Zitat:
Zitat von IronChristian
ich nehme am Köln Triathlon nicht teil.
aber würde den NRWTV/DTU wegen Nötigung verklagen wenn sie mich sperren würden...
keiner kann einem Bürger verwehren an einer ordentlich bei den Behörden angemeldeten Sportveranstaltung zu starten
Das ist klar ein elementarer Eingriff in die Grundrechte gemäß unserer Verfassung
Was Gebührenabgabe von Jescke&Friends an DTU angeht ist etwas anderes. Das muss ein Gericht klären.
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An dem Post ist so viel falsch, dass man kaum weiß, wo man anfangen soll. Ich versuch's gleichwohl:
Nötigung ist ein Straftatbestand. Man kann jemanden nicht wegen eines Straftatbestands verklagen; Verklagen ist Zivilrecht. Zudem wird niemand zu etwas genötigt.
Keinem "Bürger" wird irgendwas verwehrt. Wer als Startpassinhaber starten möchte, kann das tun. Er muss dann aber die Konsequenzen tragen, mit denen er sich vorher durch Erwerb der DTU-Lizenz einverstanden erklärt hat. Das ist wie in einem Verein: Wenn ich als Mitglied gegen dessen Satzung verstoße, kann das auch geahndet werden.
Das hat alles nicht das Mindeste mit Grundrechten oder Verfassung zu tun. Grundrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat. Der Staat wird hier überhaupt nicht tätig. Nur selten erlangen Grundrechte Drittwirkung; das hier ist mit Sicherheit kein solcher Fall.
Nicht jeder muss Jurist sein, aber dann sollte man sich auch nicht unqualifiziert über juristische Dinge auslassen.