Triasven, ich fürchte, Du argumentierst an meinem Argument vorbei. Ich sagte selbst, dass die Menschenrechte kein explizites (wörtlich formuliertes) Recht homosexueller Menschen auf eine Ehe enthalten. Es ist daher nicht nötig, dass Du mir genau das erneut entgegen hältst.
Ich habe stattdessen auf der Grundlage der Gleichheit aller Menschen (Diskriminierungsverbot) argumentiert. Mir scheint, dass es sich dabei um ein sehr grundsätzliches Gebot handelt.
Grüße,
Arne
In den Menschenrechten ist aber ganz klar definiert, unter welchen Voraussetzungen eine Ehe (menschenrechtlich) anerkannt werden soll und muss. Warum du dass eigenkreativ erweitern willst, erschliesst sich mir tatsächlich nicht.
Ist letztendlich auch egal. Denn:
In unserem Land wird keiner wegen seiner sexuellen Neigungen diskriminiert. Zwei Schwule Moslems können jederzeit einen Iman aufsuchen und nach islamischen Recht getraut werden. Der Staat toleriert das. Alle deine Wünsche und Vorstellungen nach Gleichheit, Freiheit etc. werden also heute schon vorgelebt.
Du jedoch gehst noch einen Schritt weiter. Du forderst es als Menschenrecht ein, dass alle Menschen auch wirtschaftlich gleichgestellt sein sollen, und das es ein Menschenrecht ist, ein Kind (möglicherweise auch gegen seinen Willen) grosszuziehen.
Das nämlich bedeutet die rechtsstaatliche Ehe.
Diese grosszügige Auslegung der Menschenrechte teile ich in der Tat nicht
In den Menschenrechten ist aber ganz klar definiert, unter welchen Voraussetzungen eine Ehe (menschenrechtlich) anerkannt werden soll und muss.
Nachfolgend der Paragraf, der die Eheschließung und die Familie regelt. Woraus leitest Du ab, dass homosexuelle Menschen nicht heiraten sollen?
Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
In den Menschenrechten ist aber ganz klar definiert, unter welchen Voraussetzungen eine Ehe (menschenrechtlich) anerkannt werden soll und muss. Warum du dass eigenkreativ erweitern willst, erschliesst sich mir tatsächlich nicht.
Ist letztendlich auch egal. Denn:
In unserem Land wird keiner wegen seiner sexuellen Neigungen diskriminiert. Zwei Schwule Moslems können jederzeit einen Iman aufsuchen und nach islamischen Recht getraut werden. Der Staat toleriert das. Alle deine Wünsche und Vorstellungen nach Gleichheit, Freiheit etc. werden also heute schon vorgelebt.
Du jedoch gehst noch einen Schritt weiter. Du forderst es als Menschenrecht ein, dass alle Menschen auch wirtschaftlich gleichgestellt sein sollen, und das es ein Menschenrecht ist, ein Kind (möglicherweise auch gegen seinen Willen) grosszuziehen.
Das nämlich bedeutet die rechtsstaatliche Ehe.
Diese grosszügige Auslegung der Menschenrechte teile ich in der Tat nicht
Triasven, die Resolution 217 A (III) der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 gibt klar vor, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Du versuchst hier eigenkreative Merkmale zu finden, warum bestimmten Personengruppen diese gleiche Würde, diese gleichen Rechte nicht zustehen sollen.
Ganz ehrlich: mir sträuben sich die Nackenhaare, wie Du hier jetzt hier auch noch mit Unterstellungen "Kinder gegen ihren Willen groß zu ziehen" aufschlägst. Wer anderen verbietet, Kinder zu haben, verbietet Leben.
Wenn vor Dir ein gleichgeschlechtliches Paar mit seinem Kind steht, was geht dann in Dir vor? Wodurch stört das Glück dieser Familie Deinen persönlichen Seelenfrieden?
Nachfolgend der Paragraf, der die Eheschließung und die Familie regelt. Woraus leitest Du ab, dass homosexuelle Menschen nicht heiraten sollen?
Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Den Paragraphen hatte ich bereits gepostet.
Interessant ist der Wunsch deiner Nachweisführung. Du bist doch derjenige, der es als Menschenrecht ansieht, aufgrund seiner sexuellen Neigung den Bund der Ehe einzugehen.
Möglicherweise überlese ich etwas, aber da steht, Religion, Rasse und Staatszugehörigkeit. Nichts von sexueller Neigung, Kindererziehung oder wirtschaftlicher Vorteile.
Wie ich bereits (mehrfach) sagte: Homo Ehe, Kindererziehung und Steuervorteile gerne, ein Menschenrecht darauf besteht nicht.
Eigentlich bist du am Zug, aus dem o. g. Paragraphen den rechtssicheren (meinetwegen auch moralischen) Kontext zu beweisen, dass Homosexuelle oder Bisexuelle oder Polygame oder Mormonen oder Frauen die 20 Männer brauchen ein Recht auf (rechtsstaatliche) Ehe haben
Triasven, die Resolution 217 A (III) der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 gibt klar vor, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Du versuchst hier eigenkreative Merkmale zu finden, warum bestimmten Personengruppen diese gleiche Würde, diese gleichen Rechte nicht zustehen sollen.
Ganz ehrlich: mir sträuben sich die Nackenhaare, wie Du hier jetzt hier auch noch mit Unterstellungen "Kinder gegen ihren Willen groß zu ziehen" aufschlägst. Wer anderen verbietet, Kinder zu haben, verbietet Leben.
Wenn vor Dir ein gleichgeschlechtliches Paar mit seinem Kind steht, was geht dann in Dir vor? Wodurch stört das Glück dieser Familie Deinen persönlichen Seelenfrieden?
Entweder hast du's nicht verstanden (weil dein Empfängerhorizont an meinen Aussgen vorbeigeht) oder weil du voreingenommen bist, und darum das liest, was du lesen willst.
Ich finde es toll wenn Schwule heiraten und Kinder grossziehen.
Intoleranz gegenüber denen, die das nicht toll finden unter Zuhilfnahme grosszüger Auslegungen von moralisch unanfechtbaren Argumenten widerstrebt mir.
Bedauerlicherweise wird das hier permant versucht.
Ein ehrliches 'mich Kotzen Schwulenhasser an' macht die Sache zwar nicht besser, aber erträglicher (für mich)
Eigentlich bist du am Zug, aus dem o. g. Paragraphen den rechtssicheren (meinetwegen auch moralischen) Kontext zu beweisen, dass Homosexuelle oder Bisexuelle oder Polygame oder Mormonen oder Frauen die 20 Männer brauchen ein Recht auf (rechtsstaatliche) Ehe haben
Sie haben dieses Recht aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes in Paragraf 2. Es kann eingeschränkt werden, falls die Menschenrechte von Dritten das erfordern, und nur dann.
Die Einzelheiten zu diesen Einschränkungen stehen in Paragraf 29 (Moral, öffentliche Ordnung, allgemeines gesellschaftliches Wohl).
Sie haben dieses Recht aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes in Paragraf 2. Es kann eingeschränkt werden, falls die Menschenrechte von Dritten das erfordern, und nur dann.
Die Einzelheiten zu diesen Einschränkungen stehen in Paragraf 29 (Moral, öffentliche Ordnung, allgemeines gesellschaftliches Wohl).
Der Staat verbietet keine Ehe von Homosexuellen. Jeder kann heiraten wen er will. Priester gibts genug, die einen trauen.
Ich versteh also nicht, wo dieses Recht (was du im übrigen eigenkreativ in die o. g.Paragraphen reindeutest) gefährdet siehst.
"In Deutschland haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen in Deutschland nur eine sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft schließen, welche im Vergleich zur Zivilehe mit den gleichen Pflichten, aber weniger Rechten ausgestattet ist."
Ich diskutiere auf der Basis der Gleichstellung der Menschen und daher im Sinne einer gleichgestellten gesetzlichen Ehe.
Bitte entschuldige den Telegrammstil mit dem Wikipedia-Zitat, ich bin gerade beschäftigt (no offense).