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Alt 13.02.2025, 20:51   #1761
qbz
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Zitat:
Zitat von merz Beitrag anzeigen
ich hab gezögert ob ich die Farge hier stelle, ich mach es mal, es wirkt technisch, aber ich verstehe es nicht so ganz-

Laut Medien ist der Täter von München heute seit dem Herbst 2020 ausreisepflichtig.

Ich verstehe nicht genau, was so ein Status bedeutet.

Wie muss man sich das vorstellen, ganz praktisch?
Kann man da ein Bankkonto haben, was ist mit Ausweiskontrolle, kann man Leistungen beziehen, was ist wenn man zum Arzt muss?

Lebt man da quasi im Untergrund? oder ist das ohne Konsequenzen weil man auf einer langen Liste steht, wo eben nichts passiert?

Update: ich lese gerade, dass die Ausreisepflichtigkeit in diesem Fall eine falsche Information
war, sie lag wohl nicht vor.

https://www.zdf.de/nachrichten/zdfsp...rview-100.html



m.
Was ich gelesen habe, ohne jetzt nochmals nachzurecherchieren: Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er bekam auch keinen subsidiären Schutz (bei Kriegsflüchtlingen), dann wird jemand im Normalfall automatisch vom Status "ausreisepflichtig". Da allerdings nach Afghanistan nicht abgeschoben worden ist, erhielt er eine Duldung bis Abschiebungen durchgeführt werden oder er selbständig zurückreist.

DE hat keine diplomatischen Beziehungen zu Afghanistan und sanktioniert den Staat.
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2025, 21:11   #1762
Klugschnacker
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Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Da allerdings nach Afghanistan nicht abgeschoben worden ist, erhielt er eine Duldung bis Abschiebungen durchgeführt werden oder er selbständig zurückreist.
Er kam 2016 (als 15jähriger, wenn ich mich nicht verrechnet habe) und hat hier Arbeit gefunden. Er bekam eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung der Stadt München, war also nicht ausreisepflichtig. Als Sportler nahm er an bayerischen Meisterschaften teil (Bodybuilding).
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2025, 21:36   #1763
qbz
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Beiträge: 12.415
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Er kam 2016 (als 15jähriger, wenn ich mich nicht verrechnet habe) und hat hier Arbeit gefunden. Er bekam eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung der Stadt München, war also nicht ausreisepflichtig. Als Sportler nahm er an bayerischen Meisterschaften teil (Bodybuilding).
Danke, die Infos in den Medien scheinen zu Beginn etwas verwirrend und widersprechend, weil der Innenminister zuerst falsche Angaben machte.

Der Innenminister hat nach Tagesspiegel Infos jetzt korrigierend gesagt, dass der Täter einen gültigen Aufenthaltstitel hat und eine Arbeitserlaubnis.
https://www.tagesspiegel.de/gesellsc...-13195858.html

Zitat:
"Der junge Afghane Farhad N., der in München mit seinem Auto in eine Menschenmenge gefahren ist, hatte nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) einen gültigen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis. „Damit war der Aufenthalt des Täters bis zum heutigen Tage nach gegenwärtigem Erkenntnisstand absolut rechtmäßig“, sagte Herrmann am Abend der Deutschen Presse-Agentur in München. Zugleich berichtete der Minister, dass der Mann nach neuesten Erkenntnissen und entgegen erster Informationen am Mittag nicht wegen Ladendiebstählen auffällig geworden war."
Offenbar wollte man ihm damit als Minderjähriger Integrationschancen eröffnen.

Ich würde gerne wissen, welchen Aufenthaltstitel er hat und wie lange die Befristung ist.

Geändert von qbz (13.02.2025 um 22:03 Uhr). Grund: Änderung nach Recherche
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2025, 21:58   #1764
Schwarzfahrer
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Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 7.510
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
DE hat keine diplomatischen Beziehungen zu Afghanistan und sanktioniert den Staat.
so möchte ich auch sanktioniert werden...;
laut
__________________
“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Schwarzfahrer ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2025, 22:12   #1765
qbz
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Beiträge: 12.415
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
so möchte ich auch sanktioniert werden...;
laut
Ich kann den Artikel wegen Paywall leider nicht lesen.

Die Eu-Sanktionen Afghanistan

Ich habe das geschrieben, weil nach aller Erfahrung bei Sanktionen und ohne diplomatische Beziehungen die Kooperationsbereitschaft des Aufnahmestaates für die Auf- / Rücknahme ihrer Bürger bei Zwangsabschiebungen gering ist. DE hat bisher in einem Fall den Umweg über Usbekistan praktiziert.

Geändert von qbz (13.02.2025 um 22:24 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2025, 22:21   #1766
qbz
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Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Er kam 2016 (als 15jähriger, wenn ich mich nicht verrechnet habe) und hat hier Arbeit gefunden. Er bekam eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung der Stadt München, war also nicht ausreisepflichtig. Als Sportler nahm er an bayerischen Meisterschaften teil (Bodybuilding).
Der Spiegel stellt die aufenthaltsrechtliche Situation so dar. Das erklärt die widersprüchlichen Angaben des Innenministers.

Zitat:
"Nach SPIEGEL-Informationen klagte Farhad N. gegen die Ablehnung (seines Asylantrages) 2017. Sein Fall erhielt das Aktenzeichen M 25 K 17.48375. Doch das offenbar überlastete Verwaltungsgericht München brauchte drei Jahre, bis es die Entscheidung des Bamf bestätigte und die Klage abwies.
Von Dezember 2020 an hätte Farhad N. abgeschoben werden können. Er war, wie es die Behörden nennen, »vollziehbar ausreisepflichtig«. Ob damals versucht wurde, N. abzuschieben, ist bislang nicht bekannt. 2021 verstrich diese Chance jedoch: Mit der Machtübernahme der Taliban im Sommer setzte die Bundesrepublik alle Abschiebungen nach Afghanistan aus. Farhad N. erhielt schon wenige Monate zuvor eine sogenannte Duldung und durfte bleiben. Zuletzt hatte er eine Arbeitserlaubnis und lebte im Münchner Süden in der Mehrfamiliensiedlung, in der die Polizei nun seine Wohnungstür wegsprengte."
https://www.spiegel.de/panorama/mutm...9-79c0f09cd46a

Ps. Die Duldung ist auch eine gültige befristete Aufenthaltserlaubnis.
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2025, 22:22   #1767
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
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Schwarzfahrer wirft hier verschiedene Dinge in einen Topf und verlinkt passenderweise irreführende Informationen aus der Springerpresse.

Wir brauchen bei der Rückführung von afghanischen Bürgern die Kooperation des afghanischen Staates, also des Verwaltungsapparats.

Bei der Entwicklungshilfe unterstützen wir jedoch, so weit wie möglich, nicht den afghanischen Staat, sondern nutzen regierungsferne Organisationen für rein humanitäre Hilfe:
"Die Umsetzung der entwicklungspolitischen Maßnahmen vor Ort erfolgt ausschließlich regierungsfern über die Weltbank⁠, UN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen." Quelle: Bundesministerium
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2025, 07:25   #1768
qbz
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Beiträge: 12.415
Am Mittwoch habe ich hier die Haltung der Parteien zum künftigen Verteidigungsetat thematisiert, noch vor der Rede des USA-Verteidigungsministers Pete Hegseth auf dem NATO-Gipfel. Nach dieser historischen und Europa hoffentlich schnell Frieden bringenden, sehr erfreulichen, für manche überraschenden Rede von Hegseth und den telefonischen Trump-Putin Vereinbarungen am Mi. stellt sich die Frage der Sicherheit und der europäischen Ausgaben für die Verteidigung für die EU nochmals anders dar, bis Deutschland und die EU das Verhältnis zu Russland wieder normalisiert haben.

Ich würde jetzt aufgrund der neuen Situation davon ausgehen, dass für die CDU / CSU / SPD / Grüne / AFD / FDP nach der Wahl eine deutliche Erhöhung der Ausgaben für Verteidigung absolut oberste Priorität haben werden (> 3 % vom BIP) und für im Wahlkampf versprochene Ausgabenerhöhungen in anderen Sektoren nichts mehr übrig bleiben wird (höchstens haushaltsneutrale Verschiebungen auf Vorzeigeprojekte), wenn nicht sogar parallel Ausgabenkürzungen vorgenommen werden. Mitten im Wahlkampf hat sich die aussenpolitische Situation im transatlantischen Verhältnis und der NATO fundamental geändert. Heute Nachmittag wird Vance auf der Sicherheitsheitskonferenz reden.

Geändert von qbz (14.02.2025 um 07:38 Uhr).
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