werden dürfen, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ansonsten eben nach Verbüßen der Haftstrafe. Und um als Ersttäter eine Bewährungsstrafe zu bekommen, muss das begangene Delikt schon eine gewisse Qualität haben.
Über den Umgang mit islamistischen Gefährdern schreib ich lieber nichts bzw. nur ein kleiner Denkanstoß. Aus Deutschland sind zwischen 3 und 5 tausend Menschen in den Irak oder nach Syrien gereist, um sich dem IS anzuschließen. Wie viele davon zurück
Gekommen sind kann man nur raten. Deutschland ist bei Leibe nicht das einzige Land in Europa aus Menschen dahin aufgebrochen sind. Gehen wir also mal ganz konservativ von ca 5.000 Menscben mit einem Pass der Freizügigkeit in Europa bedeutet aus, die sich rein ideologisch mit dem IS identifizieren oder noch schlimmer einfach Spaß am Morden haben. Glaubt denn wirklich irgendwer, dass sie alle dort geblieben, gestorben oder geläutert zurückgekommen sind? Und im gleichen Atemzug akzeptieren wir in all unserer Toleranz, dass in Moscheen in Europa Hass auf unsere Lebensweise geschürt wird? Weiter verbietet unser Gefahrenabwehrrecht Gefährder selbst beim Vorliegen einer konkreten Gefahr über einen längeren Zeitraum in Gewahrsam zu nehmen und wenn die Gesetze entsprechend angepasst werden sollen, gehen 10.000 Meschen auf die Straße? Mir fehlt jegliches Verständnis für die Verteidigung solcher Menschen, denn im Zweifelsfall bin ich der Blödmann, der auf einem Weihnachtsmarkt den Terrorakt verhindern, bekämpfen oder Tote zählen muss! Nur dann wird lieber wieder auf den Behörden herumgehackt, die ja versagt hätten.