Mir ist in Roth ein schneller Schwimmer gegen mein Rad gelaufen oder gestoßen und hat dadurch meine Lightweight Scheibe im Holzständer umgeknickt. Ich habe das leider oder zum Glück erst nach dem Rennen gesehen. Wettkampf konnte durchgeführt werden, Scheibe wurde eingeschickt, Ergebnis war Totalschaden.
Auf dem Schaden blieb ich sitzen, da ich auch niemanden konkret drauf angesprochen hatte.
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OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
Eine Freundin ist Triathletin und Juristin und hat mal eine ähnliche Situation gehabt. Ihre Meinung:
Ironman wird nur haften müssen, wenn ihnen ein Versäumnis nachgewiesen werden kann, z.B. die Stangen hingen zu hoch und das Rad berührte nicht den Boden, der Wind warf es gegen das Nebenrad oder die Stangen waren unsachgemäß aufgebaut und brachen zusammen usw.
Du müsstest den vermeintlichen "Täter" anschreiben. Wenn der eine gute Haftpflichtversicherung hat und ein netter Mensch ist, kann er das über die Versicherung abwickeln. Die wird allerdings natürlich versuchen, zumindest einen Teil der Kosten auf dich abzuwälzen (hast du dein Rad sicher aufgehängt usw.) oder auf Ironman abzuwälzen. Wird eine langwierige Geschichte. Noch langwieriger wird es, wenn der andere (aus GB?) meint, er sei es nicht gewesen, dann müsstest du ihn verklagen und ihm seine Schuld nachweisen...
Ist leider ähnlich wie wenn du in einem Parkhaus parkst und dein Auto wird beschädigt. Der Betreiber des Parkhauses haftet nicht, du musst den Schuldigen ausfindig machen und verklagen.
Ohne Anwalt wird das ein Kampf gegen Windmühlen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Such dir jemand, der das übernimmt. Mit ein bisschen Glück bietet Ironman aus Kulanz an einen Teil des Schadens zu übernehmen, eventuell der "Gegner" genauso...
Das ist echt Mist und tut mir sehr leid. Viel Glück!
Eine Freundin ist Triathletin und Juristin und hat mal eine ähnliche Situation gehabt. Ihre Meinung:
Ironman wird nur haften müssen, wenn ihnen ein Versäumnis nachgewiesen werden kann, z.B. die Stangen hingen zu hoch und das Rad berührte nicht den Boden, der Wind warf es gegen das Nebenrad oder die Stangen waren unsachgemäß aufgebaut und brachen zusammen usw.
Du müsstest den vermeintlichen "Täter" anschreiben. Wenn der eine gute Haftpflichtversicherung hat und ein netter Mensch ist, kann er das über die Versicherung abwickeln. Die wird allerdings natürlich versuchen, zumindest einen Teil der Kosten auf dich abzuwälzen (hast du dein Rad sicher aufgehängt usw.) oder auf Ironman abzuwälzen. Wird eine langwierige Geschichte. Noch langwieriger wird es, wenn der andere (aus GB?) meint, er sei es nicht gewesen, dann müsstest du ihn verklagen und ihm seine Schuld nachweisen...
Ist leider ähnlich wie wenn du in einem Parkhaus parkst und dein Auto wird beschädigt. Der Betreiber des Parkhauses haftet nicht, du musst den Schuldigen ausfindig machen und verklagen.
Ohne Anwalt wird das ein Kampf gegen Windmühlen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Such dir jemand, der das übernimmt. Mit ein bisschen Glück bietet Ironman aus Kulanz an einen Teil des Schadens zu übernehmen, eventuell der "Gegner" genauso...
Das ist echt Mist und tut mir sehr leid. Viel Glück!
Vielen Dank für die qualifizierte Info!
So in etwa habe ich mir das schon fast gedacht.
Von Ironman habe ich immer noch keine Antwort.
Den vermeintlichen Verursacher werde ich mal über Instagram anschreiben.
Hoffnung mache ich mir wenig.
Die Frage nach der Rechtsschutz ist ein interessanter Punkt.
Im DTU Startpass ist ja eine Rechtsschutz inkludiert.
Greift die in so einem Fall und wenn ja, an wen muss man sich da melden? Wahrscheinlich an die Versicherung direkt oder eher an die DTU?
Ich persönlich würde da jetzt weder Zeit noch Geld für einen wahrscheinlich sinnlosen Rechtsweg investieren, aber wenn's eine Rechtschutz für mich erledigt, why not.
Im DTU Startpass ist ja eine Rechtsschutz inkludiert.
Greift die in so einem Fall und wenn ja, an wen muss man sich da melden?
Basis-Startpass:
Zitat:
Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle
bei der privaten, aktiven Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen
Premium Startpass:
Zitat:
3 Wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für die DTU Premium-Startpass-Inhaber beim Training/der
Vorbereitung auf sowie der Teilnahme an einer Triathlon-Veranstaltung (private Ausübung des
Triathlon-Sports) in den DTU-Sportarten. Versicherungsschutz besteht auch bei der privaten, aktiven
Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen.
Danke, die Info habe ich tatsächlich nicht gefunden.
Dann hat sich das Thema auch erledigt.
Glückwunsch zum grandiosen Fight, speziell beim Marathon mal richtig geil auf dem Zahnfleisch gefightet.
Zum Pech mit dem Rad hab ich meinen Kumpel befragt, der arbeitet für einen Versicherer und ich habe bei ihm auch alle meine Werte soweit sinnvoll versichert.
Mein Tribike hatte ich die ersten 2 Jahre bei ihm hier Premium versichert und auch zweimal den Schutz in Anspruch nehmen müssen, einmal nach Reise, ein andermal nach Unfall, klappte easy.
Wahrscheinlich lässt sich sowas leider nicht im Nachgang abschliessen…
Hast Du Bilder aus der Wechselzone mit dem Rad? Aussage der Helferin schriftlich? Bestätigung dass es kein Rennunfall war?
Vermutlich nicht?
Ironman wird dann auf die unterschriebenen Dokumente verweisen, da gibt es wahrscheinlich Haftungsausschlüsse durch den Veranstalter und es vermutlich als eigen verschuldeten Rennunfall ohne Personenschäden argumentieren.
Auf jeden Fall totaler Mist.
Toitoitoi und alles Gute für Dich.