Jetzt mal ohne Flachs, warum kann man es nicht allgemeiner, als präziser machen? "Jeder Athlet ist verpflichtet sich zu Bemühen das Radfahren möglichst windschattenfrei zu bestreiten. Windschattenfrei bedeutet 10m zum Vordermann und 2m zum Seitenmann. Überholvorgänge sind möglichst windschattenarm durchzuführen."
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"Möglichst windschattenarm" ist eine windelweiche Formulierung, die übrigens auch stark von der Windrichtung abhängt:
Bei starkem Seitenwind von rechts ist der "windschattenärmste" Überholvorgang der, dass man möglichst nahe an den vor einen fahrenden Athleten direkt von hinten auffährt und erst im lalleretzten Moment ausschert.
Ein Überholvorgang dagegen, bei dem man die Windschattenbox des langsameren Athleten gar nicht betritt und sehr frühzeitig ausschert und die vorgeschriebenen 1,5m Seitenabstand einhält, ist dagegen bei den oben beschriebenen Seitenwindverhältnissen der Überholvorgang an dem man am meisten von Windschatten profitiert.
Und ich kenne viele Kampfrichter, denen diese Zusammenhänge des Windschattens nicht bewusst sind...
Jetzt mal ohne Flachs, warum kann man es nicht allgemeiner, als präziser machen?
"Jeder Athlet ist verpflichtet sich, sich zu bemühen, das Radfahren möglichst windschattenfrei zu bestreiten. Windschattenfrei bedeutet 10m zum Vordermann und 2m zum Seitenmann. Überholvorgänge sind möglichst windschattenarm durchzuführen."
Wäre IMO durchaus eine Überlegung wert. Eventuell müsste man die Regel noch etwas erweitern, damit nicht mehr als unbedingt nötig in zweiter Reihe gefahren wird, und der nachfolgende Verkehr nicht durch kann. Auch Haralds Einwand ist IMO richtig.
Abweichend von Deinem Vorschlag wäre ich dafür, dass das Ansaugen erlaubt bleibt, aber der überholende Athlet nicht (wie derzeit) direkt vor dem überholten Athlet einscheren darf. Die Einzelheiten habe ich in einem Video erläutert.
.....Abweichend von Deinem Vorschlag wäre ich dafür, dass das Ansaugen erlaubt bleibt, aber der überholende Athlet nicht (wie derzeit) direkt vor dem überholten Athlet einscheren darf. Die Einzelheiten habe ich in einem Video erläutert. .....
er könnte aus meiner sicht einscheren...wenn er sein überholtempo beibehält und sich weiter vom überholten entfernt. athleten die sich mit letzter kraft am vordermann vorbeiquälen, sofort einscheren und dann langsamer werden, müssten wegen blockings bzw behinderung bestraft werden. nicht immer ist der hinterherfahrende schuld.
aber auch hier.....wenn man die entscheidung in die hände der kampfrichter legt, können die das live anhand des athletenverhaltens beurteilen.
Zitat:
Zitat von Hafu
"Möglichst windschattenarm" ist eine windelweiche Formulierung, die übrigens auch stark von der Windrichtung abhängt:...
genau deswegen ist sie doch so formuliert, damit kampfrichter auf solche sachen wie windrichtung, anstiege, kurven und so weiter reagieren können, entscheidungsspielraum haben.
Mal ne grundsätzliche Frage:
Könnte die DTU überhaupt Regeln einführen, die wesentlich von denen der ITU abweichen? Wenn nicht, könnten wir uns die Diskussion weitgehend sparen.
Eine präzisere Formulierung wäre sicherlich dennoch möglich, denn direkt bei der ITU sieht das, wie Hafu richtig anmerkte, tatsächlich etwas klarer aus.
Abweichend von Deinem Vorschlag wäre ich dafür, dass das Ansaugen erlaubt bleibt, aber der überholende Athlet nicht (wie derzeit) direkt vor dem überholten Athlet einscheren darf. Die Einzelheiten habe ich in einem Video erläutert.
Grüße,
Arne
Habe das Video schon in der Livesendung gesehen. Ist wirklich gut und gut dargestellt.
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Vizeeuropameister Duathlon EM Alsdorf 2024 AK 45 Racebericht
er könnte aus meiner sicht einscheren...wenn er sein überholtempo beibehält und sich weiter vom überholten entfernt. athleten die sich mit letzter kraft am vordermann vorbeiquälen, sofort einscheren und dann langsamer werden, müssten wegen blockings bzw behinderung bestraft werden. nicht immer ist der hinterherfahrende schuld.
aber auch hier.....wenn man die entscheidung in die hände der kampfrichter legt, können die das live anhand des athletenverhaltens beurteilen.
Zudem ist es nicht wirklich trivial 10m nach hinten abzuschätzen. Was würde der Klugschnacker sich freuen wenn er da ein Penalty oder DSQ bekäme. Sinnvoller würde ich es erachten dann dem Überholten ebenfalls explizit bis zu 30s zeit zu geben aus der Box rauszufallen. Nur wäre das meiner Meinung nach auch wieder nicht im Sinne von §39.1 Denn dann wäre es ja genauso wie beim Ansaugen, legal auch 20s direkt am HR kleben zu bleiben und sich dann erst abfallen zu lassen.
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PB
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08.07.2012 10:38:13 IM FfM
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12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Zudem ist es nicht wirklich trivial 10m nach hinten abzuschätzen. Was würde der Klugschnacker sich freuen wenn er da ein Penalty oder DSQ bekäme. Sinnvoller würde ich es erachten dann dem Überholten ebenfalls explizit bis zu 30s zeit zu geben aus der Box rauszufallen. Nur wäre das meiner Meinung nach auch wieder nicht im Sinne von §39.1 Denn dann wäre es ja genauso wie beim Ansaugen, legal auch 20s direkt am HR kleben zu bleiben und sich dann erst abfallen zu lassen.
Schau' einmal in SpO 44 Satz 2:
In diesem Fall [Wettkampfteilnehmer ist überholt] hat der Überholte für die Einhaltung der Windschattenzone innerhalb der unter §43.2 SpO angeführten Zeit zu sorgen.
Ist also genau so geregelt.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
Schau' einmal in SpO 44 Satz 2:
In diesem Fall [Wettkampfteilnehmer ist überholt] hat der Überholte für die Einhaltung der Windschattenzone innerhalb der unter §43.2 SpO angeführten Zeit zu sorgen.
Ja schau, da hat Arne offensichtlich über eine ältere Ordnung referiert.
Fein, wie das naheliegende reguliert wird.
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PB
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