Ich finde es sehr erwachsen und entspannt nicht zurueckzugiften wie ich das getan haette, sondern schlicht seinem Wunsch mit einem lustigen Smilie nachzukommen.
ja is klar.
Zitat:
Zitat von dude
Erstmal nur jeglicher Wettkampfsport. Trainer und Betreuer, insbesondere von Jugendlichen, ist natuerlich schwierig. Sportgeschaeft hab' ich kein Problem mit.
und du meinst das mit der lebenslangen Sperre tatsächlich ernst schließe ich daraus.
und ich frage jetzt noch mal ganz ernsthaft. Warum kämpft ihr so angagiert gegen Doping?
Und warum so harte Strafen. Das hat doch schon die Prohibition und die Todesstrafe gezeigt das sowas nix bringt.
Ja ist eine andere Diskussion. Zumindest auf den ersten Teil meiner Frage hätte ich gerne ein paar Antworten. Auch gerne in einem Tread.
zunächst mal danke für die sachliche Formulierung Deines Einwandes.
Zitat:
Zitat von qbz
Die geforderte Publikation liegt in meinen Augen doch rein in der Sache begründet,
wegen der Streichung und den Änderungen einer öffentlichen Rangliste mit X Teilnehmern,
Wenn es nur um die Richtigkeit der Ergebnislisten gehen würde, würde doch ein einfaches DISQ, wie bei anderen Regelverstößen auch, doch reichen.
Zitat:
Zitat von qbz
damit andere Sportveranstalter die Sperre bei der Anmeldung berücksichtigen.
Wie soll das ohne Namensnennung passieren??
Durch Einzug des Startpasses beispielsweise. In anderen Sportarten ist ein obligatorischer Startpass selbstverständlich. Ohne "DSV-ID" beispielsweise kann man an keinem "richtigen" Schwimmwettkampf teilnehmen.
Oder durch eine zentrale Datenbank mit der die Meldelisten automatisch abgeglichen werden. So ein Vorgehen würde auch die Veranstalter entlasten. Sie müssten nicht permanent auf der DTU Seite nachlesen, wer gerade gesperrt wurde, und selber in irgend einer Form Buch darüber führen, wie lange diese Sperre gültig ist.
Es mag sein, dass ich mit diesen Ideen, die ich mir gerade auf die Schnelle überlegt habe, irgend etwas nicht bedacht habe. Aber dass eine Wettkampfsperre nur durch die Veröffentlichung des Namens durchgesetzte werden kann, stimmt nicht.
Zitat:
Zitat von qbz
Dein Vergleich mit Straftaten hinkt sehr, weil es dort meistens einen bis wenige Geschädigte gibt,
Bei einem Dopingvergehen sind sogar mehrere Geschädigte die Regel. Aber nur wenn es um Geld geht, also bei den Profis, ist es ein wirtschaftlicher Schaden. Daher verstehe ich diesen Einwand nicht.
Zitat:
Zitat von qbz
das Begehen weiterer Straftaten in den meisten Fällen durch öffentliche Namensnennung nicht präventiv verhindert werden kann.
Die Umgehung einer Wettkampfsperre wird durch die öffentliche Namensnennung auch nicht verhindert, sondern nur erschwert.
So, jetzt aber:
Frohe Weihnachten!
Christian
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Zitat:
Zitat von wieczorek
(...) Foren lesen macht langsam...
Geändert von chris.fall (24.12.2013 um 15:42 Uhr).
Bitte exakte, wissenschaftlich überprüfbare rechsicher festgelegte Definition von "Sportbereich"...
Das es die nicht gibt ist schon klar.. die wollen Menschen wie du und Dude doch auch gar nicht... wenn er dann am Schluss als Müllmann beim Sportverein die Tonnen leert muss er natürlich auch entlassen werden....
Genau, noch gibt es die nicht. Deshalb lässt sich so etwas bisher ja auch "nur" über Anstand/Moral/Ehrlichkeit einfordern (oder eben auch nicht).
Sollte irgendwann der Straftatbestand "Sportbetrug" kommen, könnte es diese Definition schon geben. Z.B. könnte dann eine Tätigkeit, bei der besonderes Vertrauen in Anspruch genommen wird und ein Wissensvorsprung vorhanden ist, per Gesetz verboten werden. Das ist gibt es auch heute schon bei Vermögensstraftaten.
Ob man das möchte, steht auf einem anderen Blatt. Ich persönlich fände es dann angebracht, wenn Trainingsbetreuung, -beratung, medizinische Dienstleistungen usw. angeboten werden, da es hier ja auf ein Vertrauensverhältnis ankommt (gerade bei z.B. Jugendlichen).
Beim Fahrradverkäufer oder Müllmann im Sportverein ist das selbstverständlich nicht der Fall.
Man kann den Faschismus nicht mit faschistischen Gesetzen bekämpfen.
Es geht darum, dass das Ausprechen missliebiger Gedanken bestraft werden kann und wird. Ich finde, jeder sollte das Recht haben, jede noch so idiotische Meinung öffentlich zu äußern. Das ist Meinungsfreiheit.
In Abs. 1 steht "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören [...]". Das ist kein Paragraph, mit dem man jede Meinungsäußerung, die einem nicht passt, bestrafen kann. Es geht spezifisch um Handlungen, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Wenn du deinem Kumpel beim TV schauen sagst, dass du Ausländer nicht magst, dann ist das keine geeignete Weise, den öffentlichen Frieden zu stören. Wenn du dich auf den Marktplatz stellst, um Hassreden zu schwingen, und damit Zuhörer dazu bewegst, die Grundrechte der betroffenen Gruppen zu missachten, dann ist das ne andere Kategorie und dem sollte man auch vorbeugen.
Gegenfrage: Wie stehst du zur Anstiftung einer Straftat? Sollte das auch legal sein?
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Zitat:
Zitat von captain hook
Heute wird ja schon zum Bikefitter gerannt, bevor man überhaupt weiß, wie man ne Kurbel im Kreis dreht.
Gegenfrage: Wie stehst du zur Anstiftung einer Straftat? Sollte das auch legal sein?
Nein, aber genau da ist die Grenze, die ich ziehen würde. Wobei ich vielleicht noch versuchen würde zu differenzieren, ob jemand zu Gewalttaten aufruft. Ein "hört auf, Eure Steuern zu zahlen" wäre in meinen Augen in Ordnung.
Aber das sind Details, auf die es mir nicht so sehr ankommt. Mein genereller Eindruck ist, dass die Grenze momentan zu sehr zugunsten der Unfreiheit gezogen ist.
Der "öffentliche Frieden" ist ein Popanz aus den Zeiten des Untertanentums, der nichts anderem als dem Machterhalt dient. Ohne es recherchiert zu haben, bin ich mir relativ sicher, dass in allen Diktaturen der "öffentliche Frieden" ein hohes Gut war.
Moin,
.....
Bei einem Dopingvergehen sind sogar mehrere Geschädigte die Regel. Aber nur wenn es um Geld geht, also bei den Profis, ist es ein wirtschaftlicher Schaden. Daher verstehe ich diesen Einwand nicht.
Die Umgehung einer Wettkampfsperre wird durch die öffentliche Namensnennung auch nicht verhindert, sondern nur erschwert.
So, jetzt aber:
Frohe Weihnachten!
Christian
Als Vergleich fände ich passend einen Kunst-/Wissenschaftswettbewerb für Hobbykünstler im Internet, wo es keine oder geringe Geldpreise gibt. Stellt man im nachhinein fest, dass einer der Platzierten nachweislich betrogen hat (z.B. Plagiat eingereicht), wird der Name selbstverständlich bekannt und der Betreffende wegen Wettbewerbsbetrug disqualifziert. Durch Betrug werden doch die anderen Teilnehmer um ihre Chancen auf einen besseren Platz aufgrund eigener Leistung gebracht.