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Alt 15.09.2009, 13:37   #145
Pascal
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2.055
Zitat:
Zitat von Ingo77 Beitrag anzeigen
Manoman. Jetzt hör doch mit deiner Polemik der billigsten Sorte auf. Ein Anwalt ist ein Anwalt ist ein Anwalt. Es ist u.a. sein Job, Straftäter zu verteidigen.
Und wo ist dann der Zusammenhang mit dem offensichtlichen Versuch durch "Worte in den Mund legen" Strafmilderung zu erlangen? Das ist keine Verteidigung, denn es geht weder um Fakten noch um Rechtsnormen die der Täter als Laie nicht kennen kann. Das ist Effekthascherei.
__________________
nix
Pascal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 13:40   #146
Cruiser
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Ingo77 Beitrag anzeigen
Wer den Anwalt deswegen verurteilt, hat arge Probleme mit seinem Rechtsempfinden und sollte sich mit den hier geltenden Gesetzen vertraut machen.
Ich verurteile primär die Verteidigungsstrategie.

Wenn der Anwalt dem Täter rät, Reue vorzuspielen, nur um so das Strafmass zu senken, finde ich das höchst widerlich!
  Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 13:41   #147
Ingo77
triathlon-szene.de Autor
 
Registriert seit: 13.10.2006
Ort: Esslingen
Beiträge: 1.317
Zitat:
Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
Und wo ist dann der Zusammenhang mit dem offensichtlichen Versuch durch "Worte in den Mund legen" Strafmilderung zu erlangen? Das ist keine Verteidigung, denn es geht weder um Fakten noch um Rechtsnormen die der Täter als Laie nicht kennen kann. Das ist Effekthascherei.
Ohne mich vor den Täter stellen zu wollen (nichts liegt mir ferner!)

Woran erkennst du den "offensichtlichen Versuch"? Hat der Täter bei seiner Entschuldigung gelacht, gestottert? Warst du dabei?

Inwieweit das bei einem Urteil zum Tragen kommt, entscheidet zum Glück ein in solchen Einschätzungen erfahrener Richter und nicht irgendwelche Laien aus einem Internetforum.

So eine Einschätzung/Diagnose aus der Ferne wie die zitierte finde ich höchst unangebracht.
Ingo77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 13:43   #148
neonhelm
Szenekenner
 
Benutzerbild von neonhelm
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Bei den Neandertalern...
Beiträge: 11.527
Zitat:
Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
Und wo ist dann der Zusammenhang mit dem offensichtlichen Versuch durch "Worte in den Mund legen" Strafmilderung zu erlangen? Das ist keine Verteidigung, denn es geht weder um Fakten noch um Rechtsnormen die der Täter als Laie nicht kennen kann. Das ist Effekthascherei.
Natürlich ist das Verteidigung. Wo kommen wir denn da hin, wenn der (Pflicht-)Anwalt nicht die Interessen seines Mandaten im Blick hat? Das ist ja echt abenteuerlich...
__________________
.

One week without training makes one weak.


.
Die Rechte an eventuell eingebetteten Bildern oder Videos liegen immer beim jeweiligen Urheber.
neonhelm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 13:44   #149
Willi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Monaco di Baviera
Beiträge: 1.303
Zitat:
Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
Die Mandatierung muss so zeitnah erfolgt sein, dass sie, wie aus der Chronologie ersichtlich ist, keine Tage beansprucht haben kann.

Die Frage deren Antwort ich gerne wüsste: wer bezahlt den Anwalt des Täters/der Täter? Es ist kaum anzunehmen, dass die Täter über entsprechende finanzielle Ressourcen verfügen. Würde sich ein Anwalt "um der guten Sache willen" mehrfach kostenlos für einen Straftäter zur Verfügung stellen? Wenn klar ist, dass es sich nicht um ein Justizopfer handelt?

Ist es Aufgabe eines Anwaltes einen Mandanten Dinge verlautbaren zu lassen, die ausschließlich taktischen Gründen unterliegen und evtl. nicht der Wahrheit entsprechen?
Mann, mann.

Ein Strafverteidiger ist kein Erfüllungsgehilfe oder an die Weisungen seines Mandanten gebundener Mensch, sondern ein Organ der Rechtspflege, dessen Verpflichtung z.B. ist, den in juristischen Fragen i.d.R. nicht kundigen Mandanten in Bezug auf formelle Punkte zu begleiten.

Damit einem Beschuldigten unmittelbar nach der Anklage ein Verteidiger zur Verfügung steht, gibt es sogar einen Strafverteidigernotdienst, der auch ausserhalb von normalen Bürozeiten eine Beratung ermöglicht.

Sollte ein Angeklagter in einem Fall, für den das Gesetzt eine Rechtsvertretung vorschreibt, keinen Wahlverteidiger benennen, ernennte das Gericht einen Pflichtverteidiger. Die Kosten für den Pflichtverteidiger zahlt die Staatskasse, im Fall einer Verurteilung werden diese dann aber zurückverlangt.

Bevor jetzt Neider auf den Plan gerufen werden: die Gebühren für Pflichtverteidiger liegen deutlich unter dem, was Anwälte normalerweise nach der Gebührenordnung abrechnen können.
Willi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 13:46   #150
Willi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Monaco di Baviera
Beiträge: 1.303
Zitat:
Zitat von Cruiser Beitrag anzeigen
Ich verurteile primär die Verteidigungsstrategie.

Wenn der Anwalt dem Täter rät, Reue vorzuspielen, nur um so das Strafmass zu senken, finde ich das höchst widerlich!
Wer redet hier von Polemik?

Woher weißt Du, was der Anwalt dem Angeklagten (ich nehme an, den meinst Du, den Täter stellt nämlich das Gericht fest), geraten hat und was er ihm nicht geraten hat?

"Die Strafe, die züchtigt ohne zu verhüten, heißt Rache"
Willi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 13:47   #151
RolandG
Szenekenner
 
Benutzerbild von RolandG
 
Registriert seit: 02.09.2008
Ort: Neustadt an der Weinstraße
Beiträge: 253
Zitat:
Zitat von Cruiser Beitrag anzeigen
Ich bin mal blauäugig und hoffe, die Mehrzahl der Anwälte sind anders drauf als der, der sich hier zu Wort meldet...

Ich bin nicht blauäugig und hoffe, die Mehrzahl der Menschen ist anders drauf als Du!

Wenn Du ein persönliches Problem mit Anwälten hast, dann ist es genau das: Dein persönliches Problem. Ich habe jedefalls bislang nichts finden können, was man dem Verteidiger rechtlich oder moralisch vorwerfen könnte.

Hier ist übrigens Dein Smiley:


Zitat:
Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
Die Mandatierung muss so zeitnah erfolgt sein, dass sie, wie aus der Chronologie ersichtlich ist, keine Tage beansprucht haben kann.

Die Frage deren Antwort ich gerne wüsste: wer bezahlt den Anwalt des Täters/der Täter? Es ist kaum anzunehmen, dass die Täter über entsprechende finanzielle Ressourcen verfügen. Würde sich ein Anwalt "um der guten Sache willen" mehrfach kostenlos für einen Straftäter zur Verfügung stellen? Wenn klar ist, dass es sich nicht um ein Justizopfer handelt?

Ist es Aufgabe eines Anwaltes einen Mandanten Dinge verlautbaren zu lassen, die ausschließlich taktischen Gründen unterliegen und evtl. nicht der Wahrheit entsprechen?

Warum sollte eine Mandantierung bei einem so schweren Tatvorwurf Tage dauern?

Wer die Prozesskosten trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Wird jemand freigesprochen, trägt die Staatskasse die Kosten. Wird jemand verurteilt, trägt er die Kosten grds. selbst. Unter welchen Voraussetzungen ein Anwalt das Mandat übernimmt (z.B. nur gegen Vorschuss), muss er selbst wissen.

Ein Anwalt lässt nicht "seinen Mandanten Dinge verlautbaren". Er versucht, ihn bestmöglich zu beraten. Dazu gehört, ihn darauf hinzuweisen, dass Reue bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt werden kann, wenn das Gericht von der Ehrlichkeit überzeugt ist. Ob der Mandant dann eine Reuebekundung abgibt, ist ganz allein seine Entscheidung.
RolandG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 13:49   #152
Mandarine
 
Beiträge: n/a
Ich glaube hier melden sich gerade die Anwälte zu Wort
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