Wenn sich mal jeder die relevanten Punkte im Überholparagraphen in der StVO durchläse und sich daran hielte, wären eigentlich die meisten Überholprobleme (abgesehen von Windschattenfragen und konkreten Abstandsangaben) gelöst.
Zu frühes Wiedereinscheren und / oder danach sofortiges Verlangsamen wären eine Behinderung des Überholten.
Ich halte es für ein Unding, dass ständig auf die StVO verwiesen wird. Kein Mensch liest sich die StVO durch und rätselt dann herum, welche dieser Bestimmungen für ihn im Wettkampf auf dem Fahrrad relevant sind und welche nicht. Die wichtigen Regeln müssen vollständig in die Sportordnung geschrieben werden.
Zu Deinem letzten Satz: Geahndet wird dennoch nur der hintere Fahrer. Er ist derjenige, der den Abstand zum Vordermann herstellen muss.
Nein, ich werde es nie verstehen.
Dann wäre es sinnvoller zu Regeln, daß der Überholende eben auch nicht rausnehmen darf. Das sehe ich wie NBer. Das halte ich eben auch für blocking.
Okay. Du bist also der Meinung, dass 15 Sekunden auf der LD für den gesamten Überholvorgang reichen. Bitte rechne doch hier einmal vor, wie hoch dann der Geschwindigkeitsüberschuss für die rd. 25 Meter Überholweg, die Du ja forderst, sein muss.
Wenn man das Ansaugen weiterhin zulässt, sind es 12 Meter. Da saust man doch einfach vorbei.
Ich halte es für ein Unding, dass ständig auf die StVO verwiesen wird. Kein Mensch liest sich die StVO durch und rätselt dann herum, welche dieser Bestimmungen für ihn im Wettkampf auf dem Fahrrad relevant sind und welche nicht. Die wichtigen Regeln müssen vollständig in die Sportordnung geschrieben werden.
Das halte ich auch für sinnvoll.
Vieles könnte man aber direkt aus der StVO abschreiben.
Wenn man das Ansaugen weiterhin zulässt, sind es 12 Meter. Da saust man doch einfach vorbei.
Arne, das solltest Du noch mal in Ruhe durchdenken. Wenn die Zeit des "Ansaugens" von Dir also nicht beschränkt wird, darf ich mich solange wie ich will in der Windschattenzone aufhalten??
Bleiben wir also vielleicht doch besser bei 25 Metern. Für die 12,50 Meter (wie bisher) habe ich für 30 Sekunden einen Geschwindigkeitsüberschuss von mindestens 3km/h im Kopf. Korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
Deine Anforderung würde diesen dann vervierfachen.
Rechne das bei 36 km/h mal auf die geforderte Mehrleistung um. Lt. Kreuzotter vorne 473 Watt, hinten 214.
Da macht Überholen aber richtig Spaß
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
Geändert von matwot (03.03.2015 um 16:11 Uhr).
Grund: Mehrleistung richtig gestellt
Du kannst Deinen Sohn gerne Marie nennen.
Es gibt z.B. einen nicht regelkonformen Überholvorgang der auf der LD länger als 30s dauert.
Ich würde das Kind blocking oder auch Behinderung nennen wenn ich in die Regeln etwas schreiben wollte, was sich letztendlich auch aus der StVO ergibt.
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PB
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Ich halte es für ein Unding, dass ständig auf die StVO verwiesen wird. Kein Mensch liest sich die StVO durch und rätselt dann herum, welche dieser Bestimmungen für ihn im Wettkampf auf dem Fahrrad relevant sind und welche nicht.
Das sehe ich täglich das niemand die StVO gelesen hat.
Aber im Ernst, Keiner der unseren Sport macht kommt ohne die StVO aus. Im Wettkampf musst Du nicht rätseln welche Regeln relevant sind. Es sind ja schlicht alle relevant die nicht abweichend von der Sportordnung und den Behördenvorschriften geregelt sind. Und wenn keinem die StVO halbwegs geläufig ist braucht es auch keine Sportordnung. Die ja auch nicht beliebter als Lektüre ist.
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PB
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