Also, liebe Leute...
Einen Berufsstand generell schlecht zu reden, find ich unangemessen.
Sowas tut der selbsternannte "Gesundheitsexperte" Lauterbach mit meinem Berufsstand ständig und das mich an.
Dennoch kann ich persönlich ein moralisches Unbehagen nicht verleugnen angesichts der Möglichkeit, das höchstmögliche Strafmass dieser offensichtlich unmenschliche Untat zweier Mörder durch irgendwelche Tricksereien zu reduzieren. Und ich persönlich hätte mit der Verteidigung dieser Spitzbuben auch ein Problem. Wobei beiden natürlich eine angemessene Verteidigung zusteht. Wir sind ja Gottseidank nicht mehr im Wilden Westen .
Die Frage ist halt: Was ist ein Trick? Der Rahmen eines Strafverteidigers ist doch durch das Gesetz und die Prozeßordnung geregelt. Das Ausnutzen dieses Rahmens als Trick zu bezeichnen finde ich sehr abenteuerlich.
Ohne mich vor den Täter stellen zu wollen (nichts liegt mir ferner!)
Woran erkennst du den "offensichtlichen Versuch"? Hat der Täter bei seiner Entschuldigung gelacht, gestottert? Warst du dabei?
Einige Dinge sind eben "zu offensichtlich". Der Täter hat über seinen Anwalt den Gang an die Öffentlichkeit bewusst gewählt. Er hätte z.B. auch die Option gehabt, einen handgeschriebenen Brief an die Witwe zu schreiben, von dem vermutlich nie jemand Kenntnis erlangt hätte. Für das Seelenleben des Täters, so er denn tatsächliche Reue empfindet, wäre diese Option völlig ausreichend gewesen.
So denn der Täter um "Vergebung" für die Tat sucht, so muss er dies zuallererst beim Opfer bzw. den Hinterbliebenen tun und nicht in der unbeteiligten, unbetroffenen Öffentlichkeit.
Ein Strafverteidiger ist kein Erfüllungsgehilfe oder an die Weisungen seines Mandanten gebundener Mensch, sondern ein Organ der Rechtspflege, dessen Verpflichtung z.B. ist, den in juristischen Fragen i.d.R. nicht kundigen Mandanten in Bezug auf formelle Punkte zu begleiten.
Damit einem Beschuldigten unmittelbar nach der Anklage ein Verteidiger zur Verfügung steht, gibt es sogar einen Strafverteidigernotdienst, der auch ausserhalb von normalen Bürozeiten eine Beratung ermöglicht.
Sollte ein Angeklagter in einem Fall, für den das Gesetzt eine Rechtsvertretung vorschreibt, keinen Wahlverteidiger benennen, ernennte das Gericht einen Pflichtverteidiger. Die Kosten für den Pflichtverteidiger zahlt die Staatskasse, im Fall einer Verurteilung werden diese dann aber zurückverlangt.
Somit bleibt momentan offen, ob der Anwalt des Täters ein Wahl- oder Pflichtverteidiger ist.
Annahme Wahlverteidiger: es handelt sich um einen Mehrfachstraftäter. Eine Verurteilung ist auch im vorliegenden Fall "sicher". Wer finanziert den Anwalt? Nach allem was über die Lebenssituation des Täters bekannt ist, dürfte dort finanziell nichts zu holen sein. Es müsste somit ein anderes Motiv für die dann "kostenlose" Verteidigung vorliegen. Welches?
Könnte aber auch sein, daß die Täter tatsächlich vermindert schuldfähig sind. Nach welchen Kriterien entscheidet man denn, ob ein solches Gutachten erstellt werden sollte? Nach dem Medieninteresse?
Natürlich kann es sein. Das Gutachten ist soweit mir bekannt vom Anwalt in Auftrag gegeben worden.
Und natürlich dürfte es bei dem Lebenshintergrund des Täters nicht schwer werden, einige Punkte zusammenzutragen, die eine verminderte Schuldfähigkeit nahelegen. Nur ist eben das Gutachten nicht in erster Linie dazu in Auftrag gegeben worden, die volle Schuldfähigkeit zu bestätigen, sondern etwas zu finden, was strafmildernd wirken könnte. Genauso wie dieses Reuebekenntnis.
Und diese Zusammenhänge überblickt sogar ein Laie.
Natürlich kann es sein. Das Gutachten ist soweit mir bekannt vom Anwalt in Auftrag gegeben worden.
Und natürlich dürfte es bei dem Lebenshintergrund des Täters nicht schwer werden, einige Punkte zusammenzutragen, die eine verminderte Schuldfähigkeit nahelegen. Nur ist eben das Gutachten nicht in erster Linie dazu in Auftrag gegeben worden, die volle Schuldfähigkeit zu bestätigen, sondern etwas zu finden, was strafmildernd wirken könnte. Genauso wie dieses Reuebekenntnis.
Und diese Zusammenhänge überblickt sogar ein Laie.
Über die Werthaltigkeit der Gutachten und die Stichaltigkeit der Punkte, die Schudlfähigkeit und die tatsächliche Reue entscheidet aber der Richter und nicht der Laie. Fast bin ich geneigt zu sagen: Zum Glück.
Die Frage ist halt: Was ist ein Trick? Der Rahmen eines Strafverteidigers ist doch durch das Gesetz und die Prozeßordnung geregelt. Das Ausnutzen dieses Rahmens als Trick zu bezeichnen finde ich sehr abenteuerlich.
Leider zeigt uns die Geschichte so mancher Prozesse, dass es geschickten Strafverteidigern mitunter gelingt, durch (im Nachhinein) anfechtbare Gutachten eine verminderte Zurechnungsfähigkeit zu attestieren, die in Wahrheit keine solche ist.
Wenn Du ein anderes Wort als Trick dafür findest, von mir aus. Nenn es auch geschwollener "Justizirrtum". Wobei Irren menschlich ist.
In meinem Berufsstand wird die Pfuscherei zum "Kunstfehler" geadelt...
Die Gutachter werden aber vom Gericht ausgewählt und nicht vom Verteidiger (§ 73 StPO).
Das mag ja sein. Ich bin kein Jurist.
Ich kann auch nicht beurteilen, inwieweit Beeinflussbarkeiten bestehen durch Medien, durch Abhängigkieten von der Zuteilung von Gutachten, Reputation usw.usw.
Ich kann nur mein Unbehagen äußern.