In der Studivz gruppe "Rennrad" wurde das urteil auch diskutiert. Da haben sich die meisten über das Urteil aufgeregt wie die Rohrspatzen. Insbesondere über den Teil das Radsportler einen Helm tragen müssten. Ich finde ja eher die Aussage daß man in ländlich geprägten Gegenden langsamer fahren müsste komisch vor. In der Stadt muss man das ja auch, weil mehr Verkehr. Wo also soll man schnell fahren?
Christian
Man kann ja nicht einerseits auf der Betriebsgefahr eines Traktors in laendlicher Gegend verweisen, aber andererseits nicht akzeptieren, dass man bzgl. Helmtragepflicht bevormundet wird.
M.a.W.: wenn der Depp zu bloed ist einen Trecker zu ueberholen bzw. diesem auszuweichen, sollte er lieber seine Fre**e halten und den Schaden mannhaft ertragen.
Wer dennoch dreist genug ist zu klagen, hat den Bloedsinn, den das Gericht verzapft eben auch hinzunehmen.
Im Uebrigen lese ich das Urteil so, dass selbst das Helmtragen am Schadensersatz nichts geaendert haette. Klingt nach reiner Klugscheisserei des Gerichts.
als ich 1987 mit triathlon anfing, waren es die trias, die die helme erstmals ins gesichtsfeld der normalbürger brachten, weil sie die einzigen waren, die auch in training damit fuhren.
ich habe 2 todesfälle im näheren umfeld, die mit helm noch leben würden. beide waren nicht schuld, was ihnen aber nichts mehr nutzt.
ich fühle mich auch nackt, wenn ich ohne fahre.
kann die dummen wirklich nicht verstehen und logische gründe ohne zu fahren gibts doch auch nicht wirklich.
Mir geht's da ähnlich. Ohne Helm zu fahren ist grob fahrlässig und eigentlich kann man jedem der ohne Helm fährt nur nen Sturz auf den Kopf wünschen (obwohl ich das natürlich nicht tue).
Das Gericht stellt fest, daß eine Helmtragepflicht nicht besteht, bevormundet wird daher keiner. Aber mit den Konsequenzen muß man halt leben. Das war - meiner dunklen Erinnerung nach - auch so, bevor die Gurtpflicht in Autos eingeführt wurde. Zum Glück wird manchmal selbst in Deutschland erwartet, den eigenen Kopf statt ausufernder Regelungen zu bemühen. Barfuß gehe ich auch um die Scherben drumherum und nicht mittendurch.
Und das Prinzip der angepaßten Geschwindigkeit ist auch nix Radspezifisches. Was soll der Traktorfahrer denn machen? Rückwärts vor dem Radler herfahren, um den Bremsweg zu verlängern? Das der Radfahrer einfach hätte langsamer fahren müssen, wenn's unübersichtlich ist, ist doch selbstverständlich. Oder darf der Porschefahrer auf der Landstraße mit der Begründung 180 fahren, er müsse trainieren. Auch wenn 30-40 auch übersichtlicher Strecke üblich sind, muß angepaßt werden. Mit dem Auto darf ich auch nicht mit 100 um ne Kurve fahren, ohne zu sehen, daß dahinter ne Radgruppe fährt, in die ich reinrausche. Der Thread zu so ner Situation hätte hier - zu recht - Überlänge.
M.a.W.: wenn der Depp zu bloed ist einen Trecker zu ueberholen bzw. diesem auszuweichen, sollte er lieber seine Fre**e halten und den Schaden mannhaft ertragen.
Die sind wohl mit vollem Speed um eine unübersichtliche scharfe Rechtskurve. Wer Risiko eingeht, muß den Schaden auch ertragen können. Zudem ist ein Traktor oft nicht gerade leise. Kann mir kaum vorstellen, dass die den nicht gehört haben. Irgendwie war die Aktion wohl mehr als unvorsichtig.
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Je groesser der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl.
R4tzF4tz
Der Kläger folgte seinen Freunden mit einer Geschwindigkeit von etwa 30
bis 40 km/h.
In Höhe einer scharfen Rechtskurve kam der Gruppe ein Traktor mit einem Heuwender entgegen. Das
Gespann nahm die gesamte Breite der schmalen Fahrbahn ein.
Während es den beiden vorausfahrenden Radlern gelang, an dem Traktor vorbeizukommen, leitete der
Kläger eine Vollbremsung ein. Dabei kam er zu Fall und erlitt eine schwere Kopfverletzung.
Sorry Kinder, ich glaub, dass das Urteil völlig falsch interpretiert wird. Ich les da gar nix von Helmpflicht und daraus folgender Teilschuld, bzw. Teilschuld WEIL der betreffende keinen Helm trug, bzw. kein Schadenersatz WEIL der betreffende keinen Helm trug.
Ich lese, dass drei Deppen ohne Helm, die auf einer kleinen Landstraße radelten, auf ebendiesem Sträßchen mit einem Affenzahn um eine offensichtlich nicht einsehbare Kurve gebrettert sind. Da stand dann eben dahinter was im Weg, weswegen einer abstieg und sich weh tat. So wie ich das aus der Beschreibung beurteilen kann, also wenn der Traktor die ganze Straße beanspruchte, hätte es auf jeden Fall gekracht, egal was da gekommen wäre.
Wer bitte sollte an seinen Verletzungen schuld sein, ausser dem Deppen selber? Deswegen bekan er keinen Schadenersatz zugesprochen. Nicht, weil er keinen Helm trug. Denn, völlig irrelevant, was der Richter so geäußert hat, ich glaube nicht, dass er es wörtlich in die schriftliche Begründung reinschreibt. Zumindest denke ich, dass er das Mitverschulden gemäß 254 nicht aus dem Helm ableitet, der § ist so wohl nicht gemeint. Es gibt hier keine Helmpflicht und alle Urteile, die direkt darauf abzielten, sind bisher in einer höheren Instanz wieder kassiert worden (ja, ich hab auch gelesen, dass die Revision nicht zugelassen wurde).