Zitat:
Zitat von Nobodyknows
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Gegen welche §§ von Gesetzen die Tierrechte verbriefen wird verstoßen, wenn Kühe gemolken werden?
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Die Gesetzeslage beinhaltet wie oft bei solchen sozialen Konfliktthemen, wo unterschiedliche Einstellungen und Werte einander gegenüberstehen, zwei widersprechende Seiten. Einerseits will man die Tierschützer befrieden, andererseits die Praxis der Tier(aus)nutzung weiterführen.
Typisch dafür ist der § 1 Tierschutzgesetz:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Aus "vernünftigen Gründen" fügt die Gesellschaft den Tieren
legitimiert Leid zu: Nahrung / Schlachten, Medizin / Tierversuche, Wissenschaft / Tierversuche, Effizienz / Qualzucht bei Nutztieren, Effizienz / Massentierhaltung, Aussehen / Qualzucht bei Haustieren, Nahrung / Melken.
Man züchtet und prämiert milchgebende Nutztiere (Ziegen, Kühe, Schafe) legitimiert mit Monster-Euter, die sich wegen des Euters nicht mehr "artgerecht" bewegen können, egal ob Stall- oder Freilandhaltung.
Am Beispiel des BGB befriedet man die Wünsche der Tierschützer so:
"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt."
und hält sich als Tiernutzer alle Optionen im nachfolgenden Satz offen:
"Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.", was eigentlich für alles zutrifft.