Desweiteren einige Transporter deren Abstand sicherlich geringer als 1,5m waren...der Sog den so ein Ding mit Tempo 100 erzeugt muss man nicht erwähnen wenn man auf dem TT unterwegs ist...hat mich gut durchgerüttelt.
Vielleicht ist es auch leichtsinnig, wenn man sich auf stark befahrenen Straßen auf den Lenker legt - schon mal darüber nachgedacht?
Vielleicht ist es auch leichtsinnig, wenn man sich auf stark befahrenen Straßen auf den Lenker legt - schon mal darüber nachgedacht?
Leichtsinnig ist der Autofahrer der den Mindestabstand nicht einhält und den evtl Sturz des Radfahrers billigend in Kauf nimmt, "die dumme Sau".
Manchmal habe ich das Gefühl, das manche Menschen sich daraus noch einen Spass machen.
Vielleicht ist es auch leichtsinnig, wenn man sich auf stark befahrenen Straßen auf den Lenker legt - schon mal darüber nachgedacht?
Vielleicht ist es auch leichtsinnig, als schwules Pärchen in ein kleines katholisches Dorf zu ziehen. Vielleicht ist es auch leichtsinnig, als hübsche Frau einen kurzen Rock zu tragen.
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"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)
Was ich schon bemerkenswert finde, dass die Frau der Zeitung ein Interview gibt und die Zeitung das abruckt, aber sie sich nicht in der Lage fühlt, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Die Gerichtsverhandlung wird das Unfallgeschehen bestimmt aufklären, da es ja (leider) genug Zeugen gibt.
Wenn man dem Zeitungsartikel einmal nachsieht, dass eine Beschuldigte keine Aussage macht (das tun Zeugen), sondern eine Einlassung, bleibt festzuhalten, dass in einem Rechtsstaat kein Beschuldigter verpflichtet ist, sich gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht zur Sache einzulassen.
Zitat:
Zitat von tria ghost
Der Todesfahrerin von Malle gehört auf Lebzeiten der Führerschein entzogen, Haftstrafe und hohe Geldstrafe.
Wer mit nachgewiesenen Drogenbefund unterwegs ist, eine gewisse Vergangenheit und dazu eine noch nicht geleistete Strafe hat, an dem gehört ein Exzempel statuiert.
Das ist fahrlässige Tötung und schwere Körperverletzung was da passiert ist...
Entweder Haftstrafe oder Geldstrafe. Beides zusammen ist mW, zumindest nach deutschem Recht, nur bei (versuchter) Bereicherung gem. § 41 StGB möglich. Das mag in Spanien ggf. anders sein.
Welche Tatbestände verwirklicht wurden, hat nichts mit irgendeiner Vorgeschichte zu tun. Der aktuelle Sachverhalt ist zu beurteilen. Auf ihn ist das einschlägige Recht korrekt anzuwenden und nicht irgendwelche volkszornigen "Exempel zu statuieren".
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
Am gefährlichsten für Radfahrer sind für mein Gefühl Landstraßen, die von einem geteerten Feldweg begleitet werden, der für die Autofahrer wie ein nutzungspflichtiger Radweg aussieht, aber keiner ist. Nutzt man hier die Fahrbahn, wird man sehr häufig extrem knapp überholt. Oft zeigen einem selbst die Fahrer der Gegenrichtung einen Mittelfinger oder hupen aggressiv. Hier gilt das Faustrecht.
Leider hat man als Radfahrer gegen solche Autofahrer keinerlei Handhabe.
Am gefährlichsten für Radfahrer sind für mein Gefühl Landstraßen, die von einem geteerten Feldweg begleitet werden, der für die Autofahrer wie ein nutzungspflichtiger Radweg aussieht, aber keiner ist. Nutzt man hier die Fahrbahn, wird man sehr häufig extrem knapp überholt. Oft zeigen einem selbst die Fahrer der Gegenrichtung einen Mittelfinger oder hupen aggressiv. Hier gilt das Faustrecht.
Je wärmer es unverhofft wird - so wie das letzte Wochenende - desto mehr passiert das auch auf ganz normalen Landstraßen ohne Seitenwege. Schnurrgeradeaus, ewig lange Sicht. Am Sonntag hatte ich eine leider sehr, sehr hohe Quote an viel-zu-nah-Vorbeirasern auch bei Gegenverkehr und auch bei keinem Gegenverkehr (!). Die meisten machten sich keine Mühe überhaupt den eigenen Fahrstreifen zu verlassen. Einige sind sogar knapp mit einer Reifenseite rüber - das waren schon die Ausnahmen, aber auch das unter 1,50m.
Die meisten haben glaube ich keine Ahnung, wie viel Abstand korrekt wäre. Und dann gibt es noch die Härtefälle, Hilfssheriffs und übelste Chaoten.
Also insgesamt glaube ich nicht, dass solche Berichterstattungen lange Wirkung zeigen - leider. Solange mich beispielsweise auch meine ehemalige Fahrschule wie letzten Freitag auf einer geraden Straße kurz vor Gegenverkehr als 2. Auto überholt, mit weniger als 50cm und Behinderung des Gegenverkehrs - ich komme darüber irgendwie immer noch nicht hinweg - wundert mich gar nichts mehr. Vielleicht hätte ich doch hinterher fahren sollen und fragen, was der Käse sollte.
Wenn schon die Lehrer es nicht tun und damit dann vermutl. auch nicht vermitteln, so braucht man sich nicht wundern, dass es die anderen Leut auch nicht machen.
Wenn man dem Zeitungsartikel einmal nachsieht, dass eine Beschuldigte keine Aussage macht (das tun Zeugen), sondern eine Einlassung, bleibt festzuhalten, dass in einem Rechtsstaat kein Beschuldigter verpflichtet ist, sich gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht zur Sache einzulassen.
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Natürlich hat die Frau das Recht, die Aussage (Einlassung) zu verweigern, das habe ich nicht infrage gestellt. Ich äusserte allein meine persönliche Verwunderung, dass sie die Einlassung bei der Polizei mit Verweis auf ihren psychischen Zustand verweigert und stattdessen sich in der Lage fühlt, einer Zeitung ihre Sichtweise des Unfallgeschehens mitzuteilen, welche diese auch noch breit abdruckt, was ich als schlechten Journalismus empfinde, weil die Opferseite fehlt.
Stell Dir vor, Du wirst schwer verletzt oder bist Angehöriger eines Verstorbenen und musst dann in der Zeitung lesen, wie ein Unfallbeteiligter Dir öffentlich die Schuld zuweist, obwohl es vielleicht ganz anders war.
Das Problem ist also nicht das gewählte Verkehrsmittel, sondern die Haltung zum Rechtsstaat...
...der ernsthafte Versuch der Einhaltung von StVO und StVZO würde einen überwältigenden Teil der Unfälle verhindern.
Grundsätzlich bin bei dir....aaaaaber....ich mag mit 23 Millimeter breiten Reifen nicht immer (z. B. nicht am Sonntagmorgen um 8:00 Uhr und entsprechend leerer Straße) auf einem Radweg voller Schlaglöcher, Dreck, Splitt und Scherben unterwegs sein, den ein Dorfbürgermeister (der seinen Drahtesel einmal im Jahr für den Pressetermin beim Volksradfahren aus dem Keller holt) dafür geeignet hält und -um diesen Radweg noch "sicherer" zu machen- an dessen Anfang / Ende noch Drängelgitter montieren lässt.
Ich mag als Autofahrer auch nicht unter den Mitarbeitern einer Verkehrsbehörde leiden, denen nach ein oder zwei Überhol- oder Suff-Unfällen von 19-jährigen auf einer kerzengeraden Strecke nichts besseres einfällt, als dort die erlaubte und über Jahre bewährte Geschwindigkeitsbegrenzung von z. B. 100 km/h auf 70 km/h zu reduzieren und/oder ein Überholverbot einzurichten.
Ich hab auch ein Problem damit wenn es offensichtlich ist, dass eine Kommune nicht vor Schulen und Kindergärten sondern an Ortsausgängen blitzt. Und dies mit Geräten, die nicht auffällig lackiert sind sondern sich in grau oder graugrün gut getarnt der Umgebung anpassen.
Die Grenze zwischen einer guten und richtigen Haltung zum Rechtsstaat und einer unguten Obrigkeitshörigkeit verläuft da m. E. fließend.
Sorry für's abschweifen vom ursprünglichen Thema dieses Threads. Aber unkommentiert wollte ich PabT's Beitrag auch nicht stehen lassen.